Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen: — Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen – Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050 – Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen – Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands Der Auftrag besteht aus 2 Losen: — Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen – Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen – Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050 – Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen – Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen – Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen – Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050 – Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen – Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen – Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de/🌏
E-Mail: w.barowski@fz-juelich.de📧
Telefon: +49 2461/61-4601📞
Fax: +49 2461/61-5837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E98397349🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-364615
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen – Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050 – Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen – Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen – Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050 – Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen – Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen – Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen – Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Bezeichnung des Loses: Erstellung von Basis-Materialien zur Erarbeitung und Umsetzung des Klimaschutzplans 2050; Verbreitung an Bürger/innen und Multiplikator/innen; Vermittlung an die Zielgruppen, Gesamtsteuerung
Losnummer: A
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Basis-Materialien, Bearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen; Vermittlung an die Zielgruppen, Gesamtsteuerung. Die entsprechenden Arbeitspakete (AP) und Optionen werden nachfolgendend aufgeführt:
Erstellung von Basis-Materialien, Bearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien / Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen; Vermittlung an die Zielgruppen, Gesamtsteuerung. Die entsprechenden Arbeitspakete (AP) und Optionen werden nachfolgendend aufgeführt:
AP 1: Aufbereitung der Inhalte und der Prozesse zur Umsetzung und Fortschreibung der deutschen Langfriststrategie Klimaschutz AP 2: Weiterbearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation a) Folienvorträge b) Erklärfilme c) Podcast in deutscher Sprache (Option 1) Podcast mit bis zu zwanzig Folgen à 3-5 Minuten in deutscher Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
AP 1: Aufbereitung der Inhalte und der Prozesse zur Umsetzung und Fortschreibung der deutschen Langfriststrategie Klimaschutz AP 2: Weiterbearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation a) Folienvorträge b) Erklärfilme c) Podcast in deutscher Sprache (Option 1) Podcast mit bis zu zwanzig Folgen à 3-5 Minuten in deutscher Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
d) Podcast in englischer Sprache (Option 2) Podcast mit bis zu zwanzig Folgen à 3-5 Minuten in englischer Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
d) Podcast in englischer Sprache (Option 2) Podcast mit bis zu zwanzig Folgen à 3-5 Minuten in englischer Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
e) Mustertexte f) Weitere Materialien (Option 3) Jeweils zehn Kurz- und Langfassungen von im WORD-Format zu übermittelnden Musterantworten zur Beantwortung von mit AG abzustimmenden Bürger/innen-Anfragen.
AP 3: Weiterbearbeitung der Basis-Materialien für Multiplikator/innen; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate AP 4: Aktive Ansprache von Interessent/innen, Identifizierung von Klima-Botschafter/innen AP 5: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Vortragsver¬anstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit AP 6: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen für Multiplikator/innen AP 7: Beiträge zum Internetauftritt des BMUB Erstellung von jeweils bis zu 30 Grafiken und Factsheets. Inhalte und Themen werden bei Bedarf abgesprochen.
AP 3: Weiterbearbeitung der Basis-Materialien für Multiplikator/innen; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate AP 4: Aktive Ansprache von Interessent/innen, Identifizierung von Klima-Botschafter/innen AP 5: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Vortragsver¬anstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit AP 6: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen für Multiplikator/innen AP 7: Beiträge zum Internetauftritt des BMUB Erstellung von jeweils bis zu 30 Grafiken und Factsheets. Inhalte und Themen werden bei Bedarf abgesprochen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III (Arbeitspaket 2, Option 1 und Option 1) beschriebenen optionalen Leistungen „Podcast“ und „weitere Materialien“ jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Die Optionen 1, 2 und 3 umfassen die nachfolgenden Leistungen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III (Arbeitspaket 2, Option 1 und Option 1) beschriebenen optionalen Leistungen „Podcast“ und „weitere Materialien“ jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Die Optionen 1, 2 und 3 umfassen die nachfolgenden Leistungen:
Option 1: Podcast mit bis zu zwanzig Folgen à 3-5 Minuten in deutscher Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
Option 2: Podcast mit bis zu zwanzig Folgen à 3-5 Minuten in englischer Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
Option 3: Erstellung von bis zu 30 Grafiken und Factsheets. Inhalte und Themen werden bei Bedarf abgesprochen.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe; Organisation von Konferenzen, Konsultationen und Anhörungen
Losnummer: B
Kurze Beschreibung:
Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe; Organisation von Konsultationen und Anhörungen. Die entsprechenden Arbeitspakete (AP) werden nachfolgendend aufgeführt:
AP 1: Beteiligung an der Erarbeitung der Basis-Materialien für die interessierte Öffentlichkeit (Los A) im Rahmen von Besprechungen AP 2: Adressatenanalyse – welche Institute und zuständigen Stellen in Bund und Ländern sollen angesprochen werden AP 3: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Fortbildung von Lehrenden AP 4: Bedarfsgerechte Informationsvermittlung an Zielgruppen, Konzeption von Veranstaltungen, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate – Option 1: Ein bis zu 32 Mal aufsuchendes Veranstaltungsangebot für interessierte Institute, Seminarleiter/innen etc.
AP 1: Beteiligung an der Erarbeitung der Basis-Materialien für die interessierte Öffentlichkeit (Los A) im Rahmen von Besprechungen AP 2: Adressatenanalyse – welche Institute und zuständigen Stellen in Bund und Ländern sollen angesprochen werden AP 3: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Fortbildung von Lehrenden AP 4: Bedarfsgerechte Informationsvermittlung an Zielgruppen, Konzeption von Veranstaltungen, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate – Option 1: Ein bis zu 32 Mal aufsuchendes Veranstaltungsangebot für interessierte Institute, Seminarleiter/innen etc.
AP 5: Aktive Ansprache der und regelmäßiger Austausch mit den für Aus- und Weiterbildung zuständigen Stellen in Bund und Ländern, Erläuterung des Angebots AP 6: Organisation und Durchführung von Konsultationen AP 7: Besprechungen mit Ressorts AP 8: Organisation und Durchführung von Anhörungen AP 9: Evaluation der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms AP 10: Beiträge zum Internetauftritt des BMUB.
AP 5: Aktive Ansprache der und regelmäßiger Austausch mit den für Aus- und Weiterbildung zuständigen Stellen in Bund und Ländern, Erläuterung des Angebots AP 6: Organisation und Durchführung von Konsultationen AP 7: Besprechungen mit Ressorts AP 8: Organisation und Durchführung von Anhörungen AP 9: Evaluation der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms AP 10: Beiträge zum Internetauftritt des BMUB.
Beschreibung der Optionen:
Optional ist ein aufsuchendes Veranstaltungsangebot für interessierte Institute, Seminarleiter/innen etc. anzubieten. Als Orientierung sollten 2 Interessent/innen je Bundesland aufgesucht werden. Die Option kann innerhalb der Laufzeit jederzeit einzeln bis zu 32 Mal gezogen werden. Für alle Termine sind Reisekosten einzuplanen, für die Hälfte der Termine ist dabei jeweils eine Übernachtung einzukalkulieren.
Optional ist ein aufsuchendes Veranstaltungsangebot für interessierte Institute, Seminarleiter/innen etc. anzubieten. Als Orientierung sollten 2 Interessent/innen je Bundesland aufgesucht werden. Die Option kann innerhalb der Laufzeit jederzeit einzeln bis zu 32 Mal gezogen werden. Für alle Termine sind Reisekosten einzuplanen, für die Hälfte der Termine ist dabei jeweils eine Übernachtung einzukalkulieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in…
… Deutschlan.
… Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner.
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen in der zielgruppenorientierten Aufbereitung von klimapolitischen Publikationen sowie der politischen Kommunikation, vorzugsweise in einem der Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit.
2. Erfahrung in der Erstellung von englischsprachigen Publikationen in einem der Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit.
3. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich Klimapolitik (z. B. im Rahmen von Studien im Bereich Klimapolitik) 4. Erfahrungen mit der (wissenschaftlichen) Unterstützung politischer Prozesse/Akteure im Bereich der Klimapolitik (z.B. durch Mitwirkung an Studien im Bereich Klimapolitik).
3. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich Klimapolitik (z. B. im Rahmen von Studien im Bereich Klimapolitik) 4. Erfahrungen mit der (wissenschaftlichen) Unterstützung politischer Prozesse/Akteure im Bereich der Klimapolitik (z.B. durch Mitwirkung an Studien im Bereich Klimapolitik).
5. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vortragsveranstaltungen in einem der Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit 6. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien.
7. Kenntnisse des Bildungssystems sowie Erfahrungen in der pädagogischen Aufbereitung und Vermittlung von Lerninhalten, jeweils vorzugsweise in einem der Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit.
8. Erfahrungen mit politischen Prozessen auf Bundesebene sowie Beteiligungsverfahren 9. Kenntnisse und Erfahrungen mit der Evaluation von politischen Maßnahmen 10. Kompetenzen in der Konzeption von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen für Bundes-oder Landesministerien Beim Los A sind zu den Punkten 1. bis 6. und beim Los B zu den Punkten 2. bis 10. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 0,5 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
8. Erfahrungen mit politischen Prozessen auf Bundesebene sowie Beteiligungsverfahren 9. Kenntnisse und Erfahrungen mit der Evaluation von politischen Maßnahmen 10. Kompetenzen in der Konzeption von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen für Bundes-oder Landesministerien Beim Los A sind zu den Punkten 1. bis 6. und beim Los B zu den Punkten 2. bis 10. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 0,5 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung o Projektlaufzeit o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt) o Angabe des Auftraggebers Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
o Projektbezeichnung o Projektlaufzeit o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt) o Angabe des Auftraggebers Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E98397349 (http://www.subreport.de/E98397349) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E98397349 (http://www.subreport.de/E98397349) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E98397349 ein (http://www.subreport.de/E98397349). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.10.2017 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E98397349 ein (http://www.subreport.de/E98397349). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.10.2017 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2017/S 178-364615 (2017-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen,
— Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050,
— Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen,
— Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands. Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
—— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien/Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen,
—— Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Im Rahmen des Auftrags ist eine verständliche Aufbereitung der Inhalte sowie des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses des Klimaschutzplans 2050 für Zielgruppen aus der interessierten Öffentlichkeit, den Multiplikator/innen und Lehrenden durchzuführen. Bei der Aufbereitung der Inhalte sind nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen,
— Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050,
— Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen,
— Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands. Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
—— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien/Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen,
—— Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Klare Unterscheidung zwischen Langfriststrategie und den Maßnahmenprogrammen,
— Ergebnisse der Evaluation der Beteiligung zum Klimaschutzplan 2050,
— Identifikation der Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen und zielgruppengerechte Aufbereitung der Informationen,
— Wachsendes Interesse im Ausland am weiteren Vorgehen Deutschlands. Der Auftrag besteht aus 2 Losen:
—— Los A: Erstellung und Bearbeitung von Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien/Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen,
—— Los B: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe.
Erstellung von Basis-Materialien, Bearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien/Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen; Vermittlung an die Zielgruppen, Gesamtsteuerung. Die entsprechenden Arbeitspakete (AP) und Optionen werden nachfolgenden aufgeführt:
Erstellung von Basis-Materialien, Bearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation, für Medien/Journalist/innen sowie Social-Media-Akteure und weitere Multiplikator/innen; Vermittlung an die Zielgruppen, Gesamtsteuerung. Die entsprechenden Arbeitspakete (AP) und Optionen werden nachfolgenden aufgeführt:
AP 1: Aufbereitung der Inhalte und der Prozesse zur Umsetzung und Fortschreibung der deutschen Langfriststrategie Klimaschutz;
AP 2: Weiterbearbeitung der Basis-Materialien für die Bürgerkommunikation
a) Folienvorträge;
b) Erklärfilme;
c) Podcast in deutscher Sprache (Option 1) Podcast mit bis zu 20 Folgen à 3-5 Minuten in deutscher Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden;
d) Podcast in englischer Sprache (Option 2) Podcast mit bis zu 20 Folgen à 3-5 Minuten in englischer Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden;
e) Mustertexte;
f) Weitere Materialien (Option 3) Jeweils 10 Kurz- und Langfassungen von im Word-Format zu übermittelnden Musterantworten zur Beantwortung von mit AG abzustimmenden Bürger/innen-Anfragen.
AP 3: Weiterbearbeitung der Basis-Materialien für Multiplikator/innen; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate; AP 4: Aktive Ansprache von Interessent/innen, Identifizierung von Klima-Botschafter/innen;
AP 5: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Vortragsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit;
AP 6: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen für Multiplikator/innen;
AP 7: Beiträge zum Internetauftritt des BMUB Erstellung von jeweils bis zu 30 Grafiken und Factsheets. Inhalte und Themen werden bei Bedarf abgesprochen.
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III (Arbeitspaket 2, Option 1 und Option 2) beschriebenen optionalen Leistungen „Podcast“ und „weitere Materialien“ jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Die Optionen 1, 2 und 3 umfassen die nachfolgenden Leistungen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III (Arbeitspaket 2, Option 1 und Option 2) beschriebenen optionalen Leistungen „Podcast“ und „weitere Materialien“ jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Die Optionen 1, 2 und 3 umfassen die nachfolgenden Leistungen:
Option 1: Podcast mit bis zu 20 Folgen à 3-5 Minuten in deutscher Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
Option 2: Podcast mit bis zu 20 Folgen à 3-5 Minuten in englischer Sprache, in dem die zentralen Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik mit Expert/innen aus dem BMUB bzw. der BuReg besprochen werden.
Kurze Beschreibung:
Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, Vermittlung an die Zielgruppe; Organisation von Konsultationen und Anhörungen. Die entsprechenden Arbeitspakete (AP) werden nachfolgenden aufgeführt:
AP 1: Beteiligung an der Erarbeitung der Basis-Materialien für die interessierte Öffentlichkeit (Los A) im Rahmen von Besprechungen;
AP 2: Adressatenanalyse – welche Institute und zuständigen Stellen in Bund und Ländern sollen angesprochen werden;
AP 3: Bearbeitung der Basis-Materialien für die Aus- und Fortbildung von Lehrenden;
AP 4: Bedarfsgerechte Informationsvermittlung an Zielgruppen, Konzeption von Veranstaltungen, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate – Option 1: Ein bis zu 32 Mal aufsuchendes Veranstaltungsangebot für interessierte Institute, Seminarleiter/innen etc.;
AP 4: Bedarfsgerechte Informationsvermittlung an Zielgruppen, Konzeption von Veranstaltungen, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der angebotenen Formate – Option 1: Ein bis zu 32 Mal aufsuchendes Veranstaltungsangebot für interessierte Institute, Seminarleiter/innen etc.;
AP 5: Aktive Ansprache der und regelmäßiger Austausch mit den für Aus- und Weiterbildung zuständigen Stellen in Bund und Ländern, Erläuterung des Angebots;
AP 6: Organisation und Durchführung von Konsultationen;
AP 7: Besprechungen mit Ressorts;
AP 8: Organisation und Durchführung von Anhörungen;
AP 9: Evaluation der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms;
AP 10: Beiträge zum Internetauftritt des BMUB.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 29
Kostenkriterium: Preis für Option
Gewichtung der Kosten: 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-22 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.