Ergänzende Angaben (2017-02-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Postanschrift: Naumburger Straße 98
Postort: Jena
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Beck
Telefon: +49 361-574041130📞
E-Mail: vergabe@tll.thueringen.de📧
Fax: +49 3641-683151 📠
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.thueringen.de/de/tll🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien, mit Bestellung über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Web-Shop.
TLL-01/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Anorganische und organische Grundchemikalien📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien, mit Bestellung über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Web-Shop.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 039-070328
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.4)
Ort des zu ändernden Textes: Art des öffentlichen Auftraggebers:
Alter Wert
Text:
“Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen” Neuer Wert
Text: Regional- oder Kommunalbehörde
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert:
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
Alter Wert
Text: (...)
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
(...)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Alter Wert
Text: (...)
Neuer Wert
Text:
“(...)
Telefon: +49 361-37737254
E-Mail: Vergabekammer@tlwa.thueringen.de
Fax: +49 361-37739354” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Text
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen.
Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2017/S 041-074811 (2017-02-24)
Ergänzende Angaben (2017-02-28)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“(...)
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Text
(...)
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de
Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
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Quelle: OJS 2017/S 043-078467 (2017-02-28)