Kontrastmittel_open-house Verfahren für die KV-Region Brandenburg
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmitteln im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. Es erfolgte eine Einteilung in 6 Fachgruppen. Aus der Anlage 11 ist genaueres zu entnehmen. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmittel aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des /der Vertragspartner/s zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht. Für jedes Fachgruppe bestehen feste Konditionen, welche nicht verhandelbar sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-12-20
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Auftragsbekanntmachung
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