Knoten Halle, ESTW mit Spurplanumbau; Absicherung der Inbetriebnahme – BÜB LST und FBÜ LST.
Der Ausbau umfasst den Neubau von Gleisen, Oberleitungsanlagen, Weichen, Stellwerksgebäuden, Bahnübergängen und Eisenbahnüberführungen. Alte Stellwerke werden durch moderne Technik ersetzt.
Die Bahnsteiganlagen des Hauptbahnhofs Halle (Saale) werden in Abhängigkeit vom Spurplanumbau, von der bestellten Regellänge und von der perspektivischen Nutzung umgebaut. Bei dem Vorhaben werden zudem die modernsten europäischen Standards, sogenannte TSI-Festlegungen, berücksichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-10.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauerstraße 14
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Schneider, Jana
Telefon: +49 3029755802📞
E-Mail: jana.schneider@deutschebahn.com📧
Fax: +49 3029755724 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Knoten Halle, ESTW mit Spurplanumbau; Absicherung der Inbetriebnahme – BÜB LST und FBÜ LST.
17FEI26605”
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Knoten Halle, ESTW mit Spurplanumbau; Absicherung der Inbetriebnahme – BÜB LST und FBÜ LST
Der Ausbau umfasst den Neubau von Gleisen, Oberleitungsanlagen,...”
Kurze Beschreibung
Knoten Halle, ESTW mit Spurplanumbau; Absicherung der Inbetriebnahme – BÜB LST und FBÜ LST
Der Ausbau umfasst den Neubau von Gleisen, Oberleitungsanlagen, Weichen, Stellwerksgebäuden, Bahnübergängen und Eisenbahnüberführungen. Alte Stellwerke werden durch moderne Technik ersetzt.
Die Bahnsteiganlagen des Hauptbahnhofs Halle (Saale) werden in Abhängigkeit vom Spurplanumbau, von der bestellten Regellänge und von der perspektivischen Nutzung umgebaut. Bei dem Vorhaben werden zudem die modernsten europäischen Standards, sogenannte TSI-Festlegungen, berücksichtigt.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Knoten Halle, Absicherung Inbetriebnahme LST – Gestellung BÜB LST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung technische Streckenausrüstung – BÜB LST.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Knoten Halle, Absicherung Inbetriebnahme LST – Gestellung BÜB/FBÜ LST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung technische Streckenausrüstung – BÜB/FBÜ LST.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 073-140243
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Knoten Halle, Absicherung Inbetriebnahme LST – Gestellung BÜB LST
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-26 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 125-255239 (2017-06-29)