Lieferung eines Kanalinspektionsfahrzeuges

Zweckverband Südstormarn

Zu liefern ist ein Kanalinspektionsfahrzeug nach Leistungsbeschreibung, auf einem beigestellten Trägerfahrzeug.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-28 Auftragsbekanntmachung
2017-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für die Inspektion von Rohrleitungsinnenflächen
Referenznummer: 16-17
Kurze Beschreibung:
Zu liefern ist ein Kanalinspektionsfahrzeug nach Leistungsbeschreibung, auf einem beigestellten Trägerfahrzeug.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für die Inspektion von Rohrleitungsinnenflächen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stormarn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Südstormarn
Postanschrift: Berliner Straße 10
Postleitzahl: 21509
Postort: Glinde, Kreis Stormarn
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvsuedstormarn.de/ 🌏
E-Mail: stefan.martens@zvsuedstormarn.de 📧
Telefon: +49 4071090220 📞
Fax: +49 4071090244 📠
URL der Dokumente: https://service.bi-online.de/TenderDocuments/D429124932 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Datum des Beginns: 2017-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-251748
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3 – Kommunikation.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Kanalinspektionsfahrzeug auf beigestellten Fahrgestell (5to), Montage und Aufbau mit Abnahme nach StVZO.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21509 Glinde, Kreis Stormarn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
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— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen insbesondere an öffentliche Auftraggeber sind dem Angebot beizufügen.
Mindeststandards: Tariftreuegesetz TTG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Zusicherung, dass eine Instandsetzung von Aufbauteilen innerhalb von 24 Stunden vor Ort eingeleitet werden kann.
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015
— Angaben über die technischen Fachkräfte, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden und mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Zweckverband Südstormarn, Sitzungszimmer, 21509 Glinde. Raum: Sitzungszimmer.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://service.bi-online.de/TenderDocuments/D429124932 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3 – Kommunikation.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 124-251748 (2017-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 267 850 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 162-334184
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 124-251748
ABl. S-Ausgabe: 162

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie/Gewährleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 40 %
Kostenkriterium: Lieferzeit
Gewichtung der Kosten: 20 %
Kostenkriterium: Entfernung zum Einsatzort

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 162-334184 (2017-08-22)