Lieferung von Dienst-und Schutzkleidung für die Feuerwehr Hamburg (FHH)
Freie und Hansestadt Hamburg – Justizbehörde – Zentralamt – Referat Beschaffung/Vergabe
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)-als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Versorgung der Angehörigen der Feuerwehr Hamburg (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) mit Dienst-u. Schutzkleidung sowie Schutzausrüstung und Jugendfeuerwehrbekleidung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-21.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-02-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufskleidung
Menge oder Umfang: Lieferung von Dienst-und Schutzkleidung – Laufzeit 4 Jahre.8 800 000
Gesamtwert des Auftrags: 8 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufskleidung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Justizbehörde – Zentralamt – Referat Beschaffung/Vergabe
Postanschrift: Suhrenkamp 100
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: petra.howe@justiz.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428001429 📞
Fax: +49 40428001464 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-073699
ABl. S-Ausgabe: 40
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Lieferung von Dienst-und Schutzkleidung – Laufzeit 4 Jahre.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU-Z12-05/2017
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VgV und den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (40)
2. Qualität und Trageeigenschaften (50)
3. Konzepteigenschaften (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Petra Howe
Name: Justizbehörde – Zentrale Submissionsstelle -
Postanschrift: Drehbahn 36
Postleitzahl: 20354
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-Z12-05/2017
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien und Hansestadt Hamburg-Finanzbehörde-
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 040-073699 (2017-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufskleidung
Menge oder Umfang: Lieferung von Dienst-und Schutzkleidung – Laufzeit 4 Jahre.8 800 000
Gesamtwert des Auftrags: 8 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufskleidung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Justizbehörde – Zentralamt – Referat Beschaffung/Vergabe
Postanschrift: Suhrenkamp 100
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: petra.howe@justiz.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428001429 📞
Fax: +49 40428001464 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-073699
ABl. S-Ausgabe: 40
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)-als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Versorgung der Angehörigen der Feuerwehr Hamburg (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) mit Dienst-u. Schutzkleidung sowie Schutzausrüstung und Jugendfeuerwehrbekleidung.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU-Z12-05/2017
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VgV und den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (40)
2. Qualität und Trageeigenschaften (50)
3. Konzepteigenschaften (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Petra Howe
Name: Justizbehörde – Zentrale Submissionsstelle -
Postanschrift: Drehbahn 36
Postleitzahl: 20354
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-Z12-05/2017
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien und Hansestadt Hamburg-Finanzbehörde-
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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