Die Gemeinde Schwangau plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes (BPS5). In einer Machbarkeitsstudie, beauftragt waren die Leistungsphasen 1 und 2 nach §34 HOAI 2013, wurde das Feuerwehrhaus auf 5 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll entsprechend der Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie weiter geplant und gebaut werden. Das Gelände ist weitgehend eben und verkehrsgünstig nahe der B17 gelegen. Die Kostenschätzung für die Anrechenbaren Kosten (KGR 300 + 400) liegt für das gesamte Projekt bei ca. 1 800 000 EUR (netto).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schwangau plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes (BPS5). In einer Machbarkeitsstudie, beauftragt waren die Leistungsphasen 1 und 2 nach §34 HOAI 2013, wurde das Feuerwehrhaus auf 5 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll entsprechend der Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie weiter geplant und gebaut werden.
Das Gelände ist weitgehend eben und verkehrsgünstig nahe der B17 gelegen.
Die Kostenschätzung für die Anrechenbaren Kosten (KGR 300 + 400) liegt für das gesamte Projekt bei ca. 1 800 000 EUR (netto).
Die Gemeinde Schwangau plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes (BPS5). In einer Machbarkeitsstudie, beauftragt waren die Leistungsphasen 1 und 2 nach §34 HOAI 2013, wurde das Feuerwehrhaus auf 5 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll entsprechend der Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie weiter geplant und gebaut werden.
Das Gelände ist weitgehend eben und verkehrsgünstig nahe der B17 gelegen.
Die Kostenschätzung für die Anrechenbaren Kosten (KGR 300 + 400) liegt für das gesamte Projekt bei ca. 1 800 000 EUR (netto).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schwangau
Postanschrift: Münchener Straße 2
Postleitzahl: 87645
Postort: Schwangau
Kontakt
Internetadresse: https://gemeinde.schwangau.de🌏
E-Mail: klaus.lang@schwangau.bayern.de📧
Telefon: +49 8362819816📞
Fax: +49 8362819850 📠
URL der Dokumente: https://gemeinde.schwangau.de/Feuerwehr/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-184293
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Keine.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schwangau plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes (BPS5). In einer Machbarkeitsstudie, beauftragt waren die Leistungsphasen 1 und 2 nach §34 HOAI 2013, wurde das Feuerwehrhaus auf 5 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll entsprechend der Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie weiter geplant und gebaut werden.
Die Gemeinde Schwangau plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes (BPS5). In einer Machbarkeitsstudie, beauftragt waren die Leistungsphasen 1 und 2 nach §34 HOAI 2013, wurde das Feuerwehrhaus auf 5 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll entsprechend der Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie weiter geplant und gebaut werden.
Das Gelände ist weitgehend eben und verkehrsgünstig nahe der B17 gelegen.
Die Kostenschätzung für die Anrechenbaren Kosten (KGR 300 + 400) liegt für das gesamte Projekt bei ca. 1 800 000 EUR (netto).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume §34 HOAI 2013, Leistungsphasen 3-9. Dabei geht es um den Neubau des Feuerwehrgebäudes in Schwangau.
Beschreibung der Verlängerungen: Entsprechend Projektlaufzeit.
Beschreibung der Optionen:
Besondere Leistungen:
1. Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung.
2. Erstellung von Zuwendungsanträgen, Fördermittelabrufen und Verwendungsnachweis in unterschriftsreifer Form.
3. Unterstützung des AG bei Vergabe von Leistungen an Fachplaner (insbesondere Vorschlagsliste geeigneter Fachplaner, Erstellung der Anschreiben und Leistungsbeschreibungen).
4. Die vom AN erstellten Leistungsverzeichnisse werden mit ortsüblichen Preisen versehen ausgeliefert, um dem AG ein entsprechendes Kostencontrolling zu erlauben.
5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
6. Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
7. Führen von Besprechungsprotokollen (nach Zeitaufwand entsprechend angebotener Stundensätze).
Zusätzliche Informationen: Keine.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Schwangau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind die Gesamtumsätze aus den letzten 3 Jahren anzugeben.
Es ist die Kopie einer aktuellen Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist die Kopie einer aktuellen Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Mindeststandards:
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste geeigneter Referenzen (Neubauten) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren; als geeignet werden anerkannt:
Projekte mit Leistungen bei Neubauten mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) über mindestens 700 m
Zu den Referenzen (Neubauten) sind in den hierfür vorgesehenen Formblättern u. a.:
— Angaben zum Projekt,
— zum Auftraggeber mit Angabe einer Kontaktadresse,
— zum Ansprechpartner beim Auftraggeber,
— zur Leistungszeit,
— zur Honorarzone,
— zur Brutto-Grundfläche,
— zu den erbrachten Leistungsphasen
zu machen.
Zusätzlich zu den Formblättern sind individuelle Beschreibungen je Referenz gesondert, auf maximal zwei Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen und einzureichen, insbesondere um eine Beurteilung der ästhetischen Qualität zu ermöglichen.
Zusätzlich zu den Formblättern sind individuelle Beschreibungen je Referenz gesondert, auf maximal zwei Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen und einzureichen, insbesondere um eine Beurteilung der ästhetischen Qualität zu ermöglichen.
2. Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ersichtlich ist.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Angabe aller Nachunternehmer. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern sind die geforderten Erklärungen und Nachweise auch für diese einzureichen.
Mindeststandards:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens 2 Referenzen über Leistungen bei einem Neubau,
— mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) über mindestens 700 m
— Leistungsphase 8 ist bereits abgeschlossen
nachweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr.L255 S. 22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr.L255 S. 22) entspricht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Geeignete Referenzen (Gewichtung 70 %);
2. Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gewichtung 15 %);
3. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Gewichtung 15 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 094-184293 (2017-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
1. Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
2. Erstellung von Zuwendungsanträgen, Fördermittelabrufen und Verwendungsnachweis in unterschriftsreifer Form
3. Unterstützung des AG bei Vergabe von Leistungen an Fachplaner (insbesondere Vorschlagsliste geeigneter Fachplaner, Erstellung der Anschreiben und Leistungsbeschreibungen)
4. Die vom AN erstellten Leistungsverzeichnisse werden mit ortsüblichen Preisen versehen ausgeliefert, um dem AG ein entsprechendes Kostencontrolling zu erlauben
5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist