Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmitteln im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. Es erfolgte eine Einteilung in 5 Fachgruppen. Aus der Anlage 11 ist genaueres zu entnehmen. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmittel aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des /der Vertragspartner/s zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht. Für jedes Fachgruppe bestehen feste Konditionen, welche nicht verhandelbar sind.