Kapselendoskopie

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen oder mehrere Verträge zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Kapselendoskopie für ihre Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 2. Alt. SGB V zu schließen.
Vertragsgegenstand ist die Erweiterung des Präventionsangebotes der Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchung durch eine innovative Behandlung mittels der Kolonkapsel (Video-kapsel) als Alternative zur präventiven Koloskopie.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmen-de Leistungserbringer anbieten. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 SGB V sind. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Versorgungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-04 Auftragsbekanntmachung
2017-03-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Gastroenterologen und Geriatrie-Spezialisten
Referenznummer: 17-001
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen oder mehrere Verträge zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Kapselendoskopie für ihre Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 2. Alt. SGB V zu schließen. Vertragsgegenstand ist die Erweiterung des Präventionsangebotes der Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchung durch eine innovative Behandlung mittels der Kolonkapsel (Video-kapsel) als Alternative zur präventiven Koloskopie. Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmen-de Leistungserbringer anbieten. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 SGB V sind. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Versorgungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Gastroenterologen und Geriatrie-Spezialisten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Gastroenterologen und Geriatrie-Spezialisten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6YY5WZ%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-06 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 004-005011
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YY5WZ.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen oder mehrere Verträge zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Kapselendoskopie für ihre Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 2. Alt. SGB V zu schließen.
Vertragsgegenstand ist die Erweiterung des Präventionsangebotes der Darmkrebsfrüherkennungsuntersuchung durch eine innovative Behandlung mittels der Kolonkapsel (Video-kapsel) als Alternative zur präventiven Koloskopie.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmen-de Leistungserbringer anbieten. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 SGB V sind. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Versorgungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten.
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Geschätzter Gesamtwert: 13 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Unterfranken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Oberfranken
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Mittelfranken
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Oberpfalz
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Niederbayern
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Schwaben
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Regierungsbezirk Oberbayern
Losnummer: 7

Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung: 65 Abs. 2 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle SGB V
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6YY5WZ%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 004-005011 (2017-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 17-018
Kurze Beschreibung: Bitte entnehmen Sie Einzelheiten der Auftragsbekanntmachung 2017/S 004-005011.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 053-098289
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 004-005011
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YY445.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bitte entnehmen Sie Einzelheiten der Auftragsbekanntmachung.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung der ärztlichen Behandlung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung der Managementleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung der online Dokumentation
Weiterentwicklung des Patientenfragebogen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Gewichtung des Preises: 60

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten.
Quelle: OJS 2017/S 053-098289 (2017-03-13)