Lieferung eines festgelegten Vollsortiments an Arbeitsschutzmaterial und -bekleidung im Zuge des Projektes e-Procurement, im ersten Schritt die Lieferung von Hand- und Fußschutz.
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Stadtwerke München und der verbundenen Unternehmen mit Bedarf an PSA und Arbeitsbekleidung. Die Leistung wird losweise in 2 Losen vergeben.
Los 1: Handschutz,
Los 2: Fußschutz.
Mit dieser Ausschreibung soll das Beschaffungssortiment für die Bereiche Hand- und Fußschutz neu aufgeteilt werden.
Die Bestellabwicklung erfolgt über einen elektronischen Katalog (e-Procurement). Bestellungen erfolgen in elektronischer Form auch in Kleinmengen. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren. Dies setzt eine kostenlose Lieferung an alle Standorte des Auftraggebers voraus.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre. Die tatsächlichen Mengen können nach oben und unten abweichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-13.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf von Lieferleistungen und Fahrzeugen, Verkauf Altmaterial, Stefan Franke
Telefon: +49 892361-4813📞
E-Mail: franke.stefan@swm.de📧
Fax: +49 892361-704813 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Arbeitsschutzartikeln
SV-SFR-170822-005
Produkte/Dienstleistungen: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines festgelegten Vollsortiments an Arbeitsschutzmaterial und -bekleidung im Zuge des Projektes e-Procurement, im ersten Schritt die Lieferung...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines festgelegten Vollsortiments an Arbeitsschutzmaterial und -bekleidung im Zuge des Projektes e-Procurement, im ersten Schritt die Lieferung von Hand- und Fußschutz.
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Stadtwerke München und der verbundenen Unternehmen mit Bedarf an PSA und Arbeitsbekleidung. Die Leistung wird losweise in 2 Losen vergeben.
Los 1: Handschutz
Los 2: Fußschutz
Mit dieser Ausschreibung soll das Beschaffungssortiment für die Bereiche Hand- und Fußschutz neu aufgeteilt werden.
Die Bestellabwicklung erfolgt über einen elektronischen Katalog (e-Procurement). Bestellungen erfolgen in elektronischer Form auch in Kleinmengen. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren. Dies setzt eine kostenlose Lieferung an alle Standorte des Auftraggebers voraus.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre. Die tatsächlichen Mengen können nach oben und unten abweichen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Handschutz gem. Spezifikation
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitshandschuhe📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Stadtwerke München und der verbundenen Unternehmen mit Bedarf an Handschutz.
Die Bestellabwicklung erfolgt über...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Stadtwerke München und der verbundenen Unternehmen mit Bedarf an Handschutz.
Die Bestellabwicklung erfolgt über einen elektronischen Katalog (e-Procurement). Bestellungen erfolgen in elektronischer Form auch in Kleinmengen. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren. Dies setzt eine kostenlose Lieferung an alle Standorte des Auftraggebers voraus.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre. Die tatsächlichen Mengen können nach oben und unten abweichen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fußschutz gem. Spezifikation
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsschuhe📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Stadtwerke München und der verbundenen Unternehmen mit Bedarf an Fußschutz.
Die Bestellabwicklung erfolgt über...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Stadtwerke München und der verbundenen Unternehmen mit Bedarf an Fußschutz.
Die Bestellabwicklung erfolgt über einen elektronischen Katalog (e-Procurement). Bestellungen erfolgen in elektronischer Form auch in Kleinmengen. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren. Dies setzt eine kostenlose Lieferung an alle Standorte des Auftraggebers voraus.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre. Die tatsächlichen Mengen können nach oben und unten abweichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 200-412345
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Handschutz gem. Spezifikation
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-02 📅
“Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM im Mantelbogenverfahren. Andere Teilnahmeanträge...”
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM im Mantelbogenverfahren. Andere Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Referenznummer anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erstregistrierung sowie Anforderung der Bewerbungsunterlagen über das System erforderlich.
Es werden höchstens 6 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 178-434640 (2019-09-11)