Klärschlammverwertung

AGL - Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH

Verwertung/Entsorgung von 4.000 t entwässertem Klärschlamm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-01 Auftragsbekanntmachung
2018-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasserbehandlung
Referenznummer: 020/18/AGL
Kurze Beschreibung: Verwertung/Entsorgung von 4.000 t entwässertem Klärschlamm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasserbehandlung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasserbehandlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGL - Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH
Postanschrift: Bockelmannstr. 1
Postleitzahl: 21337
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.agl-lueneburg.de 🌏
E-Mail: torsten.bolick@agl.lueneburg.de 📧
Telefon: +49 4131/856921 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E51899821 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-05 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 233-484831
ABl. S-Ausgabe: 233

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Laden, Abfuhr, Verwiegung und Verwertung/Entsorgung von 4.000 t entwässertem Klärschlamm.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional Entsorgung bis 30.9.2018.
Beschreibung der Optionen:
Optional Entsorgung 1000 t im September 2018 Optional Entsorgung 4000 t 1.5.2019 - 31.8.2019.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintrag im Berufs-/Handelsregister als zugelassenes/zertifiziertes Entsorgungsunternehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 20, 21335 Lüneburg.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Torsten Bolick
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51899821 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Lüneburg
Postanschrift: Neue Sülze 35
Postleitzahl: 21335
Kontaktperson: Stabstelle Bauverwaltungsmanagement - Zentrale Submissionsstelle
Telefon: +49 41313093428 📞
E-Mail: dirk.carmincke@stadt.lueneburg.de 📧
Fax: +49 41313093539 📠
Land: Lüneburg 🏙️
Internetadresse: www.lueneburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131 / 151334-36 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 233-484831 (2017-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Verwertung/Entsorgung von 4 000 t entwässertem Klärschlamm
Gesamtwert des Auftrags: 340 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGL – Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 054-119292
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 233-484831
ABl. S-Ausgabe: 54

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Laden, Abfuhr, Verwiegung und Verwertung/Entsorgung von 4 000 t entwässertem Klärschlamm
Beschreibung der Optionen:
Optional Entsorgung 1 000 t im September 2018 Optional Entsorgung 4 000 t 1.5.2019-31.8.2019
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2018/S 054-119292 (2018-03-15)