Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung u. Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird. Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmier freie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Referenznummer: 0800Z11-1114/002/374
Kurze Beschreibung:
Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung u. Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird. Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmier freie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können.
Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung u. Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird. Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmier freie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 233-484853
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen befut an dieser Angebotseröffnung teilzunehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 555 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung und Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird.
Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung und Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird.
Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmier freie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können. In der Umgebung soll es möglich sein, eine interaktive Darstellung der Daten sowohl den Kollegen BSH intern als auch im Web zu präsentieren. Die Software soll die potenziellen Nutzer dabei unterstützen, anhand von Visualisierungsmethoden die gewünschten Daten auszuwählen und zu downloaden.
Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmier freie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können. In der Umgebung soll es möglich sein, eine interaktive Darstellung der Daten sowohl den Kollegen BSH intern als auch im Web zu präsentieren. Die Software soll die potenziellen Nutzer dabei unterstützen, anhand von Visualisierungsmethoden die gewünschten Daten auszuwählen und zu downloaden.
Das Ziel dabei ist es, den Fachleuten ein Werkzeug in die Hand zu geben, mit welchem sie ohne Programmier- und SQL-Kenntnisse ihre Datenauswertungen, Berichte und Präsentationen erstellen und mit den Kollegen, Partnern und Kunden teilen können.
Zusätzlich muss es für fortgeschrittene Benutzer eine Möglichkeit bestehen, benutzerdefinierte Analyse- und SQL Statements zu hinterlegen und die Auswertungen programmtechnisch in die Anwendungen zu integrieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 555 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe frei zugängliche Beschreibung der Leistung
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: BSH Hamburg
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen befut an dieser Angebotseröffnung teilzunehmen.
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de),
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de),
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können,
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können,
3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU,
3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU,
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt,
6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt,
7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind,
7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind,
8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt,
9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHLF und der VgV in der Fassung 2016, sowie EVB-IT Vertrag,
Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen,
— Angebot des Teilnehmers (10) es gilt deutsches Recht.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, — Justitiariat Z11 – , 20359 Hamburg, Fax.: +49 40 3190 5001
Quelle: OJS 2017/S 233-484853 (2017-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung u. Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird. Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmierfreie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können.
Die technische Entwicklung bei Mess- und Beobachtungsverfahren ebenso wie bei der Datenübertragung und anderen Kommunikationsverfahren bringt es mit sich, dass inzwischen Terabytes an Daten anfallen, die geprüft, fachlich aufbereitet, bewertet und bereitgestellt werden müssen. Die Anforderungen, die mit INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe, Richtlinie 2007/2/EG) und Open-Data Gesetz (E-Government-Gesetz) verbunden sind, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Die Bearbeitung u. Visualisierung von Daten ist im gesamten BSH ein zentrales Thema, das in Zukunft durch die gesetzlichen Anforderungen noch wichtiger wird. Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmierfreie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können.
Gesamtwert des Auftrags: 555 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über dieVergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikationsowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de);
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können;
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU;
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!;
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt;
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzenderVertragsbedingungen geschlossen wird:
– Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHLF und der VgV in der Fassung 2016, sowie EVB-IT Vertrag,
– Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
– VOL/B –, nachrangig die AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp.
Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
– Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über dieVergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikationsowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de);
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können;
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU;
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!;
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt;
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzenderVertragsbedingungen geschlossen wird:
– Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHLF und der VgV in der Fassung 2016, sowie EVB-IT Vertrag,
Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
– Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmierfreie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können. In der Umgebung soll es möglich sein, eine interaktive Darstellung der Daten sowohl den Kollegen BSH intern als auch im Web zu präsentieren. Die Software soll die potenziellen Nutzer dabei unterstützen, anhand von.
Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, wird angestrebt im BSH eine Softwareumgebung zu etablieren, mit der aussagekräftige programmierfreie Datenanalyse, -visualisierungen und -präsentationen erstellt werden können. In der Umgebung soll es möglich sein, eine interaktive Darstellung der Daten sowohl den Kollegen BSH intern als auch im Web zu präsentieren. Die Software soll die potenziellen Nutzer dabei unterstützen, anhand von.
Visualisierungsmethoden die gewünschten Daten auszuwählen und zu downloaden.
Das Ziel dabei ist es, den Fachleuten ein Werkzeug in die Hand zu geben, mit welchem sie.
Ohne Programmier- und SQL-Kenntnisse ihre Datenauswertungen, Berichte und Präsentationen erstellen und mit den Kollegen, Partnern und Kunden teilen können.
Zusätzlich muss es für fortgeschrittene Benutzer eine Möglichkeit bestehen, benutzerdefinierte Analyse- und SQLStatements zu hinterlegen und die Auswertungen programmtechnisch in die Anwendungen zu integrieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-12 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über dieVergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikationsowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de);
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über dieVergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikationsowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de);
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können;
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können;
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU;
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU;
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!;
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!;
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt;
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzenderVertragsbedingungen geschlossen wird:
– Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHLF und der VgV in der Fassung 2016, sowie EVB-IT Vertrag,
Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
– Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: