Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Trägerin der Real- und Mittelschule in Oberroning. Das bestehende Gebäude ist denkmalgeschützt. Ein Erweiterungsbau hierfür ist notwendig. Außerdem muss eine Teilgeneralsanierung stattfinden. Die Gesamtkosten für den Neubauteil betragen ca. 16 000 000 EUR. Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen ungefähr 19 000 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Schulstiftung der Diözese Regensburg
Postanschrift: Weinweg 31 (5. Stock)
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner
Telefon: +49 941-2913410📞
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Fax: +49 941-2973411 📠
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.prof-rauch-baurecht.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: juristische Person
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KWS – Generalsanierung und Erweiterung Mittel- und Realschule Oberroning – TWP
Verg 35/17”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Trägerin der Real- und Mittelschule in Oberroning. Das...”
Kurze Beschreibung
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Trägerin der Real- und Mittelschule in Oberroning. Das bestehende Gebäude ist denkmalgeschützt. Ein Erweiterungsbau hierfür ist notwendig. Außerdem muss eine Teilgeneralsanierung stattfinden. Die Gesamtkosten für den Neubauteil betragen ca. 16 Mio. EUR. Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen ungefähr 19 Mio. EUR.
Die Sollraumprogramme der Regierung von NB sehen für die Realschule eine HNF von rund 2 650 m vor und für die Mittelschule eine Fläche von rund 2 600 m.
Die Bauzeit inklusive Planungsentwurf wird auf rund 9 Jahre geschätzt. Es ist angedacht, die Maßnahme in 5 BAs umzusetzen.
Eine Förderung nach FAG und FAZR wird gewährt. Nach Vorliegen der Kostenberechnung in LPH. 3 wird entschieden, ob das Projekt tatsächlich realisiert wird.
Vergeben werden die LPH. 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 373640.0
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 424918.34
1️⃣
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Real- und Mittelschule Oberroning Klosterweg 2 84056 Oberroning
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Aufgabenbeschreibung, inkl. Besonderheiten des Projekts
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Aufgabenbeschreibung, inkl. Besonderheiten des Projekts
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Trägerin der Real- und Mittelschule in Oberroning. Die Schulen befinden sich in einem alten Klostergebäude. Das bestehende Gebäude ist denkmalgeschützt. Ein Erweiterungsbau hierfür ist notwendig. Außerdem muss eine Teilgeneralsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes stattfinden. Die Gesamtkosten für den Neubauteil betragen ca. 16 Mio. EUR. Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen ungefähr 19 Mio. EUR.
Abgestimmte Raumprogramme liegen vor, diese müssen umgesetzt werden. Die Sollraumprogramme der Regierung von Niederbayern sehen für die Realschule (2-zügig) eine Hauptnutzfläche von rund 2 650 m vor und für die Mittelschule (3-zügig) eine Fläche von rund 2 600 m. Die Vorstudie entspricht bereits dem abgestimmten Planungsentwurf, jedoch können die Flächen auch anders angeordnet werden. Voraussetzung ist nur, dass die im Raumpro
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.0 Angaben zur Arbeitsweise Bitte erläutern Sie anhand eines oder mehrerer geeigneter Referenzprojekte Ihre Herangehensweise an das Projekt unter folgenden...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
1.0 Angaben zur Arbeitsweise Bitte erläutern Sie anhand eines oder mehrerer geeigneter Referenzprojekte Ihre Herangehensweise an das Projekt unter folgenden Gesichtspunkten
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 und 3
Stufe 2: Leistungsphasen 4, 5 und 6”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 060-112036
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lammel, Lerch & Partner Beratende Ingenieure PartG mbB
Postanschrift: Dornierstraße 18
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 373640.00
Höchstes Angebot: 424918.35
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYCL3
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 137-313233 (2018-07-16)