Kardiologische Angiographieanlage für Hybrid-Op

Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH

Im Sana-Herzzentrum Cottbus wird eine kardiologische Angiographieanlage für den Hybrid-Op benötigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-05 Auftragsbekanntmachung
2018-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Digital-Angiografie
Kurze Beschreibung:
Im Sana-Herzzentrum Cottbus wird eine kardiologische Angiographieanlage für den Hybrid-Op benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Digital-Angiografie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH
Postanschrift: Leipziger Str. 50
Postleitzahl: 03048
Postort: Cottbus
Kontakt
Internetadresse: http://www.hz-cottbus.de 🌏
E-Mail: shc-ausschreibung@sana.de 📧
Telefon: +49 355 / 48011-02 📞
Fax: +49 355 / 48011-03 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87553683 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E87553683 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-485805
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Wertung der Angebote nach UFAB V

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 3 Monate
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche Softwareprogramme für die Akquisition und Auswertung Alternatives Monitorsystem Ultraschall-Bildfusion
Zusätzliche Informationen: Wertung der Angebote nach UFAB V
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cottbus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen zu Handelsregisterauszug, Haftpflicht, Steuern, Fachkunde
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen zu Insolvenz, Unternehmensentwicklung, Referenzen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus
Kontakt
Kontaktperson: Jana Maahs
Internetadresse: www.hz-cottbus.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87553683 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf zehn Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischen Wege).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S.2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nichtgerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2017/S 234-485805 (2017-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 043-093698
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 234-485805
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Wertung der Angebote nach UFAB V.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche Softwareprogramme für die Akquisition und Auswertung Alternatives Monitorsystem Ultraschall-Bildfusion.
Zusätzliche Informationen: Wertung der Angebote nach UFAB V.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-20 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf 10 Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischen Wege).
Mehr anzeigen
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 GWB bleibt unberührt). Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2018/S 043-093698 (2018-02-28)