Ergänzende Angaben (2017-02-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung
Postanschrift: Imhoffstraße 97
Postort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9421782825📞
E-Mail: stefan.schuster@straubing.de📧
Fax: +49 9421782888 📠
Region: Straubing, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.straubing.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von Los 1: Lkw Fahrgestell, Los 2: Kanalreinigungsaufbau.
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦
Kurze Beschreibung: Lieferauftrag für LKW Fahrgestell und Kanalreinigungsaufbau.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 028-049483
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text: Lieferleistung für Lkw mit Aufbau
Los-Nr.: 1
Neuer Wert
Text: Lieferleistung für Lkw Fahrgestell.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text:
“Los 1: Lkw Fahrgestell 3-Achser mit Lenk- und liftbarer Nachlaufachse mit einer Nutzlast von min.17 Tonnen.
Als Trägerfahrzeug für Kanalreinigungsaufbau
Los...”
Text
Los 1: Lkw Fahrgestell 3-Achser mit Lenk- und liftbarer Nachlaufachse mit einer Nutzlast von min.17 Tonnen.
Als Trägerfahrzeug für Kanalreinigungsaufbau
Los 2: Kombinierter Hochdruckspül-und Saugaufbau in Lärmreduzierter Ausführung ca. 10 000 Liter Volumen. Ausleger oben auf Behälter montiert und min. 300° schwenkbar,mit einer Reichweite von min. 6 500 mm ab Drehpunkt.Aufgebaut auf das Fahrgestell wie unter Los 1 beschrieben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Los 1: Lkw Fahrgestell 3-Achser mit Lenk- und liftbarer Nachlaufachse mit einer Nutzlast von min.17 Tonnen. Als Trägerfahrzeug für Kanalreinigungsaufbau.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 100 000.00 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Datum: 2017-07-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-05-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Alter Wert
Datum: 2017-11-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-03-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1)
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Neuer Wert
Text:
“Referenz Liste mit 3 vergleichbar ausgestatteten und mindestens ein Jahr im Einsatz befindenden Fahrzeugen ist dem Angebot beizulegen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Alter Wert
Text:
“Referenz Liste mit 3 vergleichbar ausgestatteten und mindestens ein Jahr im Einsatz befindenden Fahrzeugen ist dem Angebot beizulegen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Alter Wert
Datum: 2017-03-21 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2017-03-28 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Alter Wert
Datum: 2017-03-21 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2017-03-28 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
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Neuer Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4)
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Text: Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Tel. +49 892176/2411.
Quelle: OJS 2017/S 036-065061 (2017-02-17)