Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Brandenburg im SSB verordnet und abgegeben werden. Mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation sind in 8 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres ergibt sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes zukünftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftliche Bezugsquelle informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des/der Vertragspartner zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 171220_NOST_OHKOBRBWÜ_SKG
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Brandenburg im SSB verordnet und abgegeben werden. Mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation sind in 8 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres ergibt sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes zukünftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftliche Bezugsquelle informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des/der Vertragspartner zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-514144
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
“1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder...”
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK Nordost den Vertrag anfordern (Kontaktdaten: siehe Ziffer I. 1); E-Mailadresse: open-house-kontrastmittel@nordost.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s.u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen ("Pauschalenmodell"). Die vorgegebenen Preise (Pauschalen) sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2018. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2020, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 246-514144 (2017-12-20)