Kleiner Kiel-Kanal; Wasserbecken, Stahlbrücken und Spundwandarbeiten

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister

Herzustellen sind zwei Wasserbecken aus Stahlbeton (ca. 2 000 m Beton) auf einer bestehenden Gründung, zwei Stahlbrücken aufgelagert auf den Beckenwänden (Brückenlängen ca.12 m und 16 m), ein Bodenfilter in einem Spundwandkasten am Uferbereich des Kleinen Kiels (ca. 100 m Fläche), ein Schacht bestehend aus Spundwänden, Schachtbauwerke der Wassertechnik sowie im Erdreich verlegte Rohre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stahlbetonkonstruktionen
Referenznummer: 66.2.907.17
Kurze Beschreibung: Herzustellen sind zwei Wasserbecken aus Stahlbeton (ca. 2 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stahlbetonkonstruktionen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushubarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Stresemannplatz 5
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: andreas.lade@kiel.de 📧
Telefon: +49 431901-4571 📞
Fax: +49 431901-64540 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMY961 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Datum des Beginns: 2018-03-19 📅
Datum des Endes: 2019-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-432132
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMY961.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holstenbrücke; Holstenbrücke; 24103; Kiel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Bescheinigung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A EU vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Erklärung gemäß § 6a Nr. 2 lit. c) VOB/A EU vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise und
Angaben vorzulegen:
1. Erklärungen gemäß § 6a Nr. 3 lit. a) + g) VOB/A:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis
zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind...
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal.
2. Der Betrieb muss befähigt sein, Stahlkonstruktionen mit folgenden
Klassifizierungen nach DIN EN 1090 ausführen zu können:
Schadensfolgeklasse: CC2 mittel
Beanspruchungskategorie: PC2 (>=S355) EXC3
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise gemäß § 6a
Nr. 3 VOB/A EU nachzufordern und zu prüfen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme*
2. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme*
* siehe Vergabeunterlagen
3. Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein, TTG) findet
Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen
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(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt, Abt. Ingenieurbau
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMY961 🌏
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 431901-61301 📠
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben
Quelle: OJS 2017/S 209-432132 (2017-10-26)