Klinikum Herford AöR – Rahmenvertrag über die Überlassung von Nutzungsrechten an Standardsoftware/Erbringung von Serviceleistungen (Microsoft Enterprise Agreement Plattform Vertrag inkl. Subscription)

Kreis Herford im Auftrag der Klinikum Herford AöR

Das Klinikum Herford ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit 755 Betten, 21 Kliniken und Instituten sowie 13 zertifizierten Zentren. Im Jahr 2015 wurden über 31 000 stationäre und rund 70 000 ambulante Patienten versorgt. Mit rund 1 850 Mitarbeitern ist die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der größte Arbeitgeber der Stadt Herford.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-24 Auftragsbekanntmachung
2017-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Herford ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit 755 Betten, 21 Kliniken und Instituten sowie 13 zertifizierten Zentren. Im Jahr 2015 wurden über 31 000 stationäre und rund 70 000 ambulante Patienten versorgt. Mit rund 1 850 Mitarbeitern ist die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der größte Arbeitgeber der Stadt Herford.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Server 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herford 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Herford im Auftrag der Klinikum Herford AöR
Postanschrift: Schwarzenmoorstraße 70
Postleitzahl: 32049
Postort: Herford
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-herford.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-herford.de 📧
Telefon: +49 5221131341 📞
Fax: +49 522113173100 📠
URL der Dokumente: http://www.owl-vergabeportal.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 062-115736
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme von Bietern an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit den folgenden Leistungen:
— Zeitliche Überlassung von Standardsoftware des in den Vergabeunterlagen benannten Herstellers gegen jährliche Vergütung.
— Bereitstellung von Softwaresubscription der Standardsoftware des in den Vergabeunterlagen benannten Herstellers.
— Es werden unterschiedliche Office wie auch Client Access Licences (CALs) anzubieten sein.
— Im Serverbereich werden Core Lizenzen, Exchange Lizenzen als auch RemoteDesktop CALs (User und Device) abgefragt.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung für weitere 36 Monate kann beauftragt werden.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung für weitere 36 Monate kann beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr);
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar);
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
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4. bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU und;
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Herford, Amtshausstr. 3, 32051 Herford.
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreis Herford, Zentrale Vergabestelle, Frau Anna Glomb, Amtshausstr. 3, 32051 Herford
Dokumente URL: http://www.owl-vergabeportal.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Vergabestelle:
Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Klinikum Herford AöR, Schwarzenmoorstraße 70, 32049 Herford über das zentrale Vergabeportal www.owl-vergabeportal.de nach den Bestimmungen der VgV durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch abgefordert werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten sich dort kostenfrei zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
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2) Fragen und Auskünfte:
Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
3) Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
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a) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW),
b) zur Mindestentlohung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags an die Vergabekammer gemäß §§ 160 ff GWB wird hingewiesen; namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB mit folgendem Wortlaut:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2017/S 062-115736 (2017-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 526959.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-493745
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 062-115736
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
1) Vergabestelle: Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Klinikum Herford AöR, Schwarzenmoorstraße 70, 32049 Herford über das zentrale Vergabeportal www.owl-vergabeportal.de nach den Bestimmungen der VgV durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch abgefordert werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten sich dort kostenfrei zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 2) Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. 3) Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen: a) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW), b) zur Mindestentlohung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen: c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Zeitliche Überlassung von Standardsoftware des in den Vergabeunterlagen benannten Herstellers gegen jährliche Vergütung,
— Bereitstellung von Softwaresubscription der Standardsoftware des in den Vergabeunterlagen benannten Herstellers,
— Es werden unterschiedliche Office wie auch Client Access Licences (CALs) anzubieten sein,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-10 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2017/S 238-493745 (2017-12-07)