Kläranlage Dülken, Optimierung der Nachklärung – Maschinentechnik

Niersverband Viersen

Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von Ausrüstungen der Nachklärung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-13 Auftragsbekanntmachung
2018-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Kläranlage
Referenznummer: NV-Vergabenummer 100.028
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von Ausrüstungen der Nachklärung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Kläranlage 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162/3704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93366749 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Datum des Beginns: 2018-01-15 📅
Datum des Endes: 2018-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-363836
ABl. S-Ausgabe: 178

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Industrie-und Handelskammern (www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche Angaben zu machen.
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Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
1. Referenz: Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene (technische) Personal.
2. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
3. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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4. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5. Referenz: Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der Beiträge sowie die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ Eigenerklärung).
6. Referenz: Sonstige Qualifikationsnachweise: DVGW GW301; Schweißaufsichtsperson Qualifikation DIN EN 1090-2, EXC2, Tabelle 14 und 15, Schweißfachmann; Qualitätssicherungssystem auf Grundlagen der DIN EN ISO 3834-3 Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §50 VgV.
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(Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Industrie-und Handelskammern (www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche Angaben zu machen.
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Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §50 VgV.
(Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen) nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem Niersverband vorzulegen (§ 9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Jäkel
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93366749 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 178-363836 (2017-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Postleitzahl: D-41747
Kontakt
Telefon: +49 21623704361 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 005-008033
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 178-363836
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.028

Auftragsvergabe
Name: Windhoff Wassertechnik Service GmbH
Postanschrift: Burgsteinfurter Damm 89
Postort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 005-008033 (2018-01-05)