Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 454 neuen Parkscheinautomaten

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Zentrale Vergabestelle

— Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von insgesamt 454 Parkscheinautomaten, davon 227 Stück in 2017 und 227 Stück in 2018 einschließlich Datenfernübertragung zu einem Daten-Managementsystem;
— Abbau und umweltgerechte Entsorgung der alten Automaten;
— Lieferung einer Back-Office-Software inkl. Schulung der Mitarbeiter(innen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-09 Auftragsbekanntmachung
2017-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Parkuhren
Menge oder Umfang: 454 Parkscheinautomaten Lieferung in 2017: 227 Stück und 2018: 227 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Parkuhren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hohenzollerndamm 174-177
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de 🌏
E-Mail: bauvergabe@charlottenburg-wilmersdorf.de 📧
Telefon: +49 30902916860 📞
Fax: +49 30902916865 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 007-010875
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen unter nachfolgenden Link frei zugänglich als Download zur Verfügung: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/de/bekanntmachungen/84678

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von insgesamt 454 Parkscheinautomaten, davon 227 Stück in 2017 und 227 Stück in 2018 einschließlich Datenfernübertragung zu einem Daten-Managementsystem;
— Abbau und umweltgerechte Entsorgung der alten Automaten;
— Lieferung einer Back-Office-Software inkl. Schulung der Mitarbeiter(innen).
Referenznummer: Vergabe-Nr.: 6811
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eignung (*);
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (*);
— Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz (*). Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt;
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (**);
— Gewerbeanmeldung (**);
— Handelsregister-Auszug (**);
— Betriebshaftpflichtversicherung (**);
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (**);
— Bescheinigung der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (**).
(*) Die Erklärungen werden mit den Vergabeunterlagen versandt
(**) Der Nachweis kann auch durch einen Eintrag in einem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder einer anderen Präqualifizierungsstelle erbracht werden. Bei ausländischen Bewerbern vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes mit Übersetzung in deutscher Sprache.
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen, bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten, die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Bonitätsauskunft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— CE-Zertifikat;
— Nachweis über die Erfüllung des Standards EN12414;
— Nachweis über die Erfüllung der Standrads nach Klasse 3 der VDS Richtlinie 3546;
— Nachweis für das Gehäuse: Schärfegrad 4 nach EN60068-2-52 im Salzsprühtest und Schutzklasse IK10 nach EN 50102.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-15 📅
Öffnungsort: Siehe I.1.
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Zentrale Vergabestelle
Hrn. Nestoroff
Name: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten -Ordnungsamt-
Kontaktperson: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten -Ordnungsamt-
Herrn Wildenhayn
Telefon: +49 30902929013 📞
E-Mail: prb@charlottenburg-wilmersdorf.de 📧
Fax: +49 30902929019 📠
URL für weitere Informationen: http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de 🌏
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/de/bekanntmachungen/84678 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr.: 6811
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen unter nachfolgenden Link frei zugänglich als Download zur Verfügung:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1.
Quelle: OJS 2017/S 007-010875 (2017-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 088-173226
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 007-010875
ABl. S-Ausgabe: 88

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 504 624,10 💰
22 755 090,18 💰
2 275 090,18 💰

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-03 📅
Name: Hectronic GmbH
Postanschrift: Allmendstr. 15
Postort: Bonndorf
Postleitzahl: 79848
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 088-173226 (2017-05-04)