Das Gremberger Wäldchen ist der Rest eines Laubwaldes der sich über Gremberg hinaus erstreckenden Niederterrasse der Kölner Bucht und zählt zu den letzten Überresten autochthonen Waldbestandes in Köln. Aufgrund seiner langen Geschichte und des ursprünglichen Charakters hat das Gremberger Wäldchen eine hohe Bedeutung für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet und ganz besonders für Flora und Fauna.
Der Projektansatz verfolgt das Ziel, durch eine eindeutige, reduzierte Wegeführung und Markierung der Zugänge das Gremberger Wäldchen als Erholungsraum zu erhalten und gleichzeitig die wertvollen Baum-bestände und die Flora und Fauna als Naturwald zu schützen. Hierzu sollen Wege im Wäldchen entsiegelt und durch Abpflanzungen oder Barrieren geschlossen werden. Ebenso sollen mehrere Querungshilfen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, mehrere Info-Punkte zum Thema Wald und als Orientierungshilfe geschaffen werden (Fortsetzung siehe „Beschreibung der Beschaffung“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 2017-0116-67-2
Kurze Beschreibung:
“Das Gremberger Wäldchen ist der Rest eines Laubwaldes der sich über Gremberg hinaus erstreckenden Niederterrasse der Kölner Bucht und zählt zu den letzten...”
Kurze Beschreibung
Das Gremberger Wäldchen ist der Rest eines Laubwaldes der sich über Gremberg hinaus erstreckenden Niederterrasse der Kölner Bucht und zählt zu den letzten Überresten autochthonen Waldbestandes in Köln. Aufgrund seiner langen Geschichte und des ursprünglichen Charakters hat das Gremberger Wäldchen eine hohe Bedeutung für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet und ganz besonders für Flora und Fauna.
“Die Beauftragung und Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (ab Leistungsphase 4) erfolgt unter Vorbehalt des Bewilligungsbescheides des Förderantrages...”
Die Beauftragung und Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (ab Leistungsphase 4) erfolgt unter Vorbehalt des Bewilligungsbescheides des Förderantrages nach der Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
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Quelle: OJS 2017/S 246-515306 (2017-12-20)