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Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer in der ersten Stufe mit den Leistungen der Leistungsphase 2 nach § 39 HOAI, im zweiten Schritt mit der Leistungsphase 3, im dritten Schritt mit der Leistungsphase 4 einschließlich Erstellung der Bauantragsunterlagen und im vierten Schritt die Leistungsphasen 5 + 6 nach § 39 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf die weiteren Beauftragungen der Leistungsphase 3 und folgende besteht nicht.
Eine Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions- / Fördermitteln sowie positiver bauherrnseitiger Grundsatzentscheidung zum Vorplanungsentwurf und zur Weiterführung des Planungsverhältnisses.
Die Leistungsphase 2 ist in der unter Pkt. II.2.7 genannten Frist zu erbringen.