1) Ablauf des Verfahrens
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Aufgrund der notwendigen zeitlichen Straffung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung eines Leistungsbeginns am 8.1.2018 soll vorliegend ein sog. "einstufiges Verhandlungsverfahren" durchgeführt werden, in dem Teilnahmeantrag und Angebot gleichzeitig abzugeben sind.
Frist für die Einreichung von Teilnahmeantrag und Angebot zusammen ist der 3.11.2017, 16:00 Uhr.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich (in Papierform mit der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthaltenen Bezeichnung auf dem Umschlag) einzureichen.
Nach Eingang der Angebote wird die Vergabestelle bei den Bietern, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auch die gleichzeitig mit dem Angebot eingereichten Teilnahmeanträge und die darin enthaltenen Nachweise und Erklärungen prüfen. Klarstellend: Es erfolgt somit die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage des ersten Angebotes nach Prüfung der Eignung auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Es werden nur Bieter, deren Eignung festgestellt wurde, zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert.
Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter.
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2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie,
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV).
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3) weitere zusätzliche Angaben:
— zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
— zu Ziff. III.1.8).
Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.