Auf der Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplans (SEP) 2014-2018 besteht ein dringender Bedarf an Schulplätzen. Um diesen Bedarf zu decken, ist eine beschleunigte Errichtung von Schulneubauten an den 8 folgenden Standorten erforderlich. Die 8 Baumaßnahmen sollen als Programm „Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten“ durchgeführt werden. 1. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle; 2. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle; 3. Neubau Grundschule incl. („Geistige Entwicklung“) +Sporthalle; 4. Erweiterung / Neubau Jeanne-Barez-Schule + Anbau einer Einfeld-Sporthalle; 5. Erweiterung/Neubau Panke-Schule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle; 6. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle; 7. Erweiterung und Neubau der Wolfgang-Borchert-Schule; 8. Abriss und Ersatzbau (Neubau) der Heinrich-Böll-Oberschule.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 194_MOBS-VC_PS
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplans (SEP) 2014-2018 besteht ein dringender Bedarf an Schulplätzen. Um diesen Bedarf zu decken, ist eine beschleunigte Errichtung von Schulneubauten an den 8 folgenden Standorten erforderlich. Die 8 Baumaßnahmen sollen als Programm „Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten“ durchgeführt werden.
1. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
2. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
3. Neubau Grundschule incl. („Geistige Entwicklung“) +Sporthalle;
4. Erweiterung / Neubau Jeanne-Barez-Schule + Anbau einer Einfeld-Sporthalle;
5. Erweiterung/Neubau Panke-Schule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
6. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
7. Erweiterung und Neubau der Wolfgang-Borchert-Schule;
8. Abriss und Ersatzbau (Neubau) der Heinrich-Böll-Oberschule.
Auf der Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplans (SEP) 2014-2018 besteht ein dringender Bedarf an Schulplätzen. Um diesen Bedarf zu decken, ist eine beschleunigte Errichtung von Schulneubauten an den 8 folgenden Standorten erforderlich. Die 8 Baumaßnahmen sollen als Programm „Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten“ durchgeführt werden.
1. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
2. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
4. Erweiterung / Neubau Jeanne-Barez-Schule + Anbau einer Einfeld-Sporthalle;
5. Erweiterung/Neubau Panke-Schule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
6. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
7. Erweiterung und Neubau der Wolfgang-Borchert-Schule;
8. Abriss und Ersatzbau (Neubau) der Heinrich-Böll-Oberschule.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— zu Ziff.2.5.) weitere Angaben in den Vergabeunterlagen/Informationen zum Verhandlungsverfahren V1;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag Projektsteuerungsleistung; LHO; AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ ; Bürgerliche Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung).
— zu Ziff.2.5.) weitere Angaben in den Vergabeunterlagen/Informationen zum Verhandlungsverfahren V1;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag Projektsteuerungsleistung; LHO; AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter
Auf der Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplans (SEP) 2014-2018 besteht ein dringender Bedarf an Schulplätzen. Um diesen Bedarf zu decken, ist eine beschleunigte Errichtung von Schulneubauten an den 8 folgenden Standorten erforderlich. Die 8 Baumaßnahmen sollen als Programm „Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten“ durchgeführt werden.
Auf der Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplans (SEP) 2014-2018 besteht ein dringender Bedarf an Schulplätzen. Um diesen Bedarf zu decken, ist eine beschleunigte Errichtung von Schulneubauten an den 8 folgenden Standorten erforderlich. Die 8 Baumaßnahmen sollen als Programm „Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten“ durchgeführt werden.
1. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
2. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
4. Erweiterung / Neubau Jeanne-Barez-Schule + Anbau einer Einfeld-Sporthalle;
5. Erweiterung/Neubau Panke-Schule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
6. Neubau einer 3-zügigen Grundschule + Neubau einer Zweifeld-Sporthalle;
7. Erweiterung und Neubau der Wolfgang-Borchert-Schule;
8. Abriss und Ersatzbau (Neubau) der Heinrich-Böll-Oberschule.
— Folgende delegierbaren Bauherrenleistungen sollen als Projektsteuerungsleistungen vergeben werden:
Handlungsbereiche: 1 Organisatorische Arbeiten; 2 Mengen und Qualitäten; 3 Kosten und Finanzierung; 4 Termine und Kapazitäten
— Stufe A1 (nur Leistungsabschnitt 2), Stufe A2 (Leistungsabschnitte 3,4,5) und Stufe B (Leistungsabschnitte 6 bis 9) gemäß Beschreibung der durch den AG an den AN delegierten Bauherrenleistungen (siehe Vergabeunterlagen / Vertragsinformation V6)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise: zunächst Leistungsabschnitt 2 / Vorplanungsunterlagen und Leistungsabschnitt 3 / Bauplanungsunterlagen (bewertet mit insgesamt 26 %, dies entspricht 35 % der zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen). Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (ab Leistungsabschnitt 4) – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise: zunächst Leistungsabschnitt 2 / Vorplanungsunterlagen und Leistungsabschnitt 3 / Bauplanungsunterlagen (bewertet mit insgesamt 26 %, dies entspricht 35 % der zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen). Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (ab Leistungsabschnitt 4) – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
— Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen: Ermittlung und Benennung der an der Projektvorbereitung zu Beteiligenden, Auswertung von Angeboten einschließlich Vergabevorschlag, Vorbereitung von, Führung von und Teilnahme an Vertragsverhandlungen nach Vorgabe des AG, Ausarbeitung von Vertragsentwürfen, Einholung der Zustimmung des AG zu Verhandlungsergebnissen.
— Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen: Ermittlung und Benennung der an der Projektvorbereitung zu Beteiligenden, Auswertung von Angeboten einschließlich Vergabevorschlag, Vorbereitung von, Führung von und Teilnahme an Vertragsverhandlungen nach Vorgabe des AG, Ausarbeitung von Vertragsentwürfen, Einholung der Zustimmung des AG zu Verhandlungsergebnissen.
— Führung und Aufbewahren der Originalakten während des Zeitraum der Projektsteuerung der Leistungsabschnitte 2-9 im Büro der Projektsteuerung einschließlich Lieferung und Abholung von und zum AG.
— Projektabbildung im Buchungssystem HHV: Abbildung und Fortschreibung der Einzel- und Gesamtkosten der Maßnahmen in HHV über den gesamten Projektzyklus, Rechnungsbuchung in HHV.
— eVergabe: Bearbeitung von Vergabevorgängen im Leistungsabschnitt 6 und 7 auf der Basis der elektronischen Vergabeplattform der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
— Berichtswesen: zyklisches Berichtswesen gegenüber dem Bedarfsträgern und Auftraggeber.
Zu den Planungsbeteiligten gehören im Wesentlichen:
1. Je Standort ein GP als Entwurfsarchitekt und Freianlagenplaner für die LHP 2 und anteilig LHP 3, welche aus einem Planungswettbewerb hervorgehen.
2. Ein Generalplaner für jedes Cluster (2 bzw. 3 Standorte) für die LHP 3 anteilig, LHP 4, 6, 7, und LHP 8 und 9 anteilig (Architekt, Freianlagenplaner, Tragwerksplanung, Fachtechnik, Sonderfachleute soweit erforderlich), hervorgehend aus einem VgV-Verfahren mit 3 Losen (je Cluster)
2. Ein Generalplaner für jedes Cluster (2 bzw. 3 Standorte) für die LHP 3 anteilig, LHP 4, 6, 7, und LHP 8 und 9 anteilig (Architekt, Freianlagenplaner, Tragwerksplanung, Fachtechnik, Sonderfachleute soweit erforderlich), hervorgehend aus einem VgV-Verfahren mit 3 Losen (je Cluster)
3. Ein Generalunternehmer für jedes Cluster (2 bzw. 3 Standorte), der neben der Bauausführung alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen für die LHP 5 und LHP 8 und 9 anteilig übernimmt.
Der Auftraggeber strebt die Beschleunigung des Planungs- und Bauprozesses u.a. durch die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner, Reduzierung auf nur eine Haushaltsunterlage und Prüfung des Bauantrages im Zustimmungsverfahren an. Die Planer werden zudem aufgefordert, Bauweisen zu wählen, die zu einer Beschleunigung des Bauprozesses beitragen.
Der Auftraggeber strebt die Beschleunigung des Planungs- und Bauprozesses u.a. durch die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner, Reduzierung auf nur eine Haushaltsunterlage und Prüfung des Bauantrages im Zustimmungsverfahren an. Die Planer werden zudem aufgefordert, Bauweisen zu wählen, die zu einer Beschleunigung des Bauprozesses beitragen.
Grundlage der Beauftragung ist das angepasste Vertragsmuster (Anlage V-6) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-PS (in Anlehnung an das Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07/2005 vom 21.9.2005, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben ).
Grundlage der Beauftragung ist das angepasste Vertragsmuster (Anlage V-6) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-PS (in Anlehnung an das Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07/2005 vom 21.9.2005, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben ).
Die in Ziff. II.2.7 genannte Laufzeit (94 Monate) setzt sich zusammen aus 46 Monate für die LPH 2-8 und 48 Monate für die LPH 9.
Dauer: 94 Monate
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: Der AG beabsichtigt, weitere Leistungen der Stufe A2 / Leistungsabschnitt 4-5 sowie Stufe B / Leistungsabschnitt 6-9 – einzeln oder im Ganzen – abzurufen
— Stufe A2, Leistungsabschnitte 4-5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung;
— Stufe B, Leistungsabschnitte 6-9: Vorbereitung der Vergabe, Vergabe, Objektüberwachung, Mitwirkung bei der Übergabe, Abschlussarbeiten, Rechnungslegung,
Mängelbeseitigung, Dokumentation;
— Vorhaltung und Betrieb einer internetbasierten Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten auf Kosten der Projektsteuerung;
— Unterstützung bei den weiteren Vergabeverfahren für Planungs- und Beraterleistungen;
— sowie Mitarbeit auf der Vergabeplattform eVergabe und Projektabbildung im Buchungssystem HHV.
Zusätzliche Informationen:
— zu Ziff.2.5.) weitere Angaben in den Vergabeunterlagen/Informationen zum Verhandlungsverfahren V1;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag Projektsteuerungsleistung; LHO; AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen.
2. Erklärung zur Eintragung in Handels – oder Berufsregister.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens;
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE kann in Papierform mit Unterschrift oder per Telefax mit Unterschrift auf der Telefaxvorlage dem Auftraggeber übermittelt werden. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE kann in Papierform mit Unterschrift oder per Telefax mit Unterschrift auf der Telefaxvorlage dem Auftraggeber übermittelt werden. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien / Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt. Bitte beachten!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt. Bitte beachten!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV B Angaben zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht die nachfolgenden Anforderungen erfüllen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann.
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung: Eine Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personen- und mind. 3 000 000 EUR sonstige Schäden je Schadensereignis, bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsnehmers vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflicht und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung: Eine Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personen- und mind. 3 000 000 EUR sonstige Schäden je Schadensereignis, bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsnehmers vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflicht und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Im Falle einer Beauftragung einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
— 1. Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
1.1 spezifischer Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich der letzten 2 Jahren (2015/2016) als auch der entsprechend durchschnittliche (arithmetisches Mittel dieser 2 Jahre).
Mindeststandards:
— Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
— zu 1.1. Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung des durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatzes der letzten 2 Jahren (2015/2016) von mindestens 800 000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[2.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Ausführungszeitpunkt, Abschluss des zu wertenden Leistungsabschnitts, Gesamtkosten KG 200-700 nach DIN 276, Anschrift, Kontaktdaten von Ansprechpartnern, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
[2.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Ausführungszeitpunkt, Abschluss des zu wertenden Leistungsabschnitts, Gesamtkosten KG 200-700 nach DIN 276, Anschrift, Kontaktdaten von Ansprechpartnern, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt vorzustellen. Eine Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen (d.h. eigenverantwortlich erbracht) sein und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und der Abschluss der zu wertenden Leistungsabschnitte darf bezogen auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung max. 3 Jahre zurückliegen.
e) Die Gesamtkosten (Brutto) nach DIN 276-1 Dez. 2008 KGr. 200-700 des Bauprogramms müssen mindestens 80 000 000 betragen.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziffer II.2.9 genannten Kriterien / Unterkriterien:
[2.1]
[2.1.1] Steuerung eines Programms, bei dem in einem kurzem Zeitraum mehrere Baumaßnahmen nach vergleichbaren Kriterien realisiert wurden.
[2.1.2] Gesamtkosten (Brutto) des Programms nach DIN 276-1 KGr 200-700 in Höhe von mind. 100 000 000 EUR.
[2.1.3] Programm mit den Anforderungen einer Schnellbaumaßnahme (LA 2-8 max. 4 Jahre)
[2.1.4] Umsetzung des Programms für einen öffentlichen Auftraggeber.
[2.2] Erbringung der Leistungsabschnitte 2-9 und Handlungsbereiche 1-4 oder Projektstufe 2-5 und Handlungsbereiche A-D
[2.3] Referenzprojekt, bei dem die benannte Projektleitung in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt tätig war.
[3.] Zusammensetzung des Projektteams: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter.
Geforderte Angaben und Nachweise für je ein/en Projektleiter/in (PL) und stellvertretende/r PL:
Name, Vorname, Berufsjahre nach dem Hoch-oder Fachhochschulabschluss (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master oder gleichwertig), Berufserfahrung als Projektsteuerer (nach dem Studium), berufliche Lebensläufe, Qualifikationsprofil, Berufserfahrung in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, eine Liste von persönlichen Referenzen vergleichbarer Projekte, an denen die genannten Projektmitarbeiter/ Projektmitarbeiterinnen maßgeblich beteiligt waren. Je Mitarbeitendem mind. 1 persönliche Referenz.
Name, Vorname, Berufsjahre nach dem Hoch-oder Fachhochschulabschluss (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master oder gleichwertig), Berufserfahrung als Projektsteuerer (nach dem Studium), berufliche Lebensläufe, Qualifikationsprofil, Berufserfahrung in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, eine Liste von persönlichen Referenzen vergleichbarer Projekte, an denen die genannten Projektmitarbeiter/ Projektmitarbeiterinnen maßgeblich beteiligt waren. Je Mitarbeitendem mind. 1 persönliche Referenz.
Die Studiennachweise sind durch Zeugnisse oder Urkunden, sowie eine Liste der persönlichen Referenzen vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Bewertet wird:
[3.1] Eignung/Qualifikation der Projektleitung
Mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung in leitender Position. Nachweislich durch mind. die in II.3.1 geforderten persönlichen Referenzen.
[3.2] Eignung/Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung.
Mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung, hiervon mind. 5 in der Projektsteuerung. Nachweislich durch mind. die in II.3.1 geforderten persönlichen Referenzen.
Mindeststandards:
[zu 3.] Alle Mitglieder des Projektteams müssen über die geforderten Abschlüsse verfügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der mit der Projektsteuerung Beauftragte (Vertragspartner ggf. Büroleitung) muss über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich und eine Projektsteuerungspraxis von mindestens 5 Jahren sowie über eine angemessene Baustellenerfahrung verfügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der mit der Projektsteuerung Beauftragte (Vertragspartner ggf. Büroleitung) muss über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich und eine Projektsteuerungspraxis von mindestens 5 Jahren sowie über eine angemessene Baustellenerfahrung verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau. Es gilt das angepasste Vertragsmuster (Anlage V 6) der SenStadtWohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der AVB-PS/ BVB (in Anlehnung an das RS SenStadt VI A Nr. 07/2005 vom 21.9.2005 abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau. Es gilt das angepasste Vertragsmuster (Anlage V 6) der SenStadtWohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der AVB-PS/ BVB (in Anlehnung an das RS SenStadt VI A Nr. 07/2005 vom 21.9.2005 abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359 FVV – Stand 22.6.2016;
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 4.11.2016;
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 306 F;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft Abau IV 307 F;
— Niederschrift ABau IV 317 F.
Die in der Bekanntmachung benannten weiteren Bescheinigungen/Nachweise sowie sonstige Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen, wenn nichts anderes ausgeführt wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden gemäß der genannten Kriterien/Unterkriterien Punkte vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden gemäß der genannten Kriterien/Unterkriterien Punkte vergeben:
[2.] Angaben zu den Referenzprojekten gemäß Ziff. III.1.3 Nr. [2]: max. 142 Pkt.
Die Wertung eines Referenzprojektes erfolgt nur bei Erfüllung aller Bedingungen nach Ziffer III.1.3) [2.] a) bis e)
Wird mehr als ein relevantes Projekt eingereicht, so wird für jede Referenz eine Einzelbewertung vorgenommen. Gewertet wird das Referenzobjekt, das in der Einzelwertung in Summe aller Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht.
[2.1] max. 80 Pkt. zu vergeben bei:
[2.1.1] 30 Pkt. = Steuerung eines Programms, bei dem in einem kurzem Zeitraum mehrere Baumaßnahmen nach vergleichbaren Kriterien realisiert wurden.
[2.1.2] 30 Pkt. = Gesamtkosten (Brutto) des Bauprogramms nach DIN 276-1 Dez. 2008 KGr. 200-700 in Höhe von mind. 100 Mio. EUR.
[2.1.3] 10 Pkt. = Steuerung eines Programms mit den Anforderungen einer Schnellbaumaßnahme (Leistungsabschnitte 2-8 max. 4 Jahre).
[2.1.4] 10 Pkt. = Umsetzung des Programms für einen öffentlichen Auftraggeber (AG) gem. § 98 GWB nachweislich eines Referenzschreiben.
2.2] max. 42 Punkte, wenn die Leistungsabschnitte (LA) / Projektstufe 2-5 (je LA 4 Pkt.) für die Handlungsbereiche 1 – 4 (je Handlungsbereich 0,5 Pkt.) abgeschlossen sind.
[2.3] 20 Punkte, wenn die benannte Projektleitung in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt tätig war.
[3.] Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten gemäß Ziff. III. 1.3: max. 20 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien:
[3.1] Eignung/Qualifikation Projektleiter/in 10 Pkt.= wenn er/sie mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung in leitender Position nachweist; der Nachweis der Berufserfahrung kann durch geeignete persönliche Referenzen (mind. 1) erfolgen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
[3.1] Eignung/Qualifikation Projektleiter/in 10 Pkt.= wenn er/sie mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung in leitender Position nachweist; der Nachweis der Berufserfahrung kann durch geeignete persönliche Referenzen (mind. 1) erfolgen.
[3.2] Eignung/Qualifikation der stellvertretenden Projektleiter/in. 10 Pkt. = mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss wenn, mind. 10 Jahre Berufserfahrung – davon mindestens 5 Jahre in der Projektsteuerung nachweist; der Nachweis der Berufserfahrung kann durch geeignete persönliche Referenzen (min. 1) erfolgen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
[3.2] Eignung/Qualifikation der stellvertretenden Projektleiter/in. 10 Pkt. = mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss wenn, mind. 10 Jahre Berufserfahrung – davon mindestens 5 Jahre in der Projektsteuerung nachweist; der Nachweis der Berufserfahrung kann durch geeignete persönliche Referenzen (min. 1) erfolgen.
In der Summe aller Kriterien werden maximal = 162 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium A – Vorschlag zur Projektorganisation für das Programm
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium B – Personaleinsatzplan für das Programm
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung V Hochbau, V M 2 – Vergabe- und Vertragswesen FBT
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auskünfte zu Eignungskriterien/Auswahlverfahren: Abt. V Hochbau bei V M 2 – siehe o.g. Kontaktstelle unter Ziff. I.1). Auskünfte zu Zuschlagskriterien, Vergabeunterlagen, Verhandlung – Abteilung V Hochbau, V B Bildung – siehe u. g. Kontaktstelle.
Kontaktperson: Abteilung V Hochbau / V B Bildung
Telefon: +49 3090139-3272📞
E-Mail: verhandlung_fbt_hochbau@sensw.berlin.de📧
Land: Berlin🏙️
Internetadresse: http://stadtentwicklung.berlin.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abgabe der Teilnahmeanträge bei – Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V – Hochbau, V M 1
Postanschrift: Württembergische Str. 6 – Raum 022 / EG
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V – Hochbau, V M 1
Telefon: +49 3090139-3936📞
E-Mail: vergabe-hochbau@sensw.berlin.de📧
Fax: +49 3090139-3991 📠
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Grundsätzlich ist zum Zeitpunkt der Bewerbung zu dem genannten Schlusstermin nur die EEE einzureichen.
Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's. Hinweise zu Bewerber-/Bietergemeinschaften, Nachunternehmern mit und ohne Eignungsleihe sowie Globalvermerk siehe Ziff. III.1.1. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's. Hinweise zu Bewerber-/Bietergemeinschaften, Nachunternehmern mit und ohne Eignungsleihe sowie Globalvermerk siehe Ziff. III.1.1. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeitende vorgestellt werden. Nur die in den EEE's genannte(n) Referenz(en) wird (werden) in die Wertung (Ziff. II.2.9) einbezogen. Eine Zusammenfassung der Unterkriterien aus verschiedenen Referenzen ist nicht zulässig
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeitende vorgestellt werden. Nur die in den EEE's genannte(n) Referenz(en) wird (werden) in die Wertung (Ziff. II.2.9) einbezogen. Eine Zusammenfassung der Unterkriterien aus verschiedenen Referenzen ist nicht zulässig
4. Änderungen im EEE sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden.
Gleichwertige Erklärungen/Nachweise anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind entsprechend VgV § 53 Absatz 5 bzw. 6 einzureichen; per Fax. oder in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1 im Raum 022/EG) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet.
6. Die Bewerberunterlagen sind entsprechend VgV § 53 Absatz 5 bzw. 6 einzureichen; per Fax. oder in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1 im Raum 022/EG) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 31.5.2017 an die Vergabestellen zu richten.
Achtung! Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1 – V M 2 und I.3 – V C) genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht.
8. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs.3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG vom 17.12.1990), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
8. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs.3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG vom 17.12.1990), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
10. Hinweis zu Ziff. I.3) Angebote sind nach Aufforderung einzureichen an folgende Anschrift: weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 088-172278 (2017-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 964 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
— Stufe A2, Leistungsabschnitte 4-5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Mängelbeseitigung, Dokumentation
— Vorhaltung und Betrieb einer internetbasierten Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten auf Kosten der Projektsteuerung.
— Unterstützung bei den weiteren Vergabeverfahren für Planungs- und Beraterleistungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).