Kinderhaus Öhringen – Objektplanung

Stadt Öhringen

Die Stadt Öhringen plant einen Neubau eines Kinderhauses am Limespark.
Für die Objektplanungsleistungen sind voraussichtlich die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Vorstellung Konzeptstudie (Aufgabenstellung und Umfang wird mit der Einladung zur Stufe 2 mitgeteilt).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-14 Auftragsbekanntmachung
2017-09-06 Ergänzende Angaben
2018-01-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Öhringen plant einen Neubau eines Kinderhauses am Limespark. Für die Objektplanungsleistungen sind voraussichtlich die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: — Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2; — Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Vorstellung Konzeptstudie (Aufgabenstellung und Umfang wird mit der Einladung zur Stufe 2 mitgeteilt).
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hohenlohekreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Öhringen
Postanschrift: Marktplatz 15
Postleitzahl: 74613
Postort: Öhringen
Kontakt
Internetadresse: https://www.oehringen.de/ 🌏
E-Mail: info@oehringen.de 📧
URL der Dokumente: https://pkm.conclude.com/oehr-kinderhaus-ojp 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-18 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 157-325691
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
1) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden. 2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung, schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Öhringen einzureichen, siehe I.1 der Bekanntmachung). Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanko-Bewerbungsunterlagen downloaden. Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein. Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden. 3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN: — Bewerbungsunterlagen entsprechen der Ausschreibung (Formblätter Bewerbung) gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV — Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV — Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb 4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN: — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV 5) WIRTSCHAFTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN: — Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV 6) BIETERGEMEINSCHAFTEN/ EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE: — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. — Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Öhringen plant einen Neubau eines Kinderhauses am Limespark.
Für die Objektplanungsleistungen sind voraussichtlich die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Vorstellung Konzeptstudie (Aufgabenstellung und Umfang wird mit der Einladung zur Stufe 2 mitgeteilt).
Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI.
Die zu erbringenden Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-4,
— Stufe 2: LPH 5-7,
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber
hinausbehält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auswahlkriterium:
— Bestätigung der Berufszulassung gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Wichtung 5 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 5 %;
maximale Punktzahl entspricht 400TEUR netto).
Mindeststandards:
— Berufshaftpflichtversicherung, siehe hierzu wirtschaftliche Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auswahlkriterien Büroorganisation und Projektteam:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren gem. §
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 5 %; maximale Punktzahl entspricht 8 Personen)
— Für die Dienstleistung verantwortliche Personen (Projektspezifisches Organigramm) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2
VgV (Wichtung 5 %)
— Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Wichtung 5 %)
Auswahlkriterien Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen:
— Wettbewerbserfolge (Preise oder Anerkennungen) nach 01.01.2000 (Wichtung 5 %; maximale Punktzahl entspricht 5 Preisen/Anerkennungen)
Auswahlkriterien Referenzprojekte gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV:
1) REFERENZPROJEKT DES BÜROS (Neubau allgemein, öffentl. Auftraggeber) WICHTUNG gesamt 25 %
— Projekttyp wie gefordert (Mindestkriterium)
— Selbst erbrachte und abgeschlossene Leistungen LPH 2-8 (Mindestkriterium)
— Fertigstellung nach 01.01.2007 (3 %)
— Mindesthonorarzone III nach HOAI (4 %)
— AHK gemäß HOAI für KG 300+400 mind. 2,0 Mio.EUR netto (5 %)
— Projektbeschreibung in Wort sowie Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen (3 %)
— Bildnachweis der Referenz (3 %)
— Referenzschreiben von Auftraggeber/Bauherr vorhanden (keine Eigenerklärung gültig) (3 %)
— Positive Beurteilung im Referenzschreiben bezüglich
Kostentreue (2 %)
Termintreue (2 %)
2) REFERENZPROJEKT DES BÜROS (Neubau Kindergärten / Kinderhorte) WICHTUNG gesamt 25 %
— AHK gemäß HOAI für KG 300+400 mind. 1,5 Mio.EUR netto (5 %)
— Referenzschreiben vorhanden (bei privaten AG auch Eigenerklärung gültig) (3 %)
3) REFERENZPROJEKT DES PROJEKTLEITERS (Neubau Kindergärten / Kinderhorte, öffentl. Auftraggeber) WICHTUNG gesamt 20 %
— Angabe Projektleiter (Mindestkriterium)
— Fertigstellung nach 01.01.2007 (2 %)
— AHK gemäß HOAI für KG 300+400 mind. 1,5 Mio.EUR netto (4 %)
— Projektbeschreibung in Wort sowie Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen (2 %)
— Bildnachweis der Referenz (2 %)
— Referenzschreiben von Auftraggeber/Bauherr vorhanden (keine Eigenerklärung gültig) (2 %)
— Positive Beurteilung im Referenzschreiben bezüglich Termintreue (2 %).
Mindeststandards:
— Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz mindestens die Leistung über die
Leistungsphasen 2-8 erbracht worden sein.
— Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz zwingend der geforderte Projekttyp
gegeben sein
— Zur Wertung des 3. Referenzprojektes (Referenzprojekt des vorgesehenen Projektleiters) muss der Name des
vorgesehenen Projektleiters angegeben werden
— Für die drei geforderten Referenzen müssen 3 verschiedene Referenzen eingereicht werden.
— Es darf lediglich eine Referenz pro gefordertem Referenzprojekt eingereicht werden.
— Im Falle einer Bietergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen
Büros eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein durch welches Büro das Referenzprojekt erbracht wurde.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“
zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://pkm.conclude.com/oehr-kinderhaus-ojp 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Kontaktperson: Simon Mittner
Telefon: +49 7111317-121 📞
E-Mail: simon.mittner@dreso.com 📧
Fax: +49 7111317-40121 📠
Land: Stuttgart 🏙️
Internetadresse: http://www.dreso.com/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbauamt
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 74361
Kontaktperson: Frau Süß
E-Mail: madeleine.suess@oehringen.de 📧
Land: Hohenlohekreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) FEHLENDE UNTERLAGEN:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den
Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen
nicht nachgefordert werden.
2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden kann (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung, schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Öhringen einzureichen, siehe I.1
der Bekanntmachung).
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform.
Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanko-Bewerbungsunterlagen
downloaden.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit
aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das
httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht
zurück gesandt werden.
3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Bewerbungsunterlagen entsprechen der Ausschreibung (Formblätter Bewerbung) gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb
4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz,
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
5) WIRTSCHAFTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall
(Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV
6) BIETERGEMEINSCHAFTEN/ EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder
Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der
Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der
Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und
elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 157-325691 (2017-08-14)
Ergänzende Angaben (2017-09-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 172-352910
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 157-325691
ABl. S-Ausgabe: 172
Quelle: OJS 2017/S 172-352910 (2017-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Öhringen plant einen Neubau eines Kindergartens am Limespark. Für die Objektplanungsleistungen sind voraussichtlich die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI erforderlich. Die Objektplanungsleistungen wurden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: – Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2, – Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Vorstellung Konzeptstudie.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 320029.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046437
ABl. S-Ausgabe: 22

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Öhringen plant einen Neubau eines Kindergartens am Limespark.
Die Objektplanungsleistungen wurden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
– Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2,
– Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Vorstellung Konzeptstudie.
– Stufe 1: LPH 1-4,
– Stufe 2: LPH 5-7,
– Stufe 3: LPH 8-9.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinausbehält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Öhringen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptstudie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Erfahrung des Projektteams (anhand abgewickeltem Bauvorhaben)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium: Honorarangebot (HOAI 2013)
Gewichtung der Kosten: 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 022-046437 (2018-01-30)