Kontrastmittel_wirkstoffübergreifendes open-house Verfahren für die KV-Region Brandenburg

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse führt das Verfahren im Namen der unter Ziffer I.1) genannten Auftraggeberinnen durch.

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Brandenburg im SSB verordnet und abgegeben werden. Mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation sind in 8 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres ergibt sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes zukünftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftliche Bezugsquelle informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des/der Vertragspartner zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-20 Auftragsbekanntmachung