Die „Gartenlabore“ sind keine Kleingärten im herkömmlichen Sinne, sondern werden als selbstverständlicher Teil des öffentlichen Freiflächensystems des Kölner Grüngürtels verstanden und gestaltet und werden so auch zu Begegnungsorten der Bewohner der angrenzenden Sozialräume. Zudem widmet sich das Projekt der Fragestellung, wie Gartenanlagen in das Freiflächensystem und in den Biotopverbund besser eingebunden werden können, wie die biologische Vielfalt und die Strukturvielfalt erhöht werden kann.
Auf 2 Flächen im Eigentum der Stadt Köln werden modellhaft Gartenlabore angelegt. Diese sollen insbesondere von den Bewohnerinnen und Bewohnern angrenzender Quartiere unter ökologischen Kriterien und Aspekten der Struktur- und Artenvielfalt genutzt werden. Sie dienen auch als „Schau- und Lehrgarten“ für die Sensibilisierung weiterer Nutzergruppen und als Multiplikationsfaktor.
(Text siehe Beschreibung der Beschaffung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 2017-0119-67-1
Kurze Beschreibung:
“Die „Gartenlabore“ sind keine Kleingärten im herkömmlichen Sinne, sondern werden als selbstverständlicher Teil des öffentlichen Freiflächensystems des...”
Kurze Beschreibung
Die „Gartenlabore“ sind keine Kleingärten im herkömmlichen Sinne, sondern werden als selbstverständlicher Teil des öffentlichen Freiflächensystems des Kölner Grüngürtels verstanden und gestaltet und werden so auch zu Begegnungsorten der Bewohner der angrenzenden Sozialräume. Zudem widmet sich das Projekt der Fragestellung, wie Gartenanlagen in das Freiflächensystem und in den Biotopverbund besser eingebunden werden können, wie die biologische Vielfalt und die Strukturvielfalt erhöht werden kann.
“Die Beauftragung und Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (ab LPH 4) erfolgt unter Vorbehalt des Bewilligungsbescheides des Förderantrages nach der...”
Die Beauftragung und Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (ab LPH 4) erfolgt unter Vorbehalt des Bewilligungsbescheides des Förderantrages nach der Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
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Quelle: OJS 2017/S 246-514892 (2017-12-20)