Kampfmitteldetektion und -bergung entlang von Seekabeltrassen zur Netzanbindung von geplanten Offshore-Windparks (OWP) von Lubmin in ein Vorranggebiet für Windenergie in der östlichen Ostsee

50Hertz Offshore GmbH

Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt maximal 3 Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar 3 lange Trassen mit einer Länge von bis zu 120 km.
Der Auftragsgegenstand wird in 2 Lose unterteilt, und zwar in einen Flachwasserbereich (Los 1) sowie einen festen Tiefwasserbereich (Los 2) sowie verschiedene, den Losen zugeordnete Optionsleistungen.
Beschreibung der zu erbringenden Leistungen je Los:
1) Flächenhafte Ortung zur Identifizierung von ferromagnetischen Anomalien im Bereich der geplanten Seekabeltrasse vom Anlandungspunkt Lubmin in ein Vorranggebiet für Windenergie.
2) Flächenhafte Bergung von Kampfmitteln im Bereich der geplanten Seekabeltrassen zwischen der Anlandung in Lubmin und Offshore-Windparks (OWP), die sich im Vorranggebiet für Windenergie in der östlichen Ostsee befinden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-09 Auftragsbekanntmachung
2017-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von Waffen und Munition
Kurze Beschreibung:
Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt maximal 3 Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar 3 lange Trassen mit einer Länge von bis zu 120 km. Der Auftragsgegenstand wird in 2 Lose unterteilt, und zwar in einen Flachwasserbereich (Los 1) sowie einen festen Tiefwasserbereich (Los 2) sowie verschiedene, den Losen zugeordnete Optionsleistungen. Beschreibung der zu erbringenden Leistungen je Los: 1) Flächenhafte Ortung zur Identifizierung von ferromagnetischen Anomalien im Bereich der geplanten Seekabeltrasse vom Anlandungspunkt Lubmin in ein Vorranggebiet für Windenergie. 2) Flächenhafte Bergung von Kampfmitteln im Bereich der geplanten Seekabeltrassen zwischen der Anlandung in Lubmin und Offshore-Windparks (OWP), die sich im Vorranggebiet für Windenergie in der östlichen Ostsee befinden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von Waffen und Munition 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung von Waffen und Munition 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostvorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Offshore GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: stefan.dahlmann@50hertz.com 📧
URL der Dokumente: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/CWA%202%20-%20UXO%20Ausschreibungsunterlagen.zip 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 111-224046
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –Kriterien: B) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein. C) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Vergabeunterlagen. Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt maximal 3 Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar 3 lange Trassen mit einer Länge von bis zu 120 km.
Der Auftragsgegenstand wird in 2 Lose unterteilt, und zwar in einen Flachwasserbereich (Los 1) sowie einen festen Tiefwasserbereich (Los 2) sowie verschiedene, den Losen zugeordnete Optionsleistungen.
Beschreibung der zu erbringenden Leistungen je Los:
1) Flächenhafte Ortung zur Identifizierung von ferromagnetischen Anomalien im Bereich der geplanten Seekabeltrasse vom Anlandungspunkt Lubmin in ein Vorranggebiet für Windenergie.
2) Flächenhafte Bergung von Kampfmitteln im Bereich der geplanten Seekabeltrassen zwischen der Anlandung in Lubmin und Offshore-Windparks (OWP), die sich im Vorranggebiet für Windenergie in der östlichen Ostsee befinden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Flachwasser
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Flächenhafte Ortung und Räumung von Kampfmitteln im Bereich von 2 geplanten Seekabeltrassen sowie optional für eine dritte Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und Kilometerpunkt (KP 20).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Detektions- und Bergungsleistungen für eine dritte Trasse.
Vergleiche Leistungsbeschreibung (Scope of Service) für optionale Leistungen des jeweiligen Loses.
Maßgeblich für den Abruf dieser Leistungen ist unter anderem die entsprechende Kapazitätszuweisung der Bundesnetzagentur.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Tiefwasser
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Flächenhafte Ortung und Räumung von Kampfmitteln im Bereich von 2 geplanten Seekabeltrassen sowie optional für eine dritte Seekabeltrasse zwischen KP 20 und dem Bündelungspunkt (KP 76) sowie weiterer optionaler Leistungen.
Beschreibung der Optionen:
(Tiefwasser Base Case): Flächenhafte Ortung und Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht festen aber wahrscheinlichsten Seekabeltrassen zwischen Bündelungspunkt (KP 76) und den wahrscheinlichsten Offshore-Windparks.
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(Restlängen): Flächenhafte Ortung und Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer bisher nicht feststehenden Seekabeltrasse zwischen den Base-Case Seekabeltrassen bis zum noch nicht festgelegten OWP (Restlängen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Handelsregisterauszug.
B) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1)) sind Mindestbedingungen.
Bewerber haben zudem den „CWA 2 Bewerberfragebogen_UXO“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/CWA%202%20-%20UXO%20Ausschreibungsunterlagen.zip
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren.
B) Übergabe der Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre (digital auf Daten-CD).
C) Aktuelle Bescheinigung der Mitgliedschaft in einem Berufsregister.
D) Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden.
E) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten).
Bewerber haben zudem den „CWA 2 Bewerberfragebogen_UXO“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/CWA%202%20-%20UXO%20Ausschreibungsunterlagen.zip
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen (jeweils Survey- und Räumungsaktivitäten) aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit, wünschenswert Auftragsvolumen sowie Name des Projektleiters des Bewerbers.
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B) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems (EN ISO 9001 oder vergleichbar).
C) Nachweis über das Vorhandensein eines Arbeitssicherheitsmanagementsystems (OHSAS 18001 oder vergleichbar).
D) Nachweis der gesetzlich geltenden Anforderungen zur Ausführung der Leistung:
— § 7 SprengG Erlaubnis gemäß Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG).
— § 20 SprengG Befähigungsschein gemäß Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG).
E) Mindestschiffkapazitäten für die in Rede stehenden Arbeiten:
Bestätigung über die Verfügbarkeit von je 2
Kampfmittelortungs-Schiffseinheiten für die jeweiligen Trassenabschnitte (Flachwasser/Tiefwasser).
Kampfmittelbergungs-Schiffseinheiten für die jeweiligen Trassenabschnitte (Flachwasser/Tiefwasser).
F) Zusicherung weiterer Kampfmittelortungs- und -räumeinheiten über die unter Pkt. E) genannten Einheiten hinaus nach Abruf < 4 Wochen (Abrufzeiten).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben, in dem mind. die Umsatz- und Beschäftigtenangaben enthalten sind.
(2) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu A) und B).
(3) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu A), B) usw.
(4) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu A), B) usw.
(5) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unten VI.3) C) (5).
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI.3) C) (4).
Allgemeine Erläuterungen zu Inhalte des Teilnahmeantrages und zur Form des Teilnahmeantrages sind unter Ziffer VI.3 ) zu finden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Auftrags werden Bürgschaften verlangt, vergleiche Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgt in Euro, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 5 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Höchstzahl der Bewerber: 7
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Stefan Dahlmann
Internetadresse: www.50hertz.com 🌏
Dokumente URL: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/CWA%202%20-%20UXO%20Ausschreibungsunterlagen.zip 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –Kriterien:
B) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein.
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C) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Vergabeunterlagen.
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2017/S 111-224046 (2017-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 224046-2017
Kurze Beschreibung:
Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt maximal 3 Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar drei lange Trassen mit einer Länge von bis zu 120 km. Der Auftragsgegenstand wird in zwei Lose unterteilt, und zwar in einen Flachwasserbereich (Los 1) sowie einen festen Tiefwasserbereich (Los 2) sowie verschiedene, den Losen zugeordnete Optionsleistungen. Beschreibung der zu erbringenden Leistungen je Los: 1) Flächenhafte Ortung zur Identifizierung von ferromagnetischen Anomalien im Bereich der geplanten Seekabeltrasse vom Anlandungspunkt Lubmin in ein Vorranggebiet für Windenergie; 2) Flächenhafte Bergung von Kampfmitteln im Bereich der geplanten Seekabeltrassen zwischen der Anlandung in Lubmin und Offshore-Windparks (OWP), die sich im Vorranggebiet für Windenergie in der östlichen Ostsee befinden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-491294
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 111-224046
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –Kriterien: b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU-Bekanntmachungs-Nr. muss aufgetragen sein. c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Vergabeunterlagen: Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt maximal 3 Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar drei lange Trassen mit einer Länge von bis zu 120 km.
Der Auftragsgegenstand wird in zwei Lose unterteilt, und zwar in einen Flachwasserbereich (Los 1) sowie einen festen Tiefwasserbereich (Los 2) sowie verschiedene, den Losen zugeordnete Optionsleistungen.
1) Flächenhafte Ortung zur Identifizierung von ferromagnetischen Anomalien im Bereich der geplanten Seekabeltrasse vom Anlandungspunkt Lubmin in ein Vorranggebiet für Windenergie;
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Flachwasser.
Kurze Beschreibung:
Flächenhafte Ortung und Räumung von Kampfmitteln im Bereich von zwei geplanten Seekabeltrassen sowie optional für eine dritte Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und Kilometerpunkt (KP 20).
Bezeichnung des Loses: Los 2 - Tiefwasser.
Kurze Beschreibung:
Flächenhafte Ortung und Räumung von Kampfmitteln im Bereich von zwei geplanten Seekabeltrassen sowie optional für eine dritte Seekabeltrasse zwischen KP 20 und dem Bündelungspunkt (KP 76) sowie weiterer optionaler Leistungen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-01 📅
Name: N-Sea Offshore Wind B.V.
Nationale Registrierungsnummer: 53745388
Postanschrift: Industrieweg 29
Postort: Zierikzee
Postleitzahl: 4301RS
Land: Niederlande 🇳🇱
Telefon: +31 111456-000 📞
E-Mail: c.noordhoek@n-sea.com 📧
Land: Zeeland 🏙️
Internetadresse: www.n-sea.com 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
b) Form des Teilnahmeantrags:
c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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Vergabeunterlagen:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2017/S 236-491294 (2017-12-06)