Lieferung eines Dokumentationssystem DOK S

S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)

Lieferung eines Dokumentationssystem für die Vertragsabrechnung und die Qualitätskontrolle/-steuerung. Das Dokumentationssystem ist auf der Grundlage eines elektronischen Datenverarbeitungsprogramms zu führen, in das die erfassten Daten digital einzustellen sind.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-22 Auftragsbekanntmachung
2018-01-10 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2018-01-10)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Leschhorn, Peter
Telefon: +49 6926544992 📞
E-Mail: peter.leschhorn@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926520043 📠
Region: Berlin 🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Dokumentationssystem DOK S 17FEA30805
Produkte/Dienstleistungen: Dokumentenverwaltungssoftwarepaket 📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Dokumentationssystem für die Vertragsabrechnung und die Qualitätskontrolle/-Steuerung. Das Dokumentationssystem ist auf der Grundlage eines...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 248-524200

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation Kleyerstraße 25 60326 Frankfurt am Main DE Leschhorn,...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation Kleyerstraße 25 60326 Frankfurt am Main DE Wolf, Jasmin +49...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Entsprechend des Vertrages über die Durchführung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 der...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Entsprechend des Vertrages über die Durchführung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 der...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister”
Alter Wert
Text:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 10) Bitte stellen Sie das Unternehmen mit Beschreibung des Leistungsprofils und eventuell...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 10) Bitte stellen Sie das Unternehmen mit Beschreibung des Leistungsprofils und eventuell...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 008-014565 (2018-01-10)