Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart

Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. gehört zu den weltweit führenden auf dem Gebiet der Verbrennungsforschung. Für die Erstellung von Konzepten, Design, Konstruktion, Detailkonstruktion und Herstellung von neuen Versuchsaufbauten; Modifikation und Reparatur sowie von Ersatzteilbeschaffung für bestehende Anordnungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-07 Auftragsbekanntmachung
2018-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 422/2017/02
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. gehört zu den weltweit führenden auf dem Gebiet der Verbrennungsforschung. Für die Erstellung von Konzepten, Design, Konstruktion, Detailkonstruktion und Herstellung von neuen Versuchsaufbauten; Modifikation und Reparatur sowie von Ersatzteilbeschaffung für bestehende Anordnungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: jennifer.sulzberger@dlr.de 📧
Telefon: +49 711/6862450 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34531572 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E34531572 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-494189
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DLR ist nationale Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt. Seine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit und National und Kooperationen eingebunden. Über die eigene Forschung hinaus plant das DLR als Raumfahrt-Agentur im Auftrag der Bundesregierung die deutschen Raumfahrtaktivitäten und setzt sie um. Ansehen 16 Standorten beschäftigt das DLR ca. 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger.
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Das Institut für Verbrennungstechnik gehört zu den weltweit führenden auf dem Gebiet der Ver-brennungsforschung. Technische Verbrennungsprozesse optimieren rund 100 Wissenschaftler / innen verschiedener Fachrichtungen mit numerischen Modellen, modernen experimentellen Techniken und kinetischen Methoden. Brenner Institute Brenner und Brennkammersysteme für Gasturbinen untersucht und gasturbinenbasierte Kraftwerksanlagen für nachhaltige zentrale und dezentrale Strom- und Wärmeversorgungen erforscht.
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Für die Neu- und Weiterentwicklung von Brennkammertechnologien für Gasturbinen sind experi-mentelleUntersuchungen zur Verbrennung bei realen Betriebsbedingungen und damit hohem Druck unerlässlich.. Forschungsarbeiten an generischen und komplexen Brennern und Brennkam-mern sind hierbei von zentraler Bedeutung, der die Brücke bilden zwischen Untersuchungen und Laborbrennern und technischen Brennern, wie Sie in der Industrie genutzt werden. Bei DLR-VT stehen mehrere Versuchseinrichtungen unterschiedlicher Größe und Komplexität für experimentalelle Untersuchungen zur Verfügung, anhand derer zusätzlich umfassende Datensätze für die Verbrennungsmodellen gewonnen werden. Neben messtechnisch sehr gut zugänglichen Laborprüfständen für die Durchführung von generischen Experimenten und der Untersuchung von Verbrennungsphänomenen unter genau Definierten Randbedingungen und bei atmospärischem Druck, und für Mehrere Druckprüfstände mit optischem Zugang für die Untersuchung von Modellbzw. skalierten technisch Einzelbrennern und Brennkammern zur Verfungung. Die Spannweite reicht hier von einem Druckprüfstand im Labormaßstab, in dem Modellbrenner bei Drücken bis 10 bar untersucht werden können, bis hin zum Hochdruckbrennkammerprüfstand Stuttgart (HBK-S), der Untersuchungen von skalierten technischen Brennern und Brennkammern bis zu einer maximalen thermischen Leistung von 2 MWth bei gasturbinentypischen Bedingungen (hoher Druck, hohe Brennkammereintrittstemperatur, hoher Turbulenzgrad) mit Hilfe von optischen Messmethoden ermöglicht. Alle Hochdruckprüfstände am Institut verfügen über großflächige Fenster, deren Dichtungs- und Kühlkonzept auf langjährigem Know-how aufbauen. Ferner ist es möglich, bei allen Prüfständen der Luft Seed-Partikel beizumischen, um das Geschwindigkeitsfeld mit PIV zu bestimmen.
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Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf Druckbehälter, Versuchsträger, Brenner und deren Instrumentierung für Hochdruckverbrennungsprüfstände mit optischem Zugang. Die optischen Zugänge sind dabei sowohl großflächig als auch in Form von Sonden ausgeführt. In der Rahmenvereinbarung sollen für genannte Komponenten die Erstellung von Konzepten, das Design, die Konstruktion, die Detailkonstruktion (Erstellung von Fertigungszeichnungen) und alle für die Herstellung benötigten Engineerleistungen geregelt werden (Unterlieferantenauswahl und -betreuung, Qualitätskontrolle, etc.), die Fertigung und bei Bedarf die Montageunterstützung vor Ort. Darüber hinaus sollen die Modifikation und Reparatur von bestehenden Versuchsaufbauten ebenso beauftragt werden können, wie die Ersatzteilbeschaffung für verschleißende Teile.
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Zur Vergabe der Rahmenvereinbarung werden in der detaillierten Leistungsbeschreibung zwei Beispielprojekte herangezogen, der Spezifikationen typisch fuer die zu vergebenden Gewerke sind.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
„Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen können über die zweijährige Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweilsein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption wird spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt.Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von insgesamt 4 Jahren“.Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 21 (ab Auftragsvergabe).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Institut für Verbrennungstechnik Pfaffenwaldring 38-40 70569 Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen im Anhang.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Anhang.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen falls erforderlich, angegeben bzw. abgefragt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Jennifer Sulzberger
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34531572 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen1 und2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, 5 / 5 dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 238-494189 (2017-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 CHF 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Stuttgart

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 111-253413
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 238-494189
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DLR ist das nationale Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt. Seine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Über die eigene Forschung hinaus plant das DLR als Raumfahrt-Agentur im Auftrag der Bundesregierung die deutschen Raumfahrtaktivitäten und setzt sie um. An seinen 16 Standorten beschäftigt das DLR ca. 8 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger.
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Das Institut für Verbrennungstechnik gehört zu den weltweit führenden auf dem Gebiet der Ver-brennungsforschung. Technische Verbrennungsprozesse optimieren rund 100 Wissenschaftler/innen verschiedener Fachrichtungen mit numerischen Modellen, modernen experimentellen Techniken und kinetischen Methoden. Am Institut werden Brenner und Brennkammersysteme für Gasturbinen untersucht und gasturbinenbasierte Kraftwerksanlagen für nachhaltige zentrale und dezentrale Strom- und Wärmeversorgungen erforscht.
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Für die Neu- und Weiterentwicklung von Brennkammertechnologien für Gasturbinen sind experi-mentelle Untersuchungen zur Verbrennung bei realen Betriebsbedingungen und damit hohem Druck unerlässlich. Forschungsarbeiten an generischen und komplexen Brennern und Brennkam-mern sind hierbei von zentraler Bedeutung, da sie die Brücke bilden zwischen Untersuchungen an Laborbrennern und technischen Brennern, wie sie in der Industrie genutzt werden. Bei DLR-VT stehen mehrere Versuchseinrichtungen unterschiedlicher Größe und Komplexität für experimentelle Untersuchungen zur Verfügung, anhand derer zusätzlich umfassende Datensätze für die Validierung von Verbrennungsmodellen gewonnen werden. Neben messtechnisch sehr gut zugänglichen Laborprüfständen für die Durchführung von generischen Experimenten und der Untersuchung von Verbrennungsphänomenen unter genau definierten Randbedingungen und bei atmosphärischem Druck, stehen mehrere Druckprüfstände mit optischem Zugang für die Untersuchung von Modell- bzw. skalierten technischen Einzelbrennern und Brennkammern zur Verfügung. Die Spannweite reicht hier von einem Druckprüfstand im Labormaßstab, in dem Modellbrenner bei Drücken bis 10 bar untersucht werden können, bis hin zum Hochdruckbrennkammerprüfstand Stuttgart (HBK-S), der Untersuchungen von skalierten technischen Brennern und Brennkammern bis zu einer maximalen thermischen Leistung von 2 MWth bei gasturbinentypischen Bedingungen (hoher Druck, hohe Brennkammereintrittstemperatur, hoher Turbulenzgrad) mit Hilfe von optischen Messmethoden ermöglicht. Alle Hochdruckprüfstände am Institut verfügen über großflächige Fenster, deren Dichtungs- und Kühlkonzept auf langjährigem Know-how aufbauen. Ferner ist es möglich, bei allen Prüfständen der Luft Seed-Partikel beizumischen, um das Geschwindigkeitsfeld mit PIV zu bestimmen.
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Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf Druckbehälter, Versuchsträger, Brenner und deren Instrumentierung für Hochdruckverbrennungsprüfstände mit optischem Zugang. Die optischen Zugänge sind dabei sowohl großflächig als auch in Form von Sonden ausgeführt. In der Rahmenvereinbarung sollen für genannte Komponenten die Erstellung von Konzepten, das Design, die Konstruktion, die Detailkonstruktion (Erstellung von Fertigungszeichnungen) und alle für die Herstellung benötigten Engineeringleistungen geregelt werden (Unterlieferantenauswahl und -betreuung, Qualitätskontrolle, etc.), die Fertigung und bei Bedarf die Montageunterstützung vor Ort. Darüber hinaus sollen die Modifikation und Reparatur von bestehenden Versuchsaufbauten ebenso beauftragt werden können, wie die Ersatzteilbeschaffung für verschleißende Teile.
Mehr anzeigen
Zur Vergabe der Rahmenvereinbarung werden in der detaillierten Leistungsbeschreibung 2 Beispielprojekte herangezogen, deren Spezifikationen typisch für die zu vergebenden Gewerke sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Institut für Verbrennungstechnik Pfaffenwaldring 38-40 70569 Stuttgart

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen1 und2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
a) gegen § 101a verstoßen hat oder
b) einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, 5 / 5 dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 111-253413 (2018-06-12)