Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Bürodrehstühlen und die Anlieferung frei Verwendungsstelle. Der ergonomische Büroarbeitsstuhl mit Armlehnen soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern. Standsicherheit und Bewegungsfreiheit müssen gegeben sein. Mindestanforderungen folgender Normen bzw. Zertifizierung an den Bürodrehstuhl: — DIN EN 1335 Teil 1 bis Teil 3; — GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat; — Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality Office oder gleichwertige/s Zertifikate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stühle
Referenznummer: 2017-09-08-NO-PEN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Bürodrehstühlen und die Anlieferung frei Verwendungsstelle.
Der ergonomische Büroarbeitsstuhl mit Armlehnen soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.
Standsicherheit und Bewegungsfreiheit müssen gegeben sein.
Mindestanforderungen folgender Normen bzw. Zertifizierung an den Bürodrehstuhl:
— DIN EN 1335 Teil 1 bis Teil 3;
— GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat;
— Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality Office oder gleichwertige/s Zertifikate.
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Bürodrehstühlen und die Anlieferung frei Verwendungsstelle.
Der ergonomische Büroarbeitsstuhl mit Armlehnen soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.
Standsicherheit und Bewegungsfreiheit müssen gegeben sein.
Mindestanforderungen folgender Normen bzw. Zertifizierung an den Bürodrehstuhl:
— DIN EN 1335 Teil 1 bis Teil 3;
— GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat;
— Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality Office oder gleichwertige/s Zertifikate.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stühle📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stühle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-13 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 175-358109
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Der zwingend einzureichende Musterstuhl muss bis zum Ende der Angebotsfrist eingehen bei:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse,
Potsdamer Str. 20,
14513 Teltow.
Der Musterstuhl kann in der Zeit vom 09.10. bis 12.10.2017 montags – donnerstags von 8:00 bis 14:00 Uhr an der o. g. der oben genannten Anschrift am Empfang abgegeben werden. Weitere Angaben siehe Anlage 5.
Der zwingend einzureichende Musterstuhl muss bis zum Ende der Angebotsfrist eingehen bei:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse,
Potsdamer Str. 20,
14513 Teltow.
Der Musterstuhl kann in der Zeit vom 09.10. bis 12.10.2017 montags – donnerstags von 8:00 bis 14:00 Uhr an der o. g. der oben genannten Anschrift am Empfang abgegeben werden. Weitere Angaben siehe Anlage 5.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Bürodrehstühlen und die Anlieferung frei Verwendungsstelle.
Der ergonomische Büroarbeitsstuhl mit Armlehnen soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.
Standsicherheit und Bewegungsfreiheit müssen gegeben sein.
Mindestanforderungen folgender Normen bzw. Zertifizierung an den Bürodrehstuhl:
— DIN EN 1335 Teil 1 bis Teil 3;
— GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat;
— Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality Office oder gleichwertige/s Zertifikate.
Bezeichnung des Loses: Berlin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf 400 Stück während des Vertragszeitraumes belaufen.
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf 400 Stück während des Vertragszeitraumes belaufen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AOK kann den Vertrag 1 mal um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Die Verlängerung des Vertrages ist dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende anzuzeigen.
Zusätzliche Informationen:
Der zwingend einzureichende Musterstuhl muss bis zum Ende der Angebotsfrist eingehen bei:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse,
Potsdamer Str. 20,
14513 Teltow.
Der Musterstuhl kann in der Zeit vom 09.10. bis 12.10.2017 montags – donnerstags von 8:00 bis 14:00 Uhr an der o. g. der oben genannten Anschrift am Empfang abgegeben werden. Weitere Angaben siehe Anlage 5.
Bezeichnung des Loses: Brandenburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf 1 100 Stück während des Vertragszeitraumes belaufen.
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf 1 100 Stück während des Vertragszeitraumes belaufen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AOK kann den Vertrag 1 mal um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Die Verlängerung des Vertrages ist dem Vertragspartner spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende anzuzeigen.
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf 1 000 Stück während des Vertragszeitraumes belaufen.
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf 1 000 Stück während des Vertragszeitraumes belaufen.
Zusätzliche Informationen:
Der Musterstuhl kann in der Zeit vom 09.10. bis 12.10.2017 montags – donnerstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an der o. g. der oben genannten Anschrift am Empfang abgegeben werden. Weitere Angaben siehe Anlage 5.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; Behlertstr. 33A; 14467; Potsdam; Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen (Anlage 1a)!
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.aok.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYCEZ🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin im Vergabeverfahren ist Frau Kathrin Penack
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2017/S 175-358109 (2017-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2017-09-08-NO-PEN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Bürodrehstühlen und die Anlieferung frei Verwendungsstelle.
Der ergonomische Büroarbeitsstuhl mit Armlehnen soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.
Standsicherheit und Bewegungsfreiheit müssen gegeben sein.
Mindestanforderungen folgender Normen bzw. Zertifizierung an den Bürodrehstuhl:
— DIN EN 1335 Teil 1 bis Teil 3,
— GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat,
— Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality OFFICE oder gleichwertige/s Zertifikate.
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von Bürodrehstühlen und die Anlieferung frei Verwendungsstelle.
Der ergonomische Büroarbeitsstuhl mit Armlehnen soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.
Standsicherheit und Bewegungsfreiheit müssen gegeben sein.
Mindestanforderungen folgender Normen bzw. Zertifizierung an den Bürodrehstuhl:
— DIN EN 1335 Teil 1 bis Teil 3,
— GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat,
— Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality OFFICE oder gleichwertige/s Zertifikate.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder gleichwertiges Zertifikat,
— Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze L-Q 2010 / Quality OFFICE oder gleichwertige/s Zertifikate.
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK Nordost kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe zu den jeweiligen Standorten bekannt gegeben werden. Insgesamt wird sich die voraussichtliche Auftragsmenge für dieses Los schätzungsweise auf…
… 400 St. während des Vertragszeitraumes belaufen.
… 1. 00 St. während des Vertragszeitraumes belaufen.
… 1 000 St. während des Vertragszeitraumes belaufen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Behlertstr. 33A
4467 Potsdam
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen (Anlage 1a)
14467 Potsdam
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen (Anlage 1a)!