Kontrastmittel_open-house Verfahren für die KV-Region Brandenburg

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse führt das Verfahren im Namen der unter Ziffer I.1) genannten Auftraggeberinnen durch.

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmitteln im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. Es erfolgte eine Einteilung in 6 Fachgruppen. Aus der Anlage 11 ist genaueres zu entnehmen. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmittel aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des /der Vertragspartner/s zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht. Für jedes Fachgruppe bestehen feste Konditionen, welche nicht verhandelbar sind.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-20 Auftragsbekanntmachung