Instandsetzung von ca. 40,6 km Kreisstraßenabschnitten und Betriebsdienst auf ca. 235 km Kreisstraßen und ca. 11 km Radwege nähere Beschreibung sh. II.2.4 Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E73776636 erhältlich. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenarbeiten
Referenznummer: 77-2017
Kurze Beschreibung:
Instandsetzung von ca. 40,6 km Kreisstraßenabschnitten und Betriebsdienst auf ca. 235 km Kreisstraßen und ca. 11 km Radwege
nähere Beschreibung sh. II.2.4
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E73776636 erhältlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenausbesserungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
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Übertragung des Kreisstraßenbetriebsdienstes mit Instandsetzung des Teilnetzes als funktionale Einheit.
Vertragsteil A:
Erhaltungsarbeiten nach funktionaler Leistungsbeschreibung für 40,6 Straßenkilometer in 39 Einzelmaßnahmen zu Pauschalpreisen.
Vertragsteil B:
Betrieb und Kontrolle aller Kreisstraßen und der kreiseigenen Radwege einschließlich Sofortmaßnahmen am Straßenkörper, Grünpflege, Wartung und Instandhaltung der Straßenausstattung, Reinigung einschl. Abfallsammlung, Winterdienst einschl. Streusalz, Markierungsarbeiten, Erneuerung von Straßenausstattung, elektronische Einsatzdokumentation und Baumkontrolle überwiegend zu Pauschalpreisen. Die Leistungen des Betriebes sind überwiegend funktional beschrieben.
Betrieb und Kontrolle aller Kreisstraßen und der kreiseigenen Radwege einschließlich Sofortmaßnahmen am Straßenkörper, Grünpflege, Wartung und Instandhaltung der Straßenausstattung, Reinigung einschl. Abfallsammlung, Winterdienst einschl. Streusalz, Markierungsarbeiten, Erneuerung von Straßenausstattung, elektronische Einsatzdokumentation und Baumkontrolle überwiegend zu Pauschalpreisen. Die Leistungen des Betriebes sind überwiegend funktional beschrieben.
Der Auftraggeber hat eine Option zur Auftragsverlängerung um 3 Jahre. In der Optionszeit sind unter den Voraussetzungen des Vertragsteiles A weitere 10,5 Straßenkilometer in 10 Einzelmaßnahmen zu Pauschalpreisen instand zu setzen und der Betriebsdienst nach Vertragsteil B fortzuführen.
Der Auftraggeber hat eine Option zur Auftragsverlängerung um 3 Jahre. In der Optionszeit sind unter den Voraussetzungen des Vertragsteiles A weitere 10,5 Straßenkilometer in 10 Einzelmaßnahmen zu Pauschalpreisen instand zu setzen und der Betriebsdienst nach Vertragsteil B fortzuführen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 3 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Instandsetzung von ca. 10,5 km Kreisstraßenabschnitten und Fortführung des Betriebsdienstes auf ca. 235 km Kreisstraßen und ca. 11 km Radwegen im Verlängerungszeitraum.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Limburg-Weilburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag oder Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der IHK. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz in den relevanten Leistungsbereichen und Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; Bankauskunft
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindestumsatz 5 000 000 EUR p.a. in den relevanten Leistungsbereichen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
ausreichende Bonität.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben über das Eigenpersonal;
Referenzen über technisch vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zum Vertragsteil A: Mindestens 3 Referenzobjekte in mindestens einem der Gewerke Erdbau, Entwässerung oder Oberbau;
Zum Vertragsteil B: Mindestens 1 Referenzobjekt, dass mindestens die Teilleistungsbereiche Winterdienst, Streckenkontrolle und Sofortmaßnahmen am Straßenkörper sowie mindestens 1 weiteren der folgenden Teilleistungsbereiche umfasst: Grünpflege, Baumkontrolle, Wartung und Instandhaltung der Straßenausstattung.
Zum Vertragsteil B: Mindestens 1 Referenzobjekt, dass mindestens die Teilleistungsbereiche Winterdienst, Streckenkontrolle und Sofortmaßnahmen am Straßenkörper sowie mindestens 1 weiteren der folgenden Teilleistungsbereiche umfasst: Grünpflege, Baumkontrolle, Wartung und Instandhaltung der Straßenausstattung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung von fachlichen Mindeststandards gem. den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: 65549 Limburg.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 14 EU VOB/A sind Bieter nicht zugelassen; der Öffnungstermin ist nicht öffentlich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium: Angebotssumme über gesamte Laufzeit von 8 Jahren
Gewichtung der Kosten: 80
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Dokumente URL: http://www.subreport-elvis.de/E73776636🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Eine Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis wird zum Nachweis der Eignung anerkannt, soweit nicht weitergehende Nachweise verlangt werden. Eine EEE, als vorläufiger Eignungsnachweis, ist, soweit wie unter III.1) gefordert, auszufüllen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zur Tariftreue und Zahlung des Mindestentgeltes vorzulegen. Der Auftraggeber fordert vor dem Zuschlag eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung über den ausgewählten Bieter an.
Eine Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis wird zum Nachweis der Eignung anerkannt, soweit nicht weitergehende Nachweise verlangt werden. Eine EEE, als vorläufiger Eignungsnachweis, ist, soweit wie unter III.1) gefordert, auszufüllen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zur Tariftreue und Zahlung des Mindestentgeltes vorzulegen. Der Auftraggeber fordert vor dem Zuschlag eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung über den ausgewählten Bieter an.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzul., soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2). Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzul., soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2). Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 097-190791 (2017-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Instandsetzung von ca. 40,6 km Kreisstraßenabschnitten und Betriebsdienst auf ca. 235 km Kreisstraßen und ca. 11 km Radwege.
Nähere Beschreibung sh. II.2.4.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E73776636 erhältlich!
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Gesamtwert des Auftrags: 11427022.68 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Limburg-Weilburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzul., soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2). Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.