Lieferung, Aufbau und Installation von Datenverteilerschränken (Dvt-Racks)

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis Ende 2019 über Lieferung, Aufbau und Installation von ca. 340 Datenverteilerschränken (Dvt-Racks) unterschiedlichen Typs an verschiedenen Standorten der BVG.
weitergehende Angaben siehe Ziff. VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-27 Auftragsbekanntmachung
2018-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Datenübertragung
Referenznummer: FEM-E2/8697/17
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis Ende 2019 über Lieferung, Aufbau und Installation von ca. 340 Datenverteilerschränken (Dvt-Racks) unterschiedlichen Typs an verschiedenen Standorten der BVG. weitergehende Angaben siehe Ziff. VI.3).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Datenübertragung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de 📧
Fax: +49 3025620325 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2018-01-08 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-385730
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
1) Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Aufgrund der notwendigen zeitlichen Straffung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung eines Leistungsbeginns am 08.01.2018 soll vorliegend ein sog. „einstufiges Verhandlungsverfahren“ durchgeführt werden, in dem Teilnahmeantrag und Angebot gleichzeitig abzugeben sind. Frist für die Einreichung von Teilnahmeantrag und Angebot zusammen ist der 3.11.2017, 16:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich (in Papierform mit der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthaltenen Bezeichnung auf dem Umschlag) einzureichen. Nach Eingang der Angebote wird die Vergabestelle bei den Bietern, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auch die gleichzeitig mit dem Angebot eingereichten Teilnahmeanträge und die darin enthaltenen Nachweise und Erklärungen prüfen. Klarstellend: Es erfolgt somit die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage des ersten Angebotes nach Prüfung der Eignung auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Es werden nur Bieter, deren Eignung festgestellt wurde, zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter. 2) Weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichende Erklärungen: — Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie — Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV). 3) Weitere zusätzliche Angaben: — zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten. — Zu Ziff. III.1.8). Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis Ende 2019 über Lieferung, Aufbau und Installation von ca. 340 Datenverteilerschränken (Dvt-Racks) unterschiedlichen Typs an verschiedenen Standorten der BVG.
weitergehende Angaben siehe Ziff. VI.3).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.1.1 – III.1.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“, das direkt über den unter Ziff. I.3 genannten Link mit den anderen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt ist, zwingend zu verwenden.
Hinweise:
— Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Erklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bietern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“) u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1 am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallene Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1 am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzleistungen):
1.) Nachweis von mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, bei denen mindestens 20 Datenverteilerschränke pro Auftrag geliefert, aufgebaut und erfolgreich installiert wurden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Zur Abgabe der v. g. Eigenerklärungen ist zwingend das Formblatt „Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, erhalten.
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Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (IPLZ 42300)
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Ablauf des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
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Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Aufgrund der notwendigen zeitlichen Straffung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung eines Leistungsbeginns am 08.01.2018 soll vorliegend ein sog. „einstufiges Verhandlungsverfahren“ durchgeführt werden, in dem Teilnahmeantrag und Angebot gleichzeitig abzugeben sind.
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Frist für die Einreichung von Teilnahmeantrag und Angebot zusammen ist der 3.11.2017, 16:00 Uhr.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich (in Papierform mit der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthaltenen Bezeichnung auf dem Umschlag) einzureichen.
Nach Eingang der Angebote wird die Vergabestelle bei den Bietern, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auch die gleichzeitig mit dem Angebot eingereichten Teilnahmeanträge und die darin enthaltenen Nachweise und Erklärungen prüfen. Klarstellend: Es erfolgt somit die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung.
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Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage des ersten Angebotes nach Prüfung der Eignung auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Es werden nur Bieter, deren Eignung festgestellt wurde, zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert.
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Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter.
2) Weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV).
3) Weitere zusätzliche Angaben:
— zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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— Zu Ziff. III.1.8).
Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 188-385730 (2017-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis Ende 2019 über Lieferung, Aufbau und Installation von ca. 340 Datenverteilerschränken (Dvt-Racks) unterschiedlichen Typs an verschiedenen Standorten der BVG. Weitergehende Angaben siehe Ziff. VI.3).
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-027009
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 188-385730
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
1) Ablauf des Verfahrens Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Aufgrund der notwendigen zeitlichen Straffung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung eines Leistungsbeginns am 8.1.2018 soll vorliegend ein sog. "einstufiges Verhandlungsverfahren" durchgeführt werden, in dem Teilnahmeantrag und Angebot gleichzeitig abzugeben sind. Frist für die Einreichung von Teilnahmeantrag und Angebot zusammen ist der 3.11.2017, 16:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich (in Papierform mit der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthaltenen Bezeichnung auf dem Umschlag) einzureichen. Nach Eingang der Angebote wird die Vergabestelle bei den Bietern, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auch die gleichzeitig mit dem Angebot eingereichten Teilnahmeanträge und die darin enthaltenen Nachweise und Erklärungen prüfen. Klarstellend: Es erfolgt somit die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage des ersten Angebotes nach Prüfung der Eignung auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Es werden nur Bieter, deren Eignung festgestellt wurde, zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter. . 2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichende Erklärungen: — Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie, — Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV). . 3) weitere zusätzliche Angaben: — zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten. — zu Ziff. III.1.8). Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Weitergehende Angaben siehe Ziff. VI.3).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-04 📅
Name: QFM Fernmelde- und Elektromontagen GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Ablauf des Verfahrens
Aufgrund der notwendigen zeitlichen Straffung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung eines Leistungsbeginns am 8.1.2018 soll vorliegend ein sog. "einstufiges Verhandlungsverfahren" durchgeführt werden, in dem Teilnahmeantrag und Angebot gleichzeitig abzugeben sind.
Mehr anzeigen
2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie,
3) weitere zusätzliche Angaben:
— zu Ziff. III.1.8).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 013-027009 (2018-01-18)