Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung eines Konnektorsimulators (KoPS) für Primärsysteme (IT-Systeme, die von Leistungserbringern im Gesundheitswesen eingesetzt werden, zum Beispiel Praxisverwaltungssysteme (PVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) oder Apothekensoftware (AVS)), um deren Hersteller bei der Implementierung von Schnittstellen zum Konnektor (dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gemäß §§ 291a ff. SGB V) in Verbindung mit verschiedenen Fachanwendungen und Diensten (u. a. Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldatenmanagement, Basisdienst qualifizierte elektronische Signatur) zu unterstützen. Der Auftraggeber (gematik) wird den KoPS nach erfolgreicher Entwicklung exklusiv und im eigenen Namen vertreiben. Hierfür ist neben dem KoPS ein Lizenzgenerator zu entwickeln. Nach Abnahme der Entwicklungsleistungen soll mindestens vier Jahre lang Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS nach Maßgabe der gematik erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung eines Konnektorsimulators (KoPS) für Primärsysteme (IT-Systeme, die von Leistungserbringern im Gesundheitswesen eingesetzt werden, zum Beispiel Praxisverwaltungssysteme (PVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) oder Apothekensoftware (AVS)), um deren Hersteller bei der Implementierung von Schnittstellen zum Konnektor (dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gemäß §§ 291a ff. SGB V) in Verbindung mit verschiedenen Fachanwendungen und Diensten (u. a. Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldatenmanagement, Basisdienst qualifizierte elektronische Signatur) zu unterstützen. Der Auftraggeber (gematik) wird den KoPS nach erfolgreicher Entwicklung exklusiv und im eigenen Namen vertreiben. Hierfür ist neben dem KoPS ein Lizenzgenerator zu entwickeln. Nach Abnahme der Entwicklungsleistungen soll mindestens vier Jahre lang Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS nach Maßgabe der gematik erfolgen.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung eines Konnektorsimulators (KoPS) für Primärsysteme (IT-Systeme, die von Leistungserbringern im Gesundheitswesen eingesetzt werden, zum Beispiel Praxisverwaltungssysteme (PVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) oder Apothekensoftware (AVS)), um deren Hersteller bei der Implementierung von Schnittstellen zum Konnektor (dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gemäß §§ 291a ff. SGB V) in Verbindung mit verschiedenen Fachanwendungen und Diensten (u. a. Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldatenmanagement, Basisdienst qualifizierte elektronische Signatur) zu unterstützen. Der Auftraggeber (gematik) wird den KoPS nach erfolgreicher Entwicklung exklusiv und im eigenen Namen vertreiben. Hierfür ist neben dem KoPS ein Lizenzgenerator zu entwickeln. Nach Abnahme der Entwicklungsleistungen soll mindestens vier Jahre lang Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS nach Maßgabe der gematik erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de📧
Telefon: +49 30 / 40041-0📞
Fax: +49 30 / 40041-111 📠
URL der Dokumente: https://nc11.gematik.de/s/2ToniFcSpwX65DQ🌏
HINWEIS: Beim Abruf der Vergabeunterlagen unter https://nc11.gematik.de/s/2ToniFcSpwX65DQ kann es bei der Verwendung des Browsers Internet Explorer zu Problemen kommen ("Die Seite kann nicht angezeigt werden."). Es wird daher dringend empfohlen, für den Abruf den Browser Mozilla Firefox zu verwenden. Für andere Browser liegen im Übrigen keine Erkenntnisse über derartige Probleme vor.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der gesetzliche Auftrag der gematik ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Krankenhäusern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur.
Der gesetzliche Auftrag der gematik ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Krankenhäusern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur.
Die sichere Anbindung von Primärsystemen der Leistungserbringer an die TI übernimmt der Konnektor, welcher die Kommunikation mit den Kartenterminals und den darin befindlichen Karten (HBA, SMC-B, eGK) in der Leistungserbringerumgebung steuert. Das Primärsystem greift nicht direkt auf die Kartenterminals und Karten zu, sondern delegiert diese Aufgaben an den Konnektor. Die Primärsysteme müssen verschiedene Schnittstellen des Konnektors implementieren, um unterschiedliche Fachanwendungen und Dienste nutzen zu können. Die Kommunikation der Primärsysteme mit dem Konnektor erfolgt mit den vom Konnektor bereitgestellten Webservice-Schnittstellen unter Verwendung des Protokolls SOAP und der Konnektor eigenen Event-Schnittstelle CETP.
Die sichere Anbindung von Primärsystemen der Leistungserbringer an die TI übernimmt der Konnektor, welcher die Kommunikation mit den Kartenterminals und den darin befindlichen Karten (HBA, SMC-B, eGK) in der Leistungserbringerumgebung steuert. Das Primärsystem greift nicht direkt auf die Kartenterminals und Karten zu, sondern delegiert diese Aufgaben an den Konnektor. Die Primärsysteme müssen verschiedene Schnittstellen des Konnektors implementieren, um unterschiedliche Fachanwendungen und Dienste nutzen zu können. Die Kommunikation der Primärsysteme mit dem Konnektor erfolgt mit den vom Konnektor bereitgestellten Webservice-Schnittstellen unter Verwendung des Protokolls SOAP und der Konnektor eigenen Event-Schnittstelle CETP.
Zur Unterstützung der Primärsystemhersteller bei der Implementierung der Schnittstellen zum Konnektor und den Fachanwendungen dient der hier ausgeschriebene und von der gematik exklusiv zu vertreibende Konnektorsimulator für Primärsysteme (KoPS), welcher als standalone Software-Lösung die von den Primärsystemen benötigen Funktionalitäten und Schnittstellen des Konnektors und der Fachanwendungen simuliert. Der KoPS soll dabei die Komplexität der TI für die Primärsystemhersteller auf die in den Primärsystemen benötigte Funktionalität reduzieren, indem die vom Primärsystem nicht benötigten dezentralen Komponenten wie Kartenterminals und Karten sowie Komponenten und Dienste der TI abstrahiert werden.
Zur Unterstützung der Primärsystemhersteller bei der Implementierung der Schnittstellen zum Konnektor und den Fachanwendungen dient der hier ausgeschriebene und von der gematik exklusiv zu vertreibende Konnektorsimulator für Primärsysteme (KoPS), welcher als standalone Software-Lösung die von den Primärsystemen benötigen Funktionalitäten und Schnittstellen des Konnektors und der Fachanwendungen simuliert. Der KoPS soll dabei die Komplexität der TI für die Primärsystemhersteller auf die in den Primärsystemen benötigte Funktionalität reduzieren, indem die vom Primärsystem nicht benötigten dezentralen Komponenten wie Kartenterminals und Karten sowie Komponenten und Dienste der TI abstrahiert werden.
Der Auftragnehmer wird den KoPS und den für die Vertriebszwecke der gematik parallel zu entwickelnden Lizenzgenerator für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Abnahme nach den Vorgaben der gematik weiterentwickeln, indem beispielsweise geänderte Anforderungen aus den Spezifikationen der gematik in der Software nachgepflegt oder neue Versionen zugrundeliegender Bibliotheken übernommen werden. Der Lizenzgenerator soll es der gematik ermöglichen, Lizenzdateien für die Nutzer zu erzeugen.
Der Auftragnehmer wird den KoPS und den für die Vertriebszwecke der gematik parallel zu entwickelnden Lizenzgenerator für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Abnahme nach den Vorgaben der gematik weiterentwickeln, indem beispielsweise geänderte Anforderungen aus den Spezifikationen der gematik in der Software nachgepflegt oder neue Versionen zugrundeliegender Bibliotheken übernommen werden. Der Lizenzgenerator soll es der gematik ermöglichen, Lizenzdateien für die Nutzer zu erzeugen.
Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS sowie des dazugehörigen Lizenzgenerators, einschließlich der Einräumung aller Nutzungsrechte für einen exklusiven Vertrieb des KoPS durch gematik an die Primärsystemhersteller und sonstige Lizenznehmer.
Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS sowie des dazugehörigen Lizenzgenerators, einschließlich der Einräumung aller Nutzungsrechte für einen exklusiven Vertrieb des KoPS durch gematik an die Primärsystemhersteller und sonstige Lizenznehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, den späteren Käufern/Nutzern des KoPS grundsätzlich und in eigener wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung diskriminierungsfrei einen technischen Support gemäß eines im Rahmen der Angebotsunterlagen zu erstellenden Supportkonzepts zu marktüblichen Preisen und Leistungskonditionen sowohl nach Aufwand als auch zu einer festen Monatspauschale anzubieten. Hierbei muss zumindest ein Supportpaket mit einer Laufzeit von 3 Monaten angeboten werden. Darüber hinaus können auch längere Laufzeiten angeboten werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, den späteren Käufern/Nutzern des KoPS grundsätzlich und in eigener wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung diskriminierungsfrei einen technischen Support gemäß eines im Rahmen der Angebotsunterlagen zu erstellenden Supportkonzepts zu marktüblichen Preisen und Leistungskonditionen sowohl nach Aufwand als auch zu einer festen Monatspauschale anzubieten. Hierbei muss zumindest ein Supportpaket mit einer Laufzeit von 3 Monaten angeboten werden. Darüber hinaus können auch längere Laufzeiten angeboten werden.
Ergänzende Information zum Hintergrund des Auftrages:
Die gematik bietet heute schon ein Bestätigungsverfahren für die Funktionalität "Versichertenstammdatenmanagement" (VSDM) an, welches die Konformität der Primärsysteme zur Konnektorschnittstelle bewertet. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Bestätigung gehört die Erstellung eines KoPS-Testberichtes mittels vordefinierter Testfälle, welche im KoPS hinterlegt sind. Das Einreichen dieses Testberichtes ist essentieller Bestandteil der Erlangung der Bestätigung zur Konformität des Primärsystems mit der Telematikinfrastruktur.
Die gematik bietet heute schon ein Bestätigungsverfahren für die Funktionalität "Versichertenstammdatenmanagement" (VSDM) an, welches die Konformität der Primärsysteme zur Konnektorschnittstelle bewertet. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Bestätigung gehört die Erstellung eines KoPS-Testberichtes mittels vordefinierter Testfälle, welche im KoPS hinterlegt sind. Das Einreichen dieses Testberichtes ist essentieller Bestandteil der Erlangung der Bestätigung zur Konformität des Primärsystems mit der Telematikinfrastruktur.
Dauer: 56 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf des vierjährigen Weiterentwicklungszeitraums soll der Auftraggeber berechtigt sein, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige schriftliche Erklärung 2 (zwei) Mal sukzessiv um jeweils 2 (zwei) Jahre zu verlängern. Eine laufzeitbedingte Vergütungsanpassung ist hierbei vorgesehen.
Nach Ablauf des vierjährigen Weiterentwicklungszeitraums soll der Auftraggeber berechtigt sein, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige schriftliche Erklärung 2 (zwei) Mal sukzessiv um jeweils 2 (zwei) Jahre zu verlängern. Eine laufzeitbedingte Vergütungsanpassung ist hierbei vorgesehen.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.2.7 zur Verlängerungsmöglichkeit des Auftrages.
Zusätzliche Informationen:
HINWEIS: Beim Abruf der Vergabeunterlagen unter https://nc11.gematik.de/s/2ToniFcSpwX65DQ kann es bei der Verwendung des Browsers Internet Explorer zu Problemen kommen ("Die Seite kann nicht angezeigt werden."). Es wird daher dringend empfohlen, für den Abruf den Browser Mozilla Firefox zu verwenden. Für andere Browser liegen im Übrigen keine Erkenntnisse über derartige Probleme vor.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle unter der in I.3 angegebenen Internetadresse abrufbaren Vordrucke und Formblätterzu verwenden. Diese Vordrucke und Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu unterschreiben und, wo vorgesehen, zu stempeln. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formellfehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle unter der in I.3 angegebenen Internetadresse abrufbaren Vordrucke und Formblätterzu verwenden. Diese Vordrucke und Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu unterschreiben und, wo vorgesehen, zu stempeln. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formellfehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1 und III.1.2 aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1 und III.1.2 aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) gem. § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe"). Der Bieter hat die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen insgesamt und die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 47 VgV benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) gem. § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe"). Der Bieter hat die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen insgesamt und die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 47 VgV benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.1.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB (Vordruck).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung entsprechend § 123 Abs. 4 GWB, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(4) Erklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz des Bieters muss hierbei mindestens 2 Mio. Euro insgesamt über die letzten 3 Geschäftsjahre betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(5) Angabe (Vordruck) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Stichtag: Ende der Angebotsfrist)
(5) Angabe (Vordruck) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Stichtag: Ende der Angebotsfrist)
(6) Erklärung (Vordruck), aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
(7) Der Bieter hat durch das Einreichen von 1 (einer) Referenz (Vordruck) über ein vergleichbares Projekt innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem vorliegenden Auftrag ist unter folgenden Bedingungen gegeben:
(7) Der Bieter hat durch das Einreichen von 1 (einer) Referenz (Vordruck) über ein vergleichbares Projekt innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem vorliegenden Auftrag ist unter folgenden Bedingungen gegeben:
(i) das Referenzprojekt muss ein Auftragsvolumen von mindestens 200.000 Euro haben UND
(ii) im Referenzprojekt wurde eine Software für die produktive Nutzung bei Kunden (Lizenznehmern) entwickelt und anschließend die Verpflichtung zur Pflege der Software über einen Zeitraum von mindestens 2 (zwei) Jahren durch den Bieter übernommen UND
(ii) im Referenzprojekt wurde eine Software für die produktive Nutzung bei Kunden (Lizenznehmern) entwickelt und anschließend die Verpflichtung zur Pflege der Software über einen Zeitraum von mindestens 2 (zwei) Jahren durch den Bieter übernommen UND
(iii) das Referenzprojekt muss inhaltlich in mindestens 3 (drei) der folgenden Bereiche angesiedelt sein:
— Ausführung von Testfällen mit Hilfe einer Oberfläche ODER,
— Entwicklungsleistungen im Zusammenhang mit KBV- (Kassenärztliche Bundesvereinigung) / KZBV- (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) zertifizierten Primärsystemen.
Die vorstehend mit UND verknüpften Bedindungen für das Referenzprojekt müssen kumulativ vorliegen.
Die Darstellung der Referenz (s. Vordruck) hat die folgenden Angaben zu enthalten:
a) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
b) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe aller Auftragnehmer,
c) Leistungszeitraum (von – bis),
d) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher,
e) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Es bleibt dem Bieter überlassen, welche grundsätzlich verfügbaren Referenzen er zur Vorlage in seinem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auswählt und einreicht. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Es bleibt dem Bieter überlassen, welche grundsätzlich verfügbaren Referenzen er zur Vorlage in seinem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auswählt und einreicht. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung imEinzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 01.07.2015 – VII-Verg17/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015 – VII Verg 6/15). Wird der Auftrageiner Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mitbevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung imEinzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 01.07.2015 – VII-Verg17/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015 – VII Verg 6/15). Wird der Auftrageiner Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mitbevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle - Herr André Schmolke
Dokumente URL: https://nc11.gematik.de/s/2ToniFcSpwX65DQ🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle unter dem unter Ziffer I.3) angegebenen Link bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder gem. § 48 Abs. 7 VgV zu erläutern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Erläuterung.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder gem. § 48 Abs. 7 VgV zu erläutern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Erläuterung.
4. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) und, soweit zutreffend, an der entsprechenden Stelle unterschrieben und ggf. gestempelt, einzureichen.
5. Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen („Angebot. Nicht öffnen!“ o. ä.) und bis zu der unter Ziffer IV.2.2 angegebenen Angebotsfrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem festverschlossenen Umschlag einzureichen.
5. Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen („Angebot. Nicht öffnen!“ o. ä.) und bis zu der unter Ziffer IV.2.2 angegebenen Angebotsfrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem festverschlossenen Umschlag einzureichen.
6. Das Angebot ist schriftlich in 3-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form (als vollständig lesbare CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
7. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 11 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
7. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 11 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
9. Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch.
10. Im Übrigen wird auf die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 235-488048 (2017-12-05)
Ergänzende Angaben (2017-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung eines Konnektorsimulators (KoPS) für Primärsysteme (IT-Systeme, die von Leistungserbringern im Gesundheitswesen eingesetzt werden, zum Beispiel Praxisverwaltungssysteme (PVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) oder Apothekensoftware (AVS)), um deren Hersteller bei der Implementierung von Schnittstellen zum Konnektor (dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gemäß §§ 291a ff. SGB V) in Verbindung mit verschiedenen Fachanwendungen und Diensten (u. a. Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldatenmanagement, Basisdienst qualifizierte elektronische Signatur) zu unterstützen. Der Auftraggeber (gematik) wird den KoPS nach erfolgreicher Entwicklung exklusiv und im eigenen Namen vertreiben. Hierfür ist neben dem KoPS ein Lizenzgenerator zu entwickeln. Nach Abnahme der Entwicklungsleistungen soll mindestens 4 Jahre lang Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS nach Maßgabe der gematik erfolgen.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und Weiterentwicklung/Anpassung eines Konnektorsimulators (KoPS) für Primärsysteme (IT-Systeme, die von Leistungserbringern im Gesundheitswesen eingesetzt werden, zum Beispiel Praxisverwaltungssysteme (PVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) oder Apothekensoftware (AVS)), um deren Hersteller bei der Implementierung von Schnittstellen zum Konnektor (dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gemäß §§ 291a ff. SGB V) in Verbindung mit verschiedenen Fachanwendungen und Diensten (u. a. Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldatenmanagement, Basisdienst qualifizierte elektronische Signatur) zu unterstützen. Der Auftraggeber (gematik) wird den KoPS nach erfolgreicher Entwicklung exklusiv und im eigenen Namen vertreiben. Hierfür ist neben dem KoPS ein Lizenzgenerator zu entwickeln. Nach Abnahme der Entwicklungsleistungen soll mindestens 4 Jahre lang Weiterentwicklung/Anpassung des KoPS nach Maßgabe der gematik erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Aufgrund eines technischen Fehlers musste der ursprünglich in der Auftragsbekanntmachung angegebene Link für den Download der Auftragsunterlagen neu (mit veränderter Zeichenkette) erstellt und veröffentlicht werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Herr André Schmolke
Quelle: OJS 2017/S 238-494624 (2017-12-07)