Lieferung von 200 Stück Sauerstoffselbstrettern SSR 90 / K60

Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)

Es handelt sich um eine reine Lieferung von 200 Stück Sauerstoffselbstrettern SSR 90 / K60.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Atemschutzgeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Atemschutzgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
Postanschrift: Eschenstraße 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
E-Mail: vergabe@dbe.de 📧
Telefon: +49 5171431271 📞
Fax: +49 5171431502 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 019-032494
ABl. S-Ausgabe: 19

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um eine reine Lieferung von 200 Stück Sauerstoffselbstrettern SSR 90 / K60.
Referenznummer: KVGVE1-17-02-Pt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug,
Nachweis / Eigenerklärung über die Zahlung von
Steuern und Abgaben,
Sozialversicherungsbeiträgen,
Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Insolvenz- / Liquidationsverfahrens
Eigenerklärung, dass die in § 6 VgV genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen
Sämtliche Nachweise / Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörde / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften sind sämtliche Erklärungen / Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-01 📅
Öffnungsort: DBE, Eschenstraße 55, 31224 Peine.
Ort des Eröffnungstermins: DBE, Eschenstraße 55, 31224 Peine.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Petry

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-04-16 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KVGVE1-17-02-Pt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekamme des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 019-032494 (2017-01-25)