Klärwerk Pforzheim 4.Reinigungsstufe – Filtertechnik

Stadt Pforzheim

Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle bzw. Filtertechnik zur Flockungsfiltration.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-17 Auftragsbekanntmachung
2017-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Kläranlage
Referenznummer: ESP 2017.03 2017-010
Kurze Beschreibung:
Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle bzw. Filtertechnik zur Flockungsfiltration.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Kläranlage 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Kläranlage 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 7231393846 📞
Fax: +49 7231392846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15cf813b6c8-33a1c611901cb164 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-20 📅
Datum des Beginns: 2017-11-13 📅
Datum des Endes: 2019-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 137-280471
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle, bzw. Nutzung als Flockungsfilter zur weitergehenden P-Elimination
Scheiben-/Tuchfilteranlage zur weitestgehenden Feststoffentnahme Durchsatzleistung 800L/s bei Feststoffkonzentration von 20 mg/L und Feststofffracht von 72 kg/h mindestens 4-straßig ausgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pforzheim, Hohwiesenweg 45.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ergänzende Erklärung zur fachtechnischen Eignung:
Zur Überprüfung der fachtechnischen Eignung des Bieters sind in der Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) folgende Angaben zu machen:
— Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Durchsatzleistung der Filtertechnik mindestens 350 L/s);
— Es ist mindestens eine Referenz für die Funktion als zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle und eine Referenz für die Funktion als Flockungsfilter einschließlich der Angabe des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber zu benennen. Die Referenzanlagen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit 3
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Monaten im kontinuierlichen Dauerbetrieb sein und dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Benennung von mehr als einem Referenzprojekt je Funktionsart (PAK bzw. Flockungsfiltration) ist nicht erwünscht.
Die „Ergänzende Erklärung zur fachtechnischen Eignung“ ist bei den Angaben unter KEV 179 Seite 3 und 4 zu berücksichtigen.
Die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) ist mit dem Angebot abzugeben.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Pforzheim – POA – Zentrale Vergabestelle, Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, Deutschland.
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP)
Postanschrift: Am Mühlkanal 16
Postleitzahl: 75172
Land: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15cf813b6c8-33a1c611901cb164 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können nach Erteilung einer SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung -keine Schecks- beim Staatsanzeiger Baden-Württemberg GmbH, Tel: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84, E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de angefordert werden.
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Entgelt: 28,62 EUR in Papierform oder 22,19 EUR auf CD (inkl. MWSt.). Das Entgelt wird nicht erstattet.
Alternativ können die Unterlagen nach Abschluss einer gebührenpflichtigen Zugangs-vereinbarung unter www.vergabe24.de kostenlos eingesehen heruntergeladen werden.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind schriftlich per E-Mail (Adresse: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de) bis zum 29.8.2017, 16:00 Uhr an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
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Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
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Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über www.vergabe24.de können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 72192666211 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2017/S 137-280471 (2017-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ESP 2017.002 2017-009
Kurze Beschreibung:
Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle bzw. Filtertechnik zur Flockungsfiltration
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 723139-2887 📞
Fax: +49 723139-2846 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-493396
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 137-280471
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle, bzw. Nutzung als Flockungsfilter zur weitergehenden P-Elimination Scheiben-/Tuchfilteranlage zur weitestgehenden Feststoffentnahme Durchsatzleistung 800 L/s bei Feststoffkonzentration von 20 mg/L und Feststofffracht von 72 kg/h mindestens 4-straßig ausgeführt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pforzheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: www.Vergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 238-493396 (2017-12-07)