Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Armaturen – Kugelhähne ≥ DN 300 (technische Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen)) gemäß den folgenden Bedingungen: DDP gemäß INCOTERMS 2010 an das Zentrallager der ONRAS als Materialbeistellung für das Bauvorhaben „Teilneubau Ferngasleitung FGL 61 von Neugattersleben nach Trajuhn einschließlich Nebenanlagen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ontras Gastransport GmbH
Postanschrift: Maximilianallee 4
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Thomas Holstein
Telefon: +49 341271112283📞
E-Mail: thomas.holstein@ontras.com📧
Fax: +49 341271112479 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.ontras.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Armaturen ≥ DN 300 für die Ferngasleitung FGL 61 (Gashochdruckleitung)
ON.16078”
Produkte/Dienstleistungen: Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen📦
Kurze Beschreibung:
“Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Armaturen – Kugelhähne ≥ DN 300 (technische Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung (Anlage A1 zu den...”
Kurze Beschreibung
Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Armaturen – Kugelhähne ≥ DN 300 (technische Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen)) gemäß den folgenden Bedingungen: DDP gemäß INCOTERMS 2010 an das Zentrallager der ONRAS als Materialbeistellung für das Bauvorhaben „Teilneubau Ferngasleitung FGL 61 von Neugattersleben nach Trajuhn einschließlich Nebenanlagen“.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Vergabeunterlagen: Definierung der technischen Spezifikationen in Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen – Leistungsbeschreibung:
KUGHAHN DN500 DP 25 UF...”
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Zusätzliche Informationen:
“Folgende Vergabeunterlagen standen gemäß § 41 (1) SektVO unter dem in I.3.) benannten Link kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung:
1) Unterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Folgende Vergabeunterlagen standen gemäß § 41 (1) SektVO unter dem in I.3.) benannten Link kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung:
1) Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrags: Bewerbungsbogen, Ausschlusskriterien, Auswahlkriterien, Kennzettel;
2) Unterlagen für das Verhandlungsverfahren zur Information:
— Angebotsbedingungen einschl. Anlagen,
— Vertragsentwurf einschl. Anlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 213-443412
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Armaturen ≥ DN 300 für die Ferngasleitung FGL 61 (Gashochdruckleitung)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Böhmer GmbH
Postanschrift: Gedulder Weg 95
Postort: Sprockhövel
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.