Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Hegelallee 6-10, Haus 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kis-vergabestelle@rathaus.potsdam.de📧
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.KIS-Potsdam.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 425 Arbeitsplatzcomputern und 640 TFT-Monitoren
OV-L-KIS/03/18
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 425 Arbeitsplatzcomputern und 640 TFT-Monitoren (24-Zoll)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Verwaltungscampus der Stadtverwaltung Potsdam
Hegelallee 6-10,
Haus 1
14467 Potsdam”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 425 Arbeitsplatzcomputern und 640 TFT-Monitoren (24-Zoll) für die Landeshauptstadt Potsdam.
Kurzüberblick...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 425 Arbeitsplatzcomputern und 640 TFT-Monitoren (24-Zoll) für die Landeshauptstadt Potsdam.
Kurzüberblick Auftragsgegenstand:
— Lieferung von Hardware (insg. 425 Arbeitsplatzcomputer),
— Lieferung von Hardware (insg. 640 TFT-Monitore; 24-Zoll),
— Lieferung von Hardware (20 TFT-Monitore; 19-Zoll – für den KIS),
— Lieferung von Hardware (5 DVD-Brennern – für den KIS),
— Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Hardware (Konfiguration. Lieferumfang, Garantie, usw.)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Möglichkeit zur Beauftragung der optionalen Leistungen wird vom Bieter bis min. 6 Monate nach der letzten Lieferung (TL4) zugesichert.
Die in den...”
Beschreibung der Optionen
Die Möglichkeit zur Beauftragung der optionalen Leistungen wird vom Bieter bis min. 6 Monate nach der letzten Lieferung (TL4) zugesichert.
Die in den Optionen angebotene Hardware muss zur angebotenen Arbeitsplatzcomputer-Hardware passen, auf diese abgestimmt sein und bei Beauftragung der Optionen ein funktionierendes Gesamtsystem bilden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 231-481192
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Lieferung von 425 Arbeitsplatzcomputern und 640 TFT-Monitoren
Titel: Lieferung von 425 Arbeitsplatzcomputern und 640 TFT-Monitoren
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DUBRAU GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDBKE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: EnergieHeinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“GWB § 160 (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
GWB § 160 (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 212-485150 (2018-11-02)