Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines Langpulslasers. Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Laser eingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Referenznummer: 422/2016/3536550_2
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines Langpulslasers. Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Laser eingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines Langpulslasers. Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Laser eingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.“.
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DLR ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Darüber hinaus ist das DLR im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger.
Das DLR ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Darüber hinaus ist das DLR im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger.
Das DLR erforscht Erde und Sonnensystem, es stellt Wissen für den Erhalt der Umwelt zur Verfügung und entwickelt umweltverträgliche Technologien für Energieversorgung, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit. Sein Portfolio reicht dabei von der Grundlagenforschung bis zur Entwicklung von Produkten für morgen.
Das DLR erforscht Erde und Sonnensystem, es stellt Wissen für den Erhalt der Umwelt zur Verfügung und entwickelt umweltverträgliche Technologien für Energieversorgung, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit. Sein Portfolio reicht dabei von der Grundlagenforschung bis zur Entwicklung von Produkten für morgen.
Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Dienstleister für Partner in der Wirtschaft. Darüber hinaus fördert es den wissenschaftlichen Nachwuchs, berät die Politik und ist eine treibende Kraft in den Regionen seiner 16 Standorte.
Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Dienstleister für Partner in der Wirtschaft. Darüber hinaus fördert es den wissenschaftlichen Nachwuchs, berät die Politik und ist eine treibende Kraft in den Regionen seiner 16 Standorte.
Arbeiten im DLR Das DLR hat circa 8 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es unterhält 32 Institute, Test-sowie Betriebseinrichtungen und ist an 16 Standorten vertreten: Köln (Sitz des Vorstands), Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hamburg, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz, Oberpfaffenhofen, Stade, Stuttgart, Trauen und Weilheim. Das DLR hat Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.
Arbeiten im DLR Das DLR hat circa 8 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es unterhält 32 Institute, Test-sowie Betriebseinrichtungen und ist an 16 Standorten vertreten: Köln (Sitz des Vorstands), Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hamburg, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz, Oberpfaffenhofen, Stade, Stuttgart, Trauen und Weilheim. Das DLR hat Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.
Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung) Bezeichnung:
Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Lasereingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Lasereingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Pulsenergie bei 532 nm, 1 μs Pulsdauer und 10 Hz Wiederholrate mindestens 1,6 J Option 2: Pulsenergie bei 532 nm, 1 μs Pulsdauer und 10 Hz Wiederholrate mindestens 1,8 J.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Zentrum Luft- und Raumfahrt e. V.
Institut für Verbrennungstechnik Pfaffenwaldring 38-40 70569 Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das DLR führt nach § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Die im Anhang enthaltenen Eignungsformulare, sind bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist, über das SystemsubreportELViS einzureichen.
Elektronische Abgabe ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie zwingend eine rechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattformsubreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport.
Elektronische Abgabe ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie zwingend eine rechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattformsubreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport.
Bitte nutzen Sie bei inhaltlichen Fragen zu den Vergabeunterlagen, ausschließlich, die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
Teilnahmeanträge, Angebote und sonstige Anlagen dürfen bis zu einer Größe von maximalen 200 MB pro Datei auf der eVergabe-Plattform der Firma Subreport hochgeladen werden. Bitte beachten Sie auch, dass nur folgende Formate für die Ausschreibungen zugelassen sind: Office-Formate (Word, Excel, etc.); PDF-Dateien;MP3-Dateien und AVI-Formate für Videos. Andere Dateigrößen und Formate lassen sich leider nicht öffnen und können somit bei den Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmeanträge, Angebote und sonstige Anlagen dürfen bis zu einer Größe von maximalen 200 MB pro Datei auf der eVergabe-Plattform der Firma Subreport hochgeladen werden. Bitte beachten Sie auch, dass nur folgende Formate für die Ausschreibungen zugelassen sind: Office-Formate (Word, Excel, etc.); PDF-Dateien;MP3-Dateien und AVI-Formate für Videos. Andere Dateigrößen und Formate lassen sich leider nicht öffnen und können somit bei den Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe hierzu III.1.1).
Mindeststandards: Siehe hierzu III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe hierzu III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen falls erforderlich, angegeben bzw. abgefragt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Jennifer Sulzberger
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59899639🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.“.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines Langpulslasers. Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Laser eingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines Langpulslasers. Der zu beschaffende Laser soll für Messungen an optisch zugänglichen Gasturbinen-Brennkammern eingesetzt werden. Das zugrunde liegende Messverfahren ist Laser-Raman-Streuung und dient dazu, die Gaszusammensetzung und Temperatur in Flammen zu bestimmen. Aufgrund des von Natur aus schwachen physikalischen Raman-Streuprozesses muss für aussagekräftige Messungen ein leistungsstarker Laser eingesetzt werden. Dies können gepulste Hochleistungslaser bieten, allerdings dürfen die Pulsdauern nicht so kurz sein, dass durch die Leistungsdichte im Laserstrahl Brennkammerscheiben zerstört oder die Flammengase ionisiert werden. Deshalb muss für die Messungen ein Langpulslaser mit Pulsdauern im Mikrosekundenbereich eingesetzt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge