Kranken-/Behindertenfahrzeuge (PG 18) und fahrbare Lifter (PG 22)
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behindertenfahrzeuge, Rollstühle und dazugehörige Ausrüstung › Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-10-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-04-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66472928 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 191-390889
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen – Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Jansen-Smutny
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66472928 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 191-390889 (2017-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66472928 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 191-390889
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau analysiert. (siehe Mustervertrag § 6 „Probezeit“).
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Dienst-, Service- und Versorgungsleistungen wie z. B.:
— telefonische Beratung und Auftragsannahme,
— Einweisung/Beratung des Versicherten,
— Lieferung,
— Montage,
— Anpassung, Erprobung,
— Durchführung von Reparaturen,
— kostenfreie Umversorgung bei vorheriger Falschauswahl des Hilfsmittels,
— kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen),
— Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben,
— Interimsversorgung während Wartung/Reparatur,
— Nachbetreuung,
— Demontage und Abholung,
— Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,
— Vorhaltung einer Servicehotline.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der Produktgruppe 18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe 22) in Form von Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).
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Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen.
Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Versorgungspauschalen abgegeben werden:
— Toilettenrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0),
— Duschrollstühle mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0),
— Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1),
— Leichtgewichtrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2),
— Verstärkte Rollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.3),
— Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0),
— Elektromobile (Hilfsmittelpositionsnummer 18.51.05.1),
— Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1),
— Rollstuhl-Aufsteckantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0),
— Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.1),
— Restkraftverstärker (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.08.1),
— fahrbare Lifter (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0).
Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale Neukauf) abgegeben werden:
— Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7 und 50.45.07.2).
Versicherte, die mit einem Standardrollstuhl ausreichend und zweckmäßig versorgt wären, werden mit einem Leichtgewichtrollstuhl versorgt.
Von der Pauschale (Versorgungspauschale und Pauschale Neukauf) umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen dieser Leistungsbeschreibung.
Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau analysiert. (siehe Mustervertrag § 6 „Probezeit“).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen – Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 05: "Eigenerklärung nach § 123 Abs 1 und 4, § 124 Abs 1 GWB,§ 19 MiLoG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung zur Versorgung der aufgeführten Hilfsmittel gemäß Anlage 06: „Nachweis über dieEignung zur Versorgung“ (ggf. nebst Präqualifizierungsnachweis).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Jansen-Smutny
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66472928 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 191-390889 (2017-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-164347
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 191-390889
ABl. S-Ausgabe: 74
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen – Bremen
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Wertung gem. Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 074-164347 (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-164347
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 191-390889
ABl. S-Ausgabe: 74
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen – Bremen
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Wertung gem. Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat …
§ 160Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“
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