Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung für rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben. Die Leistung wird in 6 Lose vergeben: Los 1 – Dienstkleidung, Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA, Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung, Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung, Los 5 – Wäschereidienstleister, Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung zu dieser Bekanntmachung verwiesen, welche auf der Ausschreibungsplattform der FBB (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) veröffentlicht ist.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2017-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2017-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung fĂĽr rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben.
Die Leistung wird in 6 Lose vergeben:
Los 1 – Dienstkleidung,
Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA,
Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung,
Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung,
Los 5 – Wäschereidienstleister,
Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung zu dieser Bekanntmachung verwiesen, welche auf der Ausschreibungsplattform der FBB (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) veröffentlicht ist.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung fĂĽr rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben.
Die Leistung wird in 6 Lose vergeben:
Los 1 – Dienstkleidung,
Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA,
Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung,
Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung,
Los 5 – Wäschereidienstleister,
Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung zu dieser Bekanntmachung verwiesen, welche auf der Ausschreibungsplattform der FBB (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) veröffentlicht ist.
1)
Der AG fĂĽhrt ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB & der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben/Erklärungen/Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung & -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Bewerberfragen sind ausschl. per Mail unter Angabe der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) & Aktenzeichen EA-2017-162 an: einkauf@berlin-airport.de zu stellen. Auskünfte werden grundsätzl. nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.8.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündl. o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird Informationen (auch Formulare) & Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonst. Klarstellungen des AG auf der Internetseite (vgl. Ziff. I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt, tägl. den Link (vgl. Ziff. I.3) zum Abruf von aktuellen Informationen/Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen & durch die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist/sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA inkl. Anlagen sind 1-fach (ein Original) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftl. unter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-162 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis Schlusstermin bei der benannter Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in elektr. Form, z. B. mittels Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentl. Formular zu verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektro. Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften/virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektro. Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, aber druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber/BewGe, dass die Inhalte der elektro. Kopien vollumfängl. & mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtl. Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen ggü. dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt & verbleiben im Besitz des AG.
10)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung maßgebl. ist, wenn die Bekanntmachung zusätzl. in weiteren Medien veröffentlicht wird & der Bekanntmachungstext in diesen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
11)
Der Bewerber/BewG erklärt sich bereit, mit Angebotsabgabe eine durch den AG vordefinierte Auswahl von Bekleidungsstücken für die Lose 1, 2, 3, 4 zur Verfügung zu stellen (Tragetest). Ein Entschädigungsaufwand hinsichtl. Tragetest erfolgt pro Los für die Bieter, die nicht bezuschlagt wurden. Erste Details sind der Anlage 2 zur Bekanntmachung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten gibt der AG nach erfolgtem TNW gemäß. Pkt. VI.3) Ziffer 1) dieser Bekanntmachung bekannt.
Der AG fĂĽhrt ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB & der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben/Erklärungen/Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung & -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Bewerberfragen sind ausschl. per Mail unter Angabe der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) & Aktenzeichen EA-2017-162 an: einkauf@berlin-airport.de zu stellen. Auskünfte werden grundsätzl. nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.8.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündl. o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird Informationen (auch Formulare) & Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonst. Klarstellungen des AG auf der Internetseite (vgl. Ziff. I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt, tägl. den Link (vgl. Ziff. I.3) zum Abruf von aktuellen Informationen/Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen & durch die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist/sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA inkl. Anlagen sind 1-fach (ein Original) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftl. unter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-162 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis Schlusstermin bei der benannter Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in elektr. Form, z. B. mittels Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentl. Formular zu verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektro. Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften/virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektro. Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, aber druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber/BewGe, dass die Inhalte der elektro. Kopien vollumfängl. & mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtl. Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen ggü. dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt & verbleiben im Besitz des AG.
10)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung maßgebl. ist, wenn die Bekanntmachung zusätzl. in weiteren Medien veröffentlicht wird & der Bekanntmachungstext in diesen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
11)
Der Bewerber/BewG erklärt sich bereit, mit Angebotsabgabe eine durch den AG vordefinierte Auswahl von Bekleidungsstücken für die Lose 1, 2, 3, 4 zur Verfügung zu stellen (Tragetest). Ein Entschädigungsaufwand hinsichtl. Tragetest erfolgt pro Los für die Bieter, die nicht bezuschlagt wurden. Erste Details sind der Anlage 2 zur Bekanntmachung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten gibt der AG nach erfolgtem TNW gemäß. Pkt. VI.3) Ziffer 1) dieser Bekanntmachung bekannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung fĂĽr rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben.
Die Leistung wird in 6 Lose vergeben:
Los 1 – Dienstkleidung,
Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA,
Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung,
Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung,
Los 5 – Wäschereidienstleister,
Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung zu dieser Bekanntmachung verwiesen, welche auf der Ausschreibungsplattform der FBB (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) veröffentlicht ist.
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Dienstkleidung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistung soll als Rahmenvertrag vergeben werden. Die Leistung definiert sich wie folgt:
Ca. 434 MA fĂĽr Los 1 sollen mit klassischer Dienstkleidung (bspw. Sakko / Blazer, Hose / Rock, Weste, Hemd/Bluse) ausgestattet werden.
Es handelt sich dabei i. d. R. sowohl um eine initiale Erstausstattung der MA, als auch um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 1.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer einmal um 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer einmal um 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die ca. 622 MA für Los 2 sollen mit Arbeitsschutzkleidung (bspw. Sicherheitsschuhe, Bundhosen und –jacken) sowie Persönlicher Schutzausrüstung (bspw. Gehörschutz, Handschuhe etc.) ausgestattet werden.
Es handelt sich dabei i. d. R. um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst. Eine Erstausstattung ist derzeit nicht geplant.
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 2.
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die ca. 245 Mitarbeiter fĂĽr Los 3 sollen einmalig mit Feuerwehrschutzkleidung (Einsatzhose und Einsatzjacke) ausgestattet werden.
Es handelt sich dabei sowohl um eine initiale Erstausstattung der MA mit Einsatzkleidung, als auch um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst. Eine Erstausstattung mit anderen BekleidungsstĂĽcken ist derzeit nicht geplant.
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 3.
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die ca. 245 Mitarbeiter für Los 4 sollen mit Feuerwehr-Dienstkleidung (bspw. Diensthose und –jacke, Hemden, Handschuhe etc.) ausgestattet werden.
Es handelt sich dabei um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst. Eine Erstausstattung mit anderen BekleidungsstĂĽcken ist derzeit nicht geplant.
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 4.
Bezeichnung des Loses: Los 5 – Wäschereidienstleister
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister für das Los 5 – Wäschereidienstleister hat die Berufs-und Arbeitsschutzkleidung (PSA) laut Pflegehinweis zu waschen bzw. zu reinigen und mit einer Artikelidentifikation (z. B. Reinigungspatch o. ä.) in Form eines digital lesbaren Labels auszustatten. Zusätzlich sind die reinigungspflichtigen Bestandsartikel durch den Dienstleister zu bepatchen und aufzunehmen. Es ist eine Artikel-Identifikationstechnologie zu wählen, die möglichst metallfrei ist und die Zugangskontrollstellen beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen nicht auslöst. Weiterhin ist die Codierung so im Innenteil des Kleidungsstückes anzubringen, dass eine eineindeutige Zuordnung zur Person gewährleistet wird. Die Technologie der Artikelidentifikation muss EDV-gestützt sein, so dass die Artikel beim Ein- und Ausgang im Reinigungsprozess erfasst werden. Weiterhin ist durch den Dienstleister ein Hol- und Bringeservice der Schmutz-bzw. gereinigten Kleidung zu realisieren.
Der Dienstleister für das Los 5 – Wäschereidienstleister hat die Berufs-und Arbeitsschutzkleidung (PSA) laut Pflegehinweis zu waschen bzw. zu reinigen und mit einer Artikelidentifikation (z. B. Reinigungspatch o. ä.) in Form eines digital lesbaren Labels auszustatten. Zusätzlich sind die reinigungspflichtigen Bestandsartikel durch den Dienstleister zu bepatchen und aufzunehmen. Es ist eine Artikel-Identifikationstechnologie zu wählen, die möglichst metallfrei ist und die Zugangskontrollstellen beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen nicht auslöst. Weiterhin ist die Codierung so im Innenteil des Kleidungsstückes anzubringen, dass eine eineindeutige Zuordnung zur Person gewährleistet wird. Die Technologie der Artikelidentifikation muss EDV-gestützt sein, so dass die Artikel beim Ein- und Ausgang im Reinigungsprozess erfasst werden. Weiterhin ist durch den Dienstleister ein Hol- und Bringeservice der Schmutz-bzw. gereinigten Kleidung zu realisieren.
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 5.
Bezeichnung des Loses: Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister für das Los 6 -Änderungsschneiderei hat Anpassungen in Form von Änderungen (einfache schnittführende Änderungen) und Reparaturen an der Kleidung, die passformbedingt notwendig werden, vorzunehmen und darüber hinaus eine Maßanfertigung inkl. Vermessung sicherzustellen. Die zu ändernde Kleidung ist am Ort des Auftraggebers wöchentlich abzuholen und zurückzubringen.
Der Dienstleister für das Los 6 -Änderungsschneiderei hat Anpassungen in Form von Änderungen (einfache schnittführende Änderungen) und Reparaturen an der Kleidung, die passformbedingt notwendig werden, vorzunehmen und darüber hinaus eine Maßanfertigung inkl. Vermessung sicherzustellen. Die zu ändernde Kleidung ist am Ort des Auftraggebers wöchentlich abzuholen und zurückzubringen.
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 6.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Mindeststandards:
Zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb (TNW) gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe pro Los, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Los 1 – 500 000 EUR,
Los 2 – 750 000 EUR,
Los 3 – 1 000 000 EUR,
Los 4 – 500 000 EUR,
Los 5 – 120 000 EUR,
Los 6 – 20 000 EUR.
Die NichterfĂĽllung dieser Mindestanforderung fĂĽhrt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren pro Los.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber/BewGe mĂĽssen zu den nachfolgenden Pkt. /Nachweise/Angaben erbringen/machen, die fĂĽr die Eignung pro Los erforderlich sind.
1)
Referenzen (Los 1, 2, 3, 4, 5, 6).
Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgefĂĽhrten Referenzen pro Los einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen pro Los vergleichbar sind.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform erfolgen und soll folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der BewG/Nachunternehmer etc.);
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-Nr.;
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen;
— Auftragsvolumen;
— Kurzbeschreibung;
— Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen pro Los erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Pro Los sind 2 Referenzen einzureichen bzw. der Bewerber/BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 2 Referenzen bewertet werden sollen. Die Vergabestelle vergibt gesondert Punkte für die zusätzliche Eignung.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen pro Los erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Pro Los sind 2 Referenzen einzureichen bzw. der Bewerber/BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 2 Referenzen bewertet werden sollen. Die Vergabestelle vergibt gesondert Punkte für die zusätzliche Eignung.
Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur Verfügung, welche von den Bewerbern/BewG genutzt werden sollen.
2)
Personelle Ausstattung (Los 1, 2, 3, 4, 6).
Die Bewerber/BewG mĂĽssen / werden gebeten, den/die vorgesehene/n Projektleiter/in bzw. Mitarbeiter/in namentlich zu benennen. Von den benannten Personen sind folgende Informationen/Nachweise beizubringen:
— Angabe der Qualifikation (inkl. Nachweis),
— Angabe der persönlichen beruflichen Erfahrungen.
2.1) Angaben zur Projektleitung /in (Los 1, 2, 3, 4).
Die Bewerber/BewG müssen den/die vorgesehene/n Projektleiter/in namentlich benennen. Von dieser benannten Person sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen. Die Vergabestelle vergibt gesondert Punkte für die zusätzliche Eignung.
2.2) Angaben zum/zur Mitarbeiter/in (Los 6).
Die Bewerber/BewG werden gebeten, die vorgesehenen Mitarbeiter namentlich zu benennen. Von diesen benannten Personen sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen. Die Vergabestelle vergibt gesondert Punkte für die zusätzliche Eignung.
3)
Nachweise (Los 5).
Durch die Bewerber/BewG ist der Nachweis eines (1) System bzgl.
— a) Umweltmanagement o. vglb. oder
— b) Energieeffizienzmanagement o. vglb. oder
— c) Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2008 o. vglb. oder
— d) Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2003 o. RAL-GZ 992 o. vglb.
in AusfĂĽhrung der Arbeitsweise nach den Inhalten der Zertifizierung a) bis d) einzureichen.
Die Vergabestelle verweist auf II.2.9 sowie Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Mindeststandards:
im Teilnahmewettbewerb werden 2 Referenzen werden berĂĽcksichtigt, wenn beide Referenzen die folgenden Mindestanforderungen pro Los in Summe mindestens erfĂĽllen. ErfĂĽllen die beiden Referenzen pro Los diese Mindestanforderungen nicht, fĂĽhrt die zum Ausschluss pro Los.
im Teilnahmewettbewerb werden 2 Referenzen werden berĂĽcksichtigt, wenn beide Referenzen die folgenden Mindestanforderungen pro Los in Summe mindestens erfĂĽllen. ErfĂĽllen die beiden Referenzen pro Los diese Mindestanforderungen nicht, fĂĽhrt die zum Ausschluss pro Los.
Los 1, 2, 3, 4, 5, 6.
— mind. eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (1.1.2012 – 31.12.2016) erbracht worden sein.
Los 1, 2, 3, 4, 5.
— mind. eine Referenz muss eine Laufzeit ≥ 6 Monate innerhalb der letzten 5 Kalenderjahren aufweisen.
Los 1.
— mind. eine Einmalausstattung von mind. 300 Personen mit Dienstkleidung innerhalb von 3 Monate.
— Ausführung von Bestellungen über eine webbasierte Bestellplattform, welche mind. für 300 Pers. ausgerichtet war/ist.
— Lieferfähigkeit von max. 21 Kalendertagen.
Los 2.
— mind. eine Belieferung von mind. 300 Personen mit Arbeits-/Arbeitsschutzkleidung.
— Ausführung von Bestell. über eine webbasierte Bestellplattform, welche mind. für 500 Pers. ausgerichtet war/ist.
— Lieferfähigkeit von max. 21 Kalendertagen von Arbeitsschutzkleidung.
— Lieferfähigkeit von max. 10 Kalendertagen von PSA ohne Branding.
Los 3.
— mind. eine Belieferung von mind. 100 Personen mit Feuerwehrschutzkleidung.
— Ausführung von Bestell. über eine webbasierte Bestellplattform, welche mind. für 100 Personen ausgerichtet war/ist.
— Lieferfähigkeit von max. 21 Kalendertagen von Standardkleidung.
— Lieferfähigkeit von max. 45 Kalendertagen von Feuerwehr-Schutzkleidung.
— Reparaturzeiten von max. 25 Kalendertagen bei Feuerwehr-Schutzkleidung.
Los 4.
— mind. eine Belieferung von mind. 100 Personen mit Feuerwehrdienstbekleidung.
— Ausführung von Bestell. über eine webbasierte Bestellplattform, welche mind. für 100 Pers. ausgerichtet war/ist.
— Lieferfähigkeit von max. 21 KT von Standardkleidung.
— Lieferfähigkeit von max. 10 KT für Accessoires ohne Branding.
Los 5.
— mind. ein Reinigungsauftrag von mind. 300 Personen mit Arbeitsschutzkleidung, Berufskleidung und/oder PSA.
— Ausführung eines Hol- & Bringseervices.
— Taktkapazität von mind. 5 t pro Werktag.
Los 6.
— mind. ein Änderungs-/Reparaturauftrag mit mind. 25 Kleidungsstücken pro Monat.
zu 2)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die benannte Projektleitung/Mitarbeiter die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Los 1
— ≥ 3 J. einschlägige praktische Berufserfahrung im Bereich Textilb., Corporate Fashion oder Mode/Modedesign
Los 2
— ≥ 3 J. einschlägige praktische Berufserfahrung im Bereich Textilb. mit Schwerpunkt Arbeitsschutzkleidung/Berufsbekleidung/PSA
Los 3
— ≥ 3 J. einschlägige praktische Berufserfahrung im Bereich Textilbr. mit Schwerpunkt feuerwehrspezifische Fachkenntnisse und/oder Fachkenntnisse im Arbeitsschutzbereich
Los 4
Los 6
— mind. 1 MA mit Qualifizierung „Gesellenbrief als Schneider/in“
zu 3)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn 1 der aufgeführten Zertifikate bzw. vglb. Nachweise in der Ausführung und Arbeitsweise nach den Inhalten der Zertifizierung eingereicht wird.
Die Vergabestelle verweist auf II.2.9 sowie Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wertung fristgerecht eingegangener TNA.
Stufe 1-Prüfung auf Vollständigkeit abgeforderter Angaben/Erklärungen/Nachweise, gem. III.1.1-III.1.3.
Stufe 2-PrĂĽfung von AusschlussgrĂĽnden inkl. ErfĂĽllung Mindestanforderungen.
Stufe 3-Prüfung der Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Leistungsfähigkeit gem. III.1.2-III.1.3, gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Stufe 4-Ergibt die Prüfung der Stufe 3, dass > 5 (Los 1, 2, 5, 6) bzw. 3 (Los 3, 4) Bewerber/BewG die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 (Los 1, 2, 5, 6) bzw. 3 (Los 3, 4) zur Angebotsabgabe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Verweis auf II.2.9 sowie Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Stufe 4-Ergibt die Prüfung der Stufe 3, dass > 5 (Los 1, 2, 5, 6) bzw. 3 (Los 3, 4) Bewerber/BewG die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 (Los 1, 2, 5, 6) bzw. 3 (Los 3, 4) zur Angebotsabgabe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Verweis auf II.2.9 sowie Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber/BewG auf Platz 5 bzw. 3 können auch > 5 (Los 1, 2, 5, 6) bzw. 3 (Los 3, 4) Bewerber/BewG für das weitere Verfahren gewählt werden.
Der AG behält sich vor, sofern die Anzahl als wertbareinzustufenden TNA o. Angebote < 3 pro Los sinkt, das Verfahren pro Los aufzuheben o. einzustellen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Los 5:
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 5 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BewGe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3)) widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/ BewGe werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. BewGe für das weitere Verfahren ausgewählt.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BewGe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3)) widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/ BewGe werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. BewGe für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine BewGe maximal 1 550 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen –
— max. 1 300 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 1) i.V.m. mit der Anlage 1 zur Bekanntmachung,
— max. 250 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit – Personelle Ausstattung gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 2) i.V.m. mit der Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Weitere zusätzliche Erläuterungen und Anforderungen gemäß Festlegungen in Ziffer III.1.2), III.1.3) und III.1.4) i. V. m. der Anlage 1 dieser Bekanntmachung.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen/Angaben/Erklärungen/Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zulassen.
Hierbei kann ein Bewerber / eine BewGe maximal 1 450 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen –
— max. 1 200 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 1) i.V.m. mit der Anlage 1 zur Bekanntmachung,
Weitere zusätzliche Erläuterungen und Anforderungen gemäß Festlegungen in Ziffer III.1.2), III.1.3) und III.1.4) i.V.m. der Anlage 1 dieser Bekanntmachung.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird max. 3 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 3 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BewGe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3)) widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/ BewGe werden auch mehr als 3 Bewerber bzw. BewGe für das weitere Verfahren ausgewählt.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 3 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BewGe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3)) widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber/ BewGe werden auch mehr als 3 Bewerber bzw. BewGe für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine BewGe maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen –
— max. 1 000 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 1) i. V. m. mit der Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Hierbei kann ein Bewerber / eine BewGe maximal 1 300 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen –
— max. 600 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 1) i.V.m. mit der Anlage 1 zur Bekanntmachung,
— max. 700 Punkte auf die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit – Personelle Ausstattung gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 2) i. V. m. mit der Anlage 1 zur Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 đź“…
Der AG fĂĽhrt ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB & der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben/Erklärungen/Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung & -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben/Erklärungen/Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung & -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Bewerberfragen sind ausschl. per Mail unter Angabe der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) & Aktenzeichen EA-2017-162 an: einkauf@berlin-airport.de zu stellen. Auskünfte werden grundsätzl. nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.8.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündl. o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird Informationen (auch Formulare) & Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonst. Klarstellungen des AG auf der Internetseite (vgl. Ziff. I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt, tägl. den Link (vgl. Ziff. I.3) zum Abruf von aktuellen Informationen/Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen & durch die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Bewerberfragen sind ausschl. per Mail unter Angabe der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) & Aktenzeichen EA-2017-162 an: einkauf@berlin-airport.de zu stellen. Auskünfte werden grundsätzl. nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.8.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündl. o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird Informationen (auch Formulare) & Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonst. Klarstellungen des AG auf der Internetseite (vgl. Ziff. I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt, tägl. den Link (vgl. Ziff. I.3) zum Abruf von aktuellen Informationen/Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen & durch die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist/sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist/sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA inkl. Anlagen sind 1-fach (ein Original) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftl. unter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-162 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis Schlusstermin bei der benannter Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in elektr. Form, z. B. mittels Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentl. Formular zu verwenden.
Die TNA inkl. Anlagen sind 1-fach (ein Original) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftl. unter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-162 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis Schlusstermin bei der benannter Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in elektr. Form, z. B. mittels Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentl. Formular zu verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektro. Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften/virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektro. Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, aber druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber/BewGe, dass die Inhalte der elektro. Kopien vollumfängl. & mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Dem TNA sind zudem elektro. Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften/virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektro. Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, aber druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber/BewGe, dass die Inhalte der elektro. Kopien vollumfängl. & mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtl. Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen ggü. dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen ggü. dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt & verbleiben im Besitz des AG.
10)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung maßgebl. ist, wenn die Bekanntmachung zusätzl. in weiteren Medien veröffentlicht wird & der Bekanntmachungstext in diesen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung maßgebl. ist, wenn die Bekanntmachung zusätzl. in weiteren Medien veröffentlicht wird & der Bekanntmachungstext in diesen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
11)
Der Bewerber/BewG erklärt sich bereit, mit Angebotsabgabe eine durch den AG vordefinierte Auswahl von Bekleidungsstücken für die Lose 1, 2, 3, 4 zur Verfügung zu stellen (Tragetest). Ein Entschädigungsaufwand hinsichtl. Tragetest erfolgt pro Los für die Bieter, die nicht bezuschlagt wurden. Erste Details sind der Anlage 2 zur Bekanntmachung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten gibt der AG nach erfolgtem TNW gemäß. Pkt. VI.3) Ziffer 1) dieser Bekanntmachung bekannt.
Der Bewerber/BewG erklärt sich bereit, mit Angebotsabgabe eine durch den AG vordefinierte Auswahl von Bekleidungsstücken für die Lose 1, 2, 3, 4 zur Verfügung zu stellen (Tragetest). Ein Entschädigungsaufwand hinsichtl. Tragetest erfolgt pro Los für die Bieter, die nicht bezuschlagt wurden. Erste Details sind der Anlage 2 zur Bekanntmachung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten gibt der AG nach erfolgtem TNW gemäß. Pkt. VI.3) Ziffer 1) dieser Bekanntmachung bekannt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 147-305142 (2017-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigte, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung fĂĽr rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben.
Die Leistung sollte in 6 Lose vergeben werden:
Los 1 – Dienstkleidung,
Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA,
Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung,
Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung,
Los 5 – Wäschereidienstleister,
Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigte, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung fĂĽr rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben.
Die Leistung sollte in 6 Lose vergeben werden:
Los 1 – Dienstkleidung,
Los 2 – Arbeitsschutzkleidung/PSA,
Los 3 – Feuerwehr-Schutzkleidung,
Los 4 – Feuerwehr-Dienstkleidung,
Los 5 – Wäschereidienstleister,
Los 6 – Dienstleister Änderungsschneiderei.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigte, die zentrale Belieferung von Dienstkleidung fĂĽr rund 1 300 Mitarbeiter der FBB sowie Dienstleistungen zum Thema Dienstkleidung als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los zu vergeben.
Die Leistung sollte in 6 Lose vergeben werden:
Die Leistung sollte als Rahmenvertrag vergeben werden. Die Leistung definierte sich wie folgt:
Ca. 434 MA fĂĽr Los 1 sollten mit klassischer Dienstkleidung (bspw. Sakko / Blazer, Hose / Rock, Weste, Hemd/Bluse) ausgestattet werden.
Es handelte sich dabei i.d.R. sowohl um eine initiale Erstausstattung der MA, als auch um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst.
Die ca. 622 MA für Los 2 sollten mit Arbeitsschutzkleidung (bspw. Sicherheitsschuhe, Bundhosen und –jacken) sowie Persönlicher Schutzausrüstung (bspw. Gehörschutz, Handschuhe etc.) ausgestattet werden.
Es handelte sich dabei i.d.R. um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst. Eine Erstausstattung war derzeit nicht geplant.
Die Leistung sollt als Rahmenvertrag vergeben werden. Die Leistung definierte sich wie folgt:
Die ca. 245 Mitarbeiter fĂĽr Los 3 sollten einmalig mit Feuerwehrschutzkleidung (Einsatzhose und Einsatzjacke ) ausgestattet werden.
Es handelte sich dabei sowohl um eine initiale Erstausstattung der MA mit Einsatzkleidung, als auch um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst. Eine Erstausstattung mit anderen BekleidungsstĂĽcken war derzeit nicht geplant.
Die ca. 245 Mitarbeiter für Los 4 sollten mit Feuerwehr-Dienstkleidung (bspw. Diensthose und –jacke, Hemden, Handschuhe etc.) ausgestattet werden.
Es handelte sich dabei um eine laufende Belieferung durch Abruf durch die MA selbst. Eine Erstausstattung mit anderen BekleidungsstĂĽcken war derzeit nicht geplant.
Der Dienstleister für das Los 5 – Wäschereidienstleister hätte die Berufs-und Arbeitsschutzkleidung (PSA) laut Pflegehinweis zu waschen bzw. zu reinigen und mit einer Artikelidentifikation (z. B. Reinigungspatch o. ä.) in Form eines digital lesbaren Labels auszustatten. Zusätzlich wären die reinigungspflichtigen Bestandsartikel durch den Dienstleister zu bepatchen und aufzunehmen. Es hätte eine Artikel-Identifikationstechnologie zu wählen gewesen, die möglichst metallfrei ist und die Zugangskontrollstellen beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen nicht auslöst. Weiterhin hätte Codierung so im Innenteil des Kleidungsstückes anzubringen zu sein, dass eine eineindeutige Zuordnung zur Person gewährleistet wäre. Die Technologie der Artikelidentifikation hätte EDV-gestützt sein sollen, so dass die Artikel beim Ein- und Ausgang im Reinigungsprozess erfasst werden können. Weiterhin wäre durch den Dienstleister ein Hol- und Bringeservice der Schmutz- bzw. gereinigten Kleidung zu realisieren.
Der Dienstleister für das Los 5 – Wäschereidienstleister hätte die Berufs-und Arbeitsschutzkleidung (PSA) laut Pflegehinweis zu waschen bzw. zu reinigen und mit einer Artikelidentifikation (z. B. Reinigungspatch o. ä.) in Form eines digital lesbaren Labels auszustatten. Zusätzlich wären die reinigungspflichtigen Bestandsartikel durch den Dienstleister zu bepatchen und aufzunehmen. Es hätte eine Artikel-Identifikationstechnologie zu wählen gewesen, die möglichst metallfrei ist und die Zugangskontrollstellen beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen nicht auslöst. Weiterhin hätte Codierung so im Innenteil des Kleidungsstückes anzubringen zu sein, dass eine eineindeutige Zuordnung zur Person gewährleistet wäre. Die Technologie der Artikelidentifikation hätte EDV-gestützt sein sollen, so dass die Artikel beim Ein- und Ausgang im Reinigungsprozess erfasst werden können. Weiterhin wäre durch den Dienstleister ein Hol- und Bringeservice der Schmutz- bzw. gereinigten Kleidung zu realisieren.
Der Dienstleister für das Los 6 -Änderungsschneiderei hätte Anpassungen in Form von Änderungen (einfache schnittführende Änderungen) und Reparaturen an der Kleidung, die passformbedingt notwendig werden, vornehmen sollen und darüber hinaus eine Maßanfertigung inkl. Vermessung sicherzustellen gehabt. Die zu ändernde Kleidung wäre am Ort des Auftraggebers wöchentlich abzuholen und zurückzubringen.
Der Dienstleister für das Los 6 -Änderungsschneiderei hätte Anpassungen in Form von Änderungen (einfache schnittführende Änderungen) und Reparaturen an der Kleidung, die passformbedingt notwendig werden, vornehmen sollen und darüber hinaus eine Maßanfertigung inkl. Vermessung sicherzustellen gehabt. Die zu ändernde Kleidung wäre am Ort des Auftraggebers wöchentlich abzuholen und zurückzubringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.