Los1: ca. 50 % des Klärschlamms ist der thermischen Verwertung zuzuführen (Mitverbrennung Kohlekraftwerk, Zementindustrie, Monoverbrennung)
Los2: ca. 50 % des Klärschlamms ist über Monoverbrennung fachgerecht zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-05-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: gKu VE München-Ost
Postanschrift: Blumenstr. 1
Postort: Poing
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herrn Mayer
Telefon: +49 8121701110📞
E-Mail: thilo.kopmann@gku-vemo.de📧
Fax: +49 812170160 📠
Region: Erding🏙️
URL: www.gku-vemo.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gku-vemo.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klaerschlammentsorgung auf dem Klaerwerk gKu VE Muenchen Ost.
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Los1: ca. 50 % des Klaerschlamms ist der thermischen Verwertung zuzufuehren (Mitverbrennung Kohlekraftwerk, Zementindustrie, Monoverbrennung);
Los2: ca. 50...”
Kurze Beschreibung
Los1: ca. 50 % des Klaerschlamms ist der thermischen Verwertung zuzufuehren (Mitverbrennung Kohlekraftwerk, Zementindustrie, Monoverbrennung);
Los2: ca. 50 % des Klaerschlamms ist ueber Monoverbrennung fachgerecht zu entsorgen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 102-204197
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3
Los-Identifikationsnummer: Los 1 und Los 2
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.gku-vemo.de” Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de”
Quelle: OJS 2017/S 105-210529 (2017-05-30)