Lieferung von 40 Mehrzwecktransportern mit Option auf 20 zusätzliche Transporter für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt

Lieferung von 40 Mehrzwecktransportern mit Option auf 20 zusätzliche Transporter für die Polizei Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: 32-0251.01/35/2017 – B3205
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 40 Mehrzwecktransportern mit Option auf 20 zusätzliche Transporter für die Polizei Sachsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Polizeifahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948295 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-09 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 237-491965
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Polizei Sachsen sind 40 Mehrzwecktransporter Kombi Allrad, silbermetallic (polizeitypisch, mit Ausbau) entsprechend der Leistungsbeschreibung sowie Anlage 1 und 2 zu liefern. Optional können vom Auftraggeber bis zu 20 weitere baugleiche Fahrzeuge preisgleich und mit einem Liefertermin von maximal 26 Wochen ab Nachauftrag bei dem Auftragnehmer bestellt werden.
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Beschreibung der Optionen:
Optional können vom Auftraggeber bis zu 20 weitere baugleiche Fahrzeuge preisgleich und mit einem Liefertermin von maximal 26 Wochen ab Nachauftrag bei dem Auftragnehmer bestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Referenzen (Erklärung E6)

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
E-Mail: post@ids.sachsen.de 📧
Fax: +49 493419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 237-491965 (2017-12-05)
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