Ausschreibung einer Messdienst-Software für die Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten mit Funktionalitäten für die Stammdaten- und Vertragsverwaltung sowie für alle dafür relevanten Prozesse, insbesondere Auftragsbearbeitung, Vermietung, Ablesung, und Fakturierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-05-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: degewo netzWerk GmbH
Postanschrift: Potsdamer Straße 60
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf - Vergabe
E-Mail: ausschreibung@degewo.de📧
Fax: +49 3026485-1805 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.degewo.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung Messdienst-Software
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Messdienst-Software für die Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten mit Funktionalitäten für die Stammdaten- und Vertragsverwaltung sowie für alle dafür...”
Kurze Beschreibung
Messdienst-Software für die Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten mit Funktionalitäten für die Stammdaten- und Vertragsverwaltung sowie für alle dafür relevanten Prozesse, insbesondere Auftragsbearbeitung, Vermietung, Ablesung, und Fakturierung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die degewo AG ist das größte kommunale Wohnungsbauunternehmen Berlins. Einziger Gesellschafter ist das Land Berlin. Mit über 75 000 verwalteten Wohnungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die degewo AG ist das größte kommunale Wohnungsbauunternehmen Berlins. Einziger Gesellschafter ist das Land Berlin. Mit über 75 000 verwalteten Wohnungen und in nahezu allen Stadtbezirken Berlins und 1500 Gewerbeobjekten zählt degewo auch bundesweit zu den größten und leistungsstärksten Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
degewo netzWerk GmbH, eine 100%ige Tochter der degewo AG, bietet digitale Infrastrukturen, innovativen Messdienst, klimafreundliche Energie, zukunftsweisende Energiekonzepte und Smart-City-Lösungen für den
gesamten Wohnungsbestand des Konzerns. Die Umstellung der Strom- und Wärmeversorgung unserer Häuser
auf erneuerbare und dezentrale Energie ist eines unserer Ziele. Weitere Ziele von degewo netzWerk sind
schnelle Datennetze in unseren Häusern sowie digitale Wohnsicherheit und transparente Verbrauchsmessung
für all unsere Kundinnen und Kunden. Mit netzWerk führt degewo alle Kompetenzen rund um Energie, digitale
Infrastruktur und Messdienst beim Wohnen zusammen und setzt damit auf die eigene Energie.
Der konzerneigene Messdienst führt alle relevanten Messdienst-Funktionen für die Abrechnung von Wärme und Wasser in Eigenregie aus: Geräteinkauf, Installation und Instandhaltung der Messgeräte, Vermietung an die degewo, Ablesung, Abrechnung und Fakturierung. Die Montage erfolgt dabei in der Regel durch vertraglich gebundene Unternehmen, als Messgeräte werden ausschließlich Funkgeräte eingesetzt. Die Ablesung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen durch stationäre Fernauslesung.
Mit dem Erwerb der Software durch eine Ausschreibung 2017, erfolgten laufend Anpassungen auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und Wünschen des AG.
Gesetzliche Anpassungen sind:
a) Erfüllung der Verpflichtungen aus DSGVO
b) Erfüllung der neuen HKVO
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen können aus folgendem Grund nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden: Schutz der ausschließlichen Rechte, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Eine neue Ausschreibung für die Implementierung einer neuen Software, kommt auf Grund des begrenzten Marktes auf diesem Gebiet nicht in Frage. Das...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Eine neue Ausschreibung für die Implementierung einer neuen Software, kommt auf Grund des begrenzten Marktes auf diesem Gebiet nicht in Frage. Das derzeitige System bietet angepasste Funktionalitäten, welche auf die Prozesse
von degewo angepasst sind. Für ein neues System ist der Aufwand der Implementierung und Anpassung an degewo Systeme so umfangreich, dass dies ein unzumutbarer Aufwand für das Unternehmen bedeutet.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 067-126485
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LUTZ Büro- und Datentechnik GmbH
Postanschrift: Im Taubental 25
Postort: Neuss
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenz-bekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 098-271821 (2022-05-16)