Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-02 Auftragsbekanntmachung
2017-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang:
Der Vertrag umfasst die Lagerung von circa 3 000 Exponaten, die im Eigentum des Deutschen Bundestages stehen. Hinzu kommt die Lagerung von 20-30 Leihnahmen.Weiter ist vom Auftragnehmer (AN) ein Zollfreihandelslager für circa 300 Exponate, die jeweils im Eigentum Dritter stehen, zu stellen.Folgende weitere Leistungen sind vom AN zu erbringen:a. Transporte vom Kunstlager zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und zurück,b. Transporte innerhalb des Lagers zum Vorzeigen,c. Transporte innerhalb und außerhalb Berlins im Rahmen der Ausstellungs- und Ankaufstätigkeit,d. Transporte zum Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel oder zum Europäischen Parlament nach Straßburg,e. Organisation von Ankaufsitzungen derzeit einmal pro Jahr in Berlin,f. Hängung der Kunstwerke in den Abgeordnetenbüros, Mitarbeiterbüros sowie in den Ausstellungsflächen Kunst-Raum im Schadow-Haus, Mauer-Mahnmal, Verbindungsbüro Brüssel oder Europäisches Parlament Straßburg,g. Lagerung, Hängung Abnahme und/oder Transport von Gegenständen der politisch-parlamentarische Ausstellungen. Dies betrifft insbesondere Ausstellungssysteme in Form von Rollplakaten mit Breiten bis zu 2,50 m sowie Multimedia-Metallstelen mit einem Gewicht von etwa 240 kg pro Stele und dazugehöriger EDV-Geräte,h. Führung einer Bestandsliste über die im Lager vorhandenen Exponate mittels der von der Auftraggeberin mitgeteilten Inventarnummern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-22733234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 107-216181
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. — Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes heruntergeladen werden. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. — Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. — Die Auftraggeberin wird im Rahmen der Angebotsauswertung bei den drei wirtschaftlichsten Bietern eine Ortsbesichtigung im angebotenen Lager durchführen, um die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an Lager und Gelände zu überprüfen. Weitere Einzelheiten zur Ortsbesichtigung ergeben sich aus Punkt 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten.
Menge oder Umfang:
Der Vertrag umfasst die Lagerung von circa 3 000 Exponaten, die im Eigentum des Deutschen Bundestages stehen. Hinzu kommt die Lagerung von 20-30 Leihnahmen.
Weiter ist vom Auftragnehmer (AN) ein Zollfreihandelslager für circa 300 Exponate, die jeweils im Eigentum Dritter stehen, zu stellen.
Folgende weitere Leistungen sind vom AN zu erbringen:
a. Transporte vom Kunstlager zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und zurück,
b. Transporte innerhalb des Lagers zum Vorzeigen,
c. Transporte innerhalb und außerhalb Berlins im Rahmen der Ausstellungs- und Ankaufstätigkeit,
d. Transporte zum Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel oder zum Europäischen Parlament nach Straßburg,
e. Organisation von Ankaufsitzungen derzeit einmal pro Jahr in Berlin,
f. Hängung der Kunstwerke in den Abgeordnetenbüros, Mitarbeiterbüros sowie in den Ausstellungsflächen Kunst-Raum im Schadow-Haus, Mauer-Mahnmal, Verbindungsbüro Brüssel oder Europäisches Parlament Straßburg,
g. Lagerung, Hängung Abnahme und/oder Transport von Gegenständen der politisch-parlamentarische Ausstellungen. Dies betrifft insbesondere Ausstellungssysteme in Form von Rollplakaten mit Breiten bis zu 2,50 m sowie Multimedia-Metallstelen mit einem Gewicht von etwa 240 kg pro Stele und dazugehöriger EDV-Geräte,
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h. Führung einer Bestandsliste über die im Lager vorhandenen Exponate mittels der von der Auftraggeberin mitgeteilten Inventarnummern.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit seitens der Auftraggeberin um jeweils 1 weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.2021.
Referenznummer: ZT6-1133-2016-428-11-ZT5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabereferat
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2016-428-11-ZT5
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes heruntergeladen werden. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
— Die Auftraggeberin wird im Rahmen der Angebotsauswertung bei den drei wirtschaftlichsten Bietern eine Ortsbesichtigung im angebotenen Lager durchführen, um die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an Lager und Gelände zu überprüfen. Weitere Einzelheiten zur Ortsbesichtigung ergeben sich aus Punkt 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-94990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 107-216181 (2017-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371 150,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 198-408520
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 107-216181
ABl. S-Ausgabe: 198

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-25 📅
Name: Hasenkamp Internationale Transporte GmbH
Postanschrift: Europaallee 16-18
Postort: Frechen
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: o.wuensch@hasenkamp.com 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 198-408520 (2017-10-11)