Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/Bewerber verpflichten sich, eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefirst auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob weitere Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Anfragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.3) angegebene Kontaktadresse bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.