Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12,50 m Niederflur – behindertengerecht sowie die optionale Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und 2 Stück Standardlinienbussen Niederflur / Referenz Nr. CVAG-eins/17/L03

Chemnitzer Verkehrs-AG

Die CVAG sucht im Wege der Neuvergabe einen Lieferanten für:
— Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12,50 m Niederflur – behindertengerecht sowie
— optional Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und 2 Stück Standardlinienbussen Niederflur.
Der gesuchte Lieferant soll auf umfassende Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen – speziell für behindertengerechte Niederfluromnibussen für den ÖPNV – verweisen können.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorgaben der EC/ECE, der StVZO, der BO-Kraft, der ECE R-107 sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (UVV) entsprechen.
— Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12,50 m Niederflur – behindertengerecht:
Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Standardlinienbus Niederflur – behindertengerecht
1. Kneeling, Rollstuhlrampe
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02
4. Abgasnorm EURO VI
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung
7. Fahrzeuglänge: bis 12,50 m
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren)
9. Gesamtkapazität mindestens 94 Personen
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum
— optional: Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und Lieferung von zwei Stück Standardlinienbussen Niederflur
Die optional zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Gelenklinienbus Niederflur – behindertengerecht
1. Kneeling, Rollstuhlrampe
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02
4. Abgasnorm EURO VI
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung
7. Fahrzeuglänge: bis 18 m
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren)
9. Gesamtkapazität mindestens 140 Personen
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum
Fahrzeugart: Standardlinienbus Niederflur – behindertengerecht
1. Kneeling, Rollstuhlrampe
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02
4. Abgasnorm EURO VI
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung
7. Fahrzeuglänge: bis 12,50 m
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren)
9. Gesamtkapazität mindestens 94 Personen
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-31 Auftragsbekanntmachung
2017-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs-AG
Postanschrift: Carl-von-Ossietzky-Str. 186
Postleitzahl: 09127
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.cvag.de 🌏
E-Mail: einkauf@eins.de 📧
Telefon: +49 371525-5487 📞
Fax: +49 371525-5543 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 025-044954
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen Der Abruf erfolgt durch Eingabe der Referenz Nr. gem. IV.3.1). dieser Bekanntmachung. Die in den Unterlagen gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten. Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmeantrag-Bitte nicht öffnen!“ versehen werden. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben. In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der in Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden. Es ist geplant, mit maximal 3 bestplatzierten Bewerbern/ Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen. Entwürfe und Ausarbeitungen, die mit den Teilnahmeanträgen in Phase 1 eingereicht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des AG über, soweit in der Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bewerber im Teilnahmeantrag bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten einer eventuellen Rückgabe trägt der Bewerber.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die CVAG sucht im Wege der Neuvergabe einen Lieferanten für:
— Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12,50 m Niederflur – behindertengerecht sowie
— optional Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und 2 Stück Standardlinienbussen Niederflur.
Der gesuchte Lieferant soll auf umfassende Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen – speziell für behindertengerechte Niederfluromnibussen für den ÖPNV – verweisen können.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorgaben der EC/ECE, der StVZO, der BO-Kraft, der ECE R-107 sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (UVV) entsprechen.
— Lieferung von 6 Stück Standardlinienbussen bis 12,50 m Niederflur – behindertengerecht:
Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Standardlinienbus Niederflur – behindertengerecht
1. Kneeling, Rollstuhlrampe
2. Einhaltung ECE R-107, Klasse 1
3. Überrollfestigkeit nach ECE R-66 02
4. Abgasnorm EURO VI
5. Einzelradaufhängung – Vorderachse
6. Mindestens 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung für gesamte Karosse incl. Beblechung
7. Fahrzeuglänge: bis 12,50 m
8. drei Doppeltüren (Fahrgasttüren)
9. Gesamtkapazität mindestens 94 Personen
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum
— optional: Lieferung von 5 Gelenkbussen Niederflur -behindertengerecht bis 18 m und Lieferung von zwei Stück Standardlinienbussen Niederflur
Die optional zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
Fahrzeugart: Gelenklinienbus Niederflur – behindertengerecht
7. Fahrzeuglänge: bis 18 m
9. Gesamtkapazität mindestens 140 Personen
10. Klimatisierung Fahrer – und Fahrgastraum.
Referenznummer: CVAG-eins/17/L03
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitzer Verkehrs-AG, Werner-Seelenbinder-Str. 13, 09120 Chemnitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt „Eigenerklärung gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB“ (Anlage 2);
— Formblatt „Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften“ (Anlage 3);
— Formblatt „Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ (Anlage 4);
— Formblatt „Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB“ (Anlage 5);
— Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 6);
— Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer/ Nachauftragnehmer“ (Anlage 7);
— Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 8).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/ des
Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, der in den letzten
3 Geschäftsjahren (2015, 2014, 2013) für Leistungen,
die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar
sind, erzielt wurde. Sofern das Unternehmen
noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit
Unternehmensgründung.
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung
(nicht älter als 3 Monate)
— Formblatt „Versicherungen“ (Anlage 10).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Einhaltung der Normen der
Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO;
— Nachweis der Einhaltung der Normen des
Umweltmanagements nach § 49 Abs. 2 SektVO;
— Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des
Bewerbers durch Vorlage von genau 3 Referenzen
über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen im
Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb
der letzten 3 Jahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlage.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften, sowie der Einsatz von Unterauftragnehmern/
Nachauftragnehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, zugelassen.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Auftraggeber wertet es jedoch nicht als unzulässige
Doppelbewerbung, wenn Nachauftragnehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachauftragnehmer keine
Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforderung
durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber zu
versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips
beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche,
unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus
uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Munack
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Straße 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-04-21 📅
Datum des Endes: 2017-10-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 025-044954 (2017-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 371525-5344 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 082-159770
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 025-044954
ABl. S-Ausgabe: 82
Quelle: OJS 2017/S 082-159770 (2017-04-24)