Die zukünftige Sterilgutversorgung der Kliniken des Bauherrn „Vivantes Netzwerk für Gesundheit“ wird als 2-Standortelösung realisiert. Für Berlin-Nord im Humboldt-Klinikum (HUK) und für Berlin-Süd im Klinikum Neukölln (KNK).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Vivantes Netzwek für Gesundheit GmbH
Postanschrift: Aroser Allee 72 – 76
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30130115113📞
E-Mail: winfried.loewe@vivantes.de📧
Fax: +49 30130115192 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.vivantes.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Krankenhausträger
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KNK Zentralsterilisation Süd / Verlagerung Labor, VE Wasser
KNK_ P_0239/0240-2015 // VE45.1/ 45.2”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Entionisierungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die zukünftige Sterilgutversorgung der Kliniken des Bauherrn „Vivantes Netzwerk für Gesundheit“ wird als 2-Standortelösung realisiert. Für Berlin-Nord im...”
Kurze Beschreibung
Die zukünftige Sterilgutversorgung der Kliniken des Bauherrn „Vivantes Netzwerk für Gesundheit“ wird als 2-Standortelösung realisiert. Für Berlin-Nord im Humboldt-Klinikum (HUK) und für Berlin-Süd im Klinikum Neukölln (KNK).
Am Standort Neukölln entsteht die Sterilgutversorgung (ZST) zusammen mit einem Laborbereich (LAB) im Bestandsgebäude durch Umbaumaßnahmen des Gebäudes „H30“ und erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von ca. 2 500 m. Anteilig davon sind etwa 600 m Laborbereichfür die Versorgung der neuen Zentralsterilisation mit vollentsalztem Wasser bzw. Reinstwasser (Reindampf in den Sterilisatoren, Waschmedium in den Reinigungs- und Desinfektionsgeräten) im Klinikum Neukölln sind 2 redundante Anlagen zu errichten inkl. des Versorgungsnetzes vom Erzeuger bis zum Endverbraucher.
Die Wasseraufbereitungsanlagen sind so herzustellen, dass eine Aufrüstung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Die Leistungen sind aus Abrechungsgründen in 2 Lose geteilt, ohne Auswirkung auf Bauabl.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 113989.13 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum Neukölln Rudower Straße 48 12351 Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Keine
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 233-484762
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P_0239_2015_VE45.1_45.2
Titel: KNK_ZSVA_Labor_Wasser
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EnviroFALK GmbH
Postanschrift: Gutenbergstraße 7
Postort: Westerburg
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinhessen-Pfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 223362.44 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 119284.36 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67YZ41
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).