Neubau der Energiezentrale mit BHKW, Energiespeicherung, Sozial- und Sanitärräumen, sowie
Schlammentwässerung und Schlammwasserbehandlung (Deammonifikation).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kläranlagen
Kurze Beschreibung:
“Neubau der Energiezentrale mit BHKW, Energiespeicherung, Sozial- und Sanitärräumen, sowie” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kläranlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Kläranlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-02 📅
Datum des Beginns: 2018-03-19 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 210-435562
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
“Nur Vertreter des Auftraggebers.”
Quelle: OJS 2017/S 210-435562 (2017-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Neubau der Energiezentrale mit BHKW, Energiespeicherung, Sozial- und Sanitärräumen, sowie Schlammentwässerung und Schlammwasserbehandlung (Deammonifikation).” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Beschluss der VK Nordbayern 26.02.2018-RMF-SG21-3194-3-1 Mangels Festlegung der Eignungskriterien und Nachweise in der Auftragsbekanntmachung sind...”
Beschluss der VK Nordbayern 26.02.2018-RMF-SG21-3194-3-1 Mangels Festlegung der Eignungskriterien und Nachweise in der Auftragsbekanntmachung sind Referenzen nicht wirksam gefordert worden; deshalb ist eine Zuschlagserteilung nicht willkürfrei möglich; somit ist eine Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Vergabe-bekanntmachung geboten; eine derartige Rückversetzung kommt einer Aufhebung gleich (§ 17 EU Abs. 1 Ziff. 3 VOB/A).
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Quelle: OJS 2018/S 052-114603 (2018-03-13)