Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und Montage von Büroeinrichtungsgegenständen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage einzelner Büroeinrichtungsstücke bis hin zu vollständigen Einrichtung einzelner Standorte mit Standardmobiliar. In diesem Fall sind ggf. auch Planungsleistungen zu erbringen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, zukünftig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Einrichtungsgegenstände, nach Beendigung dieses Rahmenvertrages eine produktbezogene Ausschreibung durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Referenznummer: 2017-12-22-NW-PEN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und Montage von Büroeinrichtungsgegenständen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage einzelner Büroeinrichtungsstücke bis hin zu vollständigen Einrichtung einzelner Standorte mit Standardmobiliar. In diesem Fall sind ggf. auch Planungsleistungen zu erbringen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, zukünftig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Einrichtungsgegenstände, nach Beendigung dieses Rahmenvertrages eine produktbezogene Ausschreibung durchzuführen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der los weise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und Montage von Büroeinrichtungsgegenständen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage einzelner Büroeinrichtungsstücke bis hin zu vollständigen Einrichtung einzelner Standorte mit Standardmobiliar. In diesem Fall sind ggf. auch Planungsleistungen zu erbringen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, zukünftig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Einrichtungsgegenstände, nach Beendigung dieses Rahmenvertrages eine produktbezogene Ausschreibung durchzuführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-522789
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung entsprechende Muster. Dabei wird nach Abschluss der Angebotswertung, der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, die in Anlage 4.1 aufgeführten Muster an die.
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse.
Kopenhagener Str. 1.
44269 Dortmund
Zu liefern und aufzubauen. Der Aufbau muss in der 8. KW. 2018 erfolgen.
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung entsprechende Muster. Dabei wird nach Abschluss der Angebotswertung, der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, die in Anlage 4.1 aufgeführten Muster an die.
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse.
Kopenhagener Str. 1.
44269 Dortmund
Zu liefern und aufzubauen. Der Aufbau muss in der 8. KW. 2018 erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Büromobiliar
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Aufgrund geplanter Umstrukturieren innerhalb der AOK NORDWEST kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe bekannt gegeben werden. Bezüglich der geschätzten Mengen wird auf die Vergabeunterlagen (Anlage 3) verwiesen.
Dieses Los beinhaltet:
— Schreibtische,
— Tische,
— Rollcontainer,
— Schränke.
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerung: 01.04.2020 bis 31.03.2021
2. Verlängerung: 01.04.2021 bis 31.03.2022
Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende eines Zeitraumes gekündigt werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung entsprechende Muster. Dabei wird nach Abschluss der Angebotswertung, der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, die in Anlage 4.1 aufgeführten Muster an die.
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse.
Kopenhagener Str. 1.
44269 Dortmund
Zu liefern und aufzubauen. Der Aufbau muss in der 8. KW. 2018 erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Stühle
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Bürodrehstühle,
— Besucherstuhl,
— Konferenzstuhl.
Zusätzliche Informationen:
Der zwingend einzureichende Bürodrehstuhl muss bis zum Ende der Angebotsfrist eingehen bei:
AOK NORDWEST.
Der Bürodrehstuhl kann in der Zeit vom 23.01.2018 bis 30.01.2018 montags - donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr an der o. g. der oben genannten Hausanschrift am Empfang abgegeben werden. Weitere Angabe siehe Anlage 4.1.
Der Bürodrehstuhl kann in der Zeit vom 23.01.2018 bis 30.01.2018 montags - donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr an der o. g. der oben genannten Hausanschrift am Empfang abgegeben werden. Weitere Angabe siehe Anlage 4.1.
Bezeichnung des Loses: Akustikelemente
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: — Akustikelemente.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung entsprechende Muster. Dabei wird nach Abschluss der Angebotswertung, der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, die in Anlage 4.1 genannten Muster an die.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse; Kopenhagener Str. 1; 44269; Dortmund; Die einzelnen Standorte finden Sie in Anlage 6 der Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG - NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
(2) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
(2) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.aok.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYLZP🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin im Vergabeverfahren ist Frau Kathrin Penack
Referenz Zusätzliche Informationen
Weitere Angaben zu Los 2 (Ziffer II.2.14):
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung entsprechende Muster (Freischwinger). Dabei wird nach Abschluss der Angebotswertung, der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, Muster an die.
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse.
Kopenhagener Str. 1.
44269 Dortmund
Zu liefern. Der Aufbau muss in der 8. KW. 2018 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYLZP.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2017/S 248-522789 (2017-12-22)
Ergänzende Angaben (2018-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse